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Bereits mehr als 5 Monate dauert das Gezerre um die Abrechnung des Pelzmärtelmarktes nun an. Und es ist noch kein Ende abzusehen.
Zogen doch alle Beteiligte gemeinsam an einem Strang, um erneut in 2018 einen gelungenen Markt auf die Beine zu stellen, so gibt es bis dato Unstimmigkeiten, welche vor allem mit der Abrechnung und den deutlich überhöhten Kosten zu tun haben. Die Hauptrolle in diesem "Kommunal-Krimi" spielt Bürgermeister Sinn, dieser gibt jedoch keine gute Figur ab.
Aber lesen Sie selbst. Wir haben für Sie die bisherigen Ereignisse chronologisch aufgereiht:
Zusammenfassung Stadtratssitzung vom 20.09.2018
Bereits während der Sitzung am 20.09.2018 gab es rege Diskussionen bezüglich der hohen Kosten und der Widersprüche zur Beteiligung der Damen des Tourist-Büros. (Anm.d.Red.: Bei einer Vorbesprechung in der Tourist-Info betonte eine Mitarbeiterin der TI vor mehreren Zeugen, sie seien heuer nur noch beratend tätig, weil Sie das zeitlich nicht mehr leisten könnten.) So konnten es auch die Stadträte der Sitzungsvorlage entnehmen. In dieser teilt Bgm. Sinn mit, die Vorjahres-Gesamtkosten beliefen sich auf ca. 12.000 € (incl. Bauhof, Verwaltung und Tourist-Büro-Aufwand). Die vorraussichtlichen Kosten würden sich auf Bauhof und Stadtwerke mit ca. 6500.- € und auf die Tourist-Info mit ca. 5000.- € verteilen. Von StR Otters (FW) auf diesen Widerspruch hingewiesen, erklärte Bgm. Sinn, dass die Arbeit der Tourist-Info diesmal separat abgerechnet werden müsse, da der Verein die Kosten nicht mehr tragen könne. Die Stadt sei nicht in der Lage den Markt alleine zu organisieren. StR Otters (FW) kritisiert, dass im Beschlussvorschlag stehe, die Stadt würde die Aufgaben übernehmen. Bgm. Sinn weist darauf hin, dass die Organisation miteinander erfolge, also von den drei Damen der Tourist-Info, den Mitarbeitern im Vorzimmer und von Frau Geiger. Da die Damen der Tourist-Info nicht bei der Stadt angestellt seien, müssten die zusätzlichen Ausgaben von der Stadt an den Tourismus-Verein vergütet werden. Selbst in diesem Punkt ist eine Diskrepanz in der Erklärung des Bgm. Sinn zur Aussage der Damen aus der Tourist-Info festzustellen. Sahen die Damen Probleme bei der Erbringung des Zeitaufwandes, wollte der Bgm. die Leistungen finanziell honoriert sehen. Hierbei sollte man nicht übersehen, dass der Tourismus-Verein zwar ein selbständiger eingetragener Verein ist, jedoch jährlich mit ca. 45.000 € von der Stadt Pappenheim finanziert wird. Unter diesem Aspekt ist es angebracht, sich über die zukünftige Existenzberechtigung des Tourismus-Vereins grundsätzlich Gedanken zu machen. Auch aufgrund des schwindenden Tourismusaufkommens wäre wohl ratsam, die Tourist-Info wieder in die Stadtverwaltung Pappenheim einzugliedern. Nicht wenige Bürger sind der Meinung, sie diene ohnehin nur noch der Auslastung von wenigen Ferienwohnungen. StR Otters (FW) schlug vor, im Beschluss den Kostenrahmen festzulegen bzw. nur die nachgewiesenen Kosten zu bezahlen. An dieser Stelle stellt Herr Eberle fest, dass Bgm. Sinn aufgrund seiner Funktion als 1. Vorsitzender des Touristik-Vereins persönlich beteiligt ist und sich damit in einem massiven Interessenskonflikt befinde. Spätestens hier wurde klar, dass der Bürgermeister weder an der Erstellung der Beschlussvorlage, noch an den Beratungen hätte teilnehmen dürfen.
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Stadtratsbeschluss vom 20.09.2018: Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt
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anschließende Klärungsversuche nach Stadtratssitzung vom 20.09.2018
Aufgeschreckt durch die von Bgm. Sinn prognostizierten Gesamtkosten, erlaubte sich Stadtrat Satzinger (BGL) bei der vermeintlichen Verfasserin der Sitzungsvorlage nachzufragen, wie sie auf so hohe Kosten von 12.000.- € käme. Diese erkannte ihre an die Stadträte verteilte Sitzungsvorlage nicht wieder. Sie könne sich das nicht erklären, das habe sie nicht geschrieben. Es müsse jemand ihre Zahlen und Sachverhalte geändert haben.
In der ursprünglich ausgearbeiteten Sitzungsvorlage wurden die Vorjahres-Gesamtkosten mit 6.844,46 € beziffert. Für den geplanten Markt im Jahr 2018 rechnete man mit 300.- € geringeren Kosten, da die Attraktionen im EHP entfallen würden. Die Kosten der Stadt, in Höhe von 6500 €, beinhalten die Leistungen des städt. Bauhofes und der Stadtwerke GmbH, Durch die Übernahme der bisherigen organisatorischen Tätigkeiten von der Tourist-Info an die Stadtverwaltung Pappenheim würde keine Kostenmehrung eintreten.
Um den Sachverhalt aufzuklären, schrieb Stadtrat Satzinger am 3.Oktober 2018 zur Klarstellung an Bgm. Sinn, dass er nicht den Pelzmärtelmarkt in Frage stellen will. Desweiteren bemängelte er die genannten Zahlen in den Sitzungsvorlagen sowie Sinn's falsche Aussage, einige Stadträte würden den Markt nicht wollen:
Hier seine Fragen vom 03.10.2018, welche bis dato (02.03.2019) noch nicht beantwortet sind: 1. Wie kann es sein, dass eine Beschlussvorlage eines Sachbearbeiters derart verändert wird, dass er diese nicht wiedererkennt? 2. Welches Zahlenwerk stimmt jetzt? Hier bitte ich um Belege/Beschlüsse und Zahlen aus dem Vorjahr. 3. Wer hat Veränderungen in der Originalvorlage vorgenommen? Der Verlauf ist ja meines Wissens im Programm nachvollziehbar. 4.Warum erhält der Stadtrat keine Informationen über den Werdegang so eines Dokumentes? Es muß doch für einen Stadtrat ersichtlich sein, wer wann ein Dokument wie verändert. |
Anmerkung: Mit einer Antwort hätte Bgm. Sinn schon Anfang Oktober 2018 einige Ungereimtheiten ausräumen können, wenn er gewollt hätte.
Erste Abrechnungsversuche nach erfolgreichem Markt
Obwohl vom Stadtrat am 20.09.2018 beschlossen wurde, die Verwendungsnachweise im Januar dem Stadtrat zur Prüfung und Freigabe vorzulegen, gelangte eine Rechnung der Tourist-Info ohne Freigabe-Unterschriften zur Kämmerei. Da die erforderlichen Unterschriften und damit die Genehmigungen der zuständigen Sachbearbeiterin und des 2. Bürgermeisters Dietz (FW) fehlten, wurde die Rechnung von Kämmerer Roth zurückgewiesen.
Aus dem Landratsamt hört man, Bgm. Sinn habe bereits eine Audienz zum Thema Pelzmärtelmarkt bei der Rechtsaufsicht wahrgenommen.
Keine Vorlage der Kostennachweise am 17.01.2019
Zur Überraschung vieler Stadträte erschien der vorgesehene Tagesordnungspunkt "Vorlage der Kostennachweise des Pelzmärtelmarktes" nicht auf der Tagesordnung, weder im öffentlichen, noch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Von der Kämmerei wurde signalisiert, dass zu diesem Zeitpunkt bereits alle Abrechnungen vorlagen. Bgm. Sinn ignoriert den Beschluss des Stadtrates vom 20.09.2018!
Sitzung 07.02.2019 Sinn’s Sorge wegen öffentl. Behandlung der Pelzmärtelmarkt-Abrechnung
Gleich zu Sitzungsbeginn drängte Bürgermeister Sinn darauf, wie angekündigt, eine "Erklärung zur Tagesordnung" abzugeben.
Hierbei behauptete Bgm. Sinn, der 2. Bgm. Dietz habe mehrfach aufgefordert, den Tagesordnungspunkt "Abrechnung Pelzmärtelmarkt" auf den öffentlichen Teil der Sitzung zu legen. Er wäre dieser Forderung auch nachgekommen, wenn dies rechtlich möglich wäre. Zur Klärung dieser Forderung habe er bei einer der renomiertesten Anwaltskanzleien ein Gutachten erstellen lassen (Anm. d. Red.: in welcher Funktion wurde das Gutachten angefordert und wie teuer ist es? Als 1.Bgm. oder als 1.Vorsitzender des Tourismusvereins? Wer bezahlt dieses Gutachten und warum hat man sich nicht an die Rechtsaufsicht gewandt, wie sonst üblich?). Er behauptete dieses Gutachten käme zu dem Schluss, eine Behandlung sei nur im nichtöffentlichen Teil möglich. Gesehen hat dieses Gutachten bisher niemand.
Eine öffentliche Veranstaltung mit öffentlichen Stadtgeldern finanziert, was ist hier geheim? Warum soll der Bürger nicht erfahren dürfen, was so ein Markt kostet?
Warum betrieb Sinn einen derartigen Aufwand, um das Thema "Abrechnung Pelzmärtelmarkt" nicht an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen? War er sich bewusst, in eklatanter Weise gegen die Gemeindeordnung verstoßen zu haben? Er hätte sich diesem Thema komplett fernhalten müssen. Die Federführung -einschließlich der Erstellung der Sitzungsvorlage- hätte er dem 2. Bürgermeister Dietz überlassen müssen. Diesen hatte er gleich eingangs seiner Erklärung fälschlicherweise beschuldigt, das Thema öffentlich behandeln zu wollen, was Dietz prompt als Lüge zurückwies, ebenso den Vorwurf, er würde den Markt ablehnen. Wie sich später herausstellte, bezog sich Bgm. Sinn auf eine interne Mail von Amtsleiter Eberle, der dann kleinlaut einräumte, er müsse wohl was falsch verstanden haben. Mehrere Stadträte wiesen darauf hin, niemals eine nichtöffentliche Behandlung der Abrechnungsdaten gefordert zu haben. Der öffentliche Beschluss vom 20.09.2018 legte eine Vorlage der Abrechnungsdaten im Januar 2019 fest. Warum sollte dies nicht in öffentlicher Sitzung behandelt werden? Für eine öffentliche Behandlung in der nächsten Sitzung stimmte schließlich auch Stadtrat Gronauer (SPD).
StR Satzinger (BGL) verwehrte sich gegen die Aussage, verschiedene Stadträte wollten den Pelzmärtelmarkt nicht. Er verwies auf die einstimmige Beschlussfassung diesen Markt 2018 durchzuführen. Eindringlich stellte er nochmal klar, dass die Stadträte in diesem Zusammenhang auch öffentliche Gelder verwalten. Deshalb sei es dringend erforderlich, sich zu informieren wie diese eingesetzt wurden. Es könne nicht sein, dieses Thema so zu zerreden, "der Markt sei ein Rest was Pappenheim noch vorzuweisen hat".
Das Thema wurde im nichtöffentlichen Teil fortgesetzt, wobei nur bekannt ist, dass Bgm. Sinn hierbei den Sitzungssaal verlassen hat.
Sitzung 28.02 2019: Offenlegung der Kosten
Gleich zu Beginn des letzten Tagesordnungspunktes wurde per Beamer die von der Kämmerei vorbereitete Verwendungsnachweistabelle des Pelzmärtelmarktes 2018 vorgestellt.
Zusammengefasst ergeben sich folgende Werte:
Bauhof | 8400 € | |
Verwaltung | 5300 € | |
Stadtwerke | 600 € | |
Frau Bartholomäus | 760 € | Nachfragen zu Leistungsumfang blieben unbeantwortet |
Leihgebühr Anhänger | 95 € | |
Anteil Stadt an Projektfond | 1282 € | |
Rechnung Touristinfo (unbezahlt) | 4000 € | |
Zwischensumme | 20.500 € | |
abzgl. Zuschuss Projektfond | -770 € | |
Gesamtkosten | 19.730 € |
Man beachte, den Gesamtkosten von 19.730 € stehen 15 Stunden des Marktbetriebs gegenüber.
Die Kosten für eine Marktstunde belaufen sich somit auf ca. 1.300 €.
Im Vergleich zum Beschluss ergibt sich eine Kostenmehrung von ca. 7730 € bzw. ca. 60%.
StR Otters (FW) bemerkte hierzu:
StR Hüttinger (FW) stoßen vor allem die vielen Stunden des Baufhofs auf.
StR Satzinger (BGL) weist darauf hin, dass die zuständige Sachbearbeiterin in den von ihr erstellten Unterlagen mit ca. 7.000€ Kosten kalkuliert hat. Diese wurden im Nachhinein -ohne Absprache- auf 12.000€ geändert. Satzinger forderte nochmal eindringlich die Beantwortung seiner schriftlich gestellten Fragen an Bgm. Sinn vom Oktober 2018. Er ist der Meinung, als Stadtrat darauf ein Recht zu haben.
Bgm. Sinn erläuterte, die Tourist-Info habe im Jahr zuvor den Aufwand von ca. 5000 € selbst getragen, im Jahr 2018 konnte dies nicht mehr übernommen werden.
StR Hönig (FW) bemerkt "Bei diesen horrenden Summen müsse man über eine Weiterführung des Marktes nochmal neu nachdenken."
Hönigs Ansinnen brachte StRin Pappler (SPD) auf die Palme. Sichtlich aufgebracht, entrüstete sie sich von einem Ortsteilbewohner zu hören, man könne auf den Markt in Pappenheim verzichten. (Hält sich Frau Pappler als Bewohnerin einer Kleinstadt für etwas Besseres, oder mit anderen Worten, sind Stadträte aus den Ortsteilen 2. Klasse? Mit dieser Aussage jedenfalls hat sie sich keinen Gefallen getan.)
Aufgebracht verließen die Zuhörer den Sitzungssaal, nachdem Bgm. Sinn den öffentlichen Teil der Sitzung für beendet erkärte. Vor dem Rathaus bildeten sich einige Zuhörer-Grüppchen, welche sich über die eben gehörten Sitzungsberatungen austauschten. Zum Thema Pelzmärtelmarkt-Abrechnung war reichlich Unmut zu hören. Vor allem die extremen Kosten sorgten für Unverständnis. "In den Ortsteilen mit ehrenamtlichen Helfern wäre das anders gelaufen", war zu hören. "Wir hätten uns zusammengerufen, die Ärmel hochgekrempelt, und ruck zuck wäre das erledigt gewesen."
Oder eine weitere Stimme: "Hätte man das Geld, was nun verbraucht wurde, seinerzeit zusammen mit der Grafschaft für die Burgweihnacht hergenommen, hätten wir heute noch unser Leuchtturmprojekt "Burg-Weihnacht".
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Nachdem am 22.03.2018 der künftige Rahmen für den Betrieb des Europäischen Hauses in Pappenheim vom Stadtrat festgelegt wurde (wir berichteten), ist es an der Zeit anzuschauen was sich seither in diesem Projekt getan hat.
Vom Frühjahr bis Herbst 2018 war es um das EHP sehr still geworden. Erst als im September die Absagen zweier externer Anfragen zur Nutzung des EHP bekannt wurden, kam wieder Bewegung in das Thema.
Eine Anfrage kam aus dem Landratsamt Weißenburg. Hier wollte man auf Anregung des „Unterstützerkreises ASYL“ für ein Pilotprojekt des Landratsamtes zum Sprachunterricht, den Standort Pappenheim gewinnen. Dieses Projekt ist zunächst für eine Laufzeit über ca. 6 Monate angesetzt und soll den Teilnehmern den Erwerb eines Sprach-Zertifikates ermöglichen.
Auf die telefonische Anfrage nach der Zuständigkeit für die Belegung der EHP-Räume, wurde Frau X genannt. Im kurzen Gespräch mit Frau X wurde mitgeteilt, dass das EHP immer mal wieder ausgebucht, und damit keine Reservierung für die Belange des Landratsamtes möglich sei.
Bei einer weiteren Anfrage eines Pappenheimer Vereins ging es um eine geplante Vortragsreihe mit ca. vier Terminen, welche von Bgm. Sinn persönlich abgelehnt wurden.
Das EHP-Projekt wird im Rathaus als Chefsache geführt, so jedenfalls die Aussage des Verwaltungsleiters Eberle. Er selbst habe keine Information über den Stand der Dinge, der Bürgermeister bearbeite dieses Thema komplett alleine.
Während der Stadtratssitzung am 22.9.2018 wollte StR. Otters (FW) von Bgm. Sinn (SPD) wissen, ob es externe Anfragen zur Nutzung des EHP gäbe. Sinn antwortete knapp mit „nein“. Wieder einmal wurde das gesamte Stadtratsgremium mit der Unwahrheit bedacht.
In der Gewissheit der aktiven Blockade des Projektes EHP durch Bgm. Sinn, stellten alle Stadtratsfraktionen einen gemeinsamen Antrag zur Sachstandsklärung, welcher im Oktober eingereicht wurde. Laut “Geschäftsordnung Gemeinderat” muss ein Antrag innerhalb der nächsten drei Monate behandelt werden. Bgm. Sinn hielt dies jedoch nicht für notwendig, so dass das Thema EHP erst am 07.02.2019 in die Tagesordnung aufgenommen wurde.
In dieser Februar-2019-Sitzung bemühte sich Bgm. Sinn die an ihn gestellten Fragen zu beantworten:
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Herr Sinn berichtet von zahlreichen Telefonaten und Vorgesprächen zum Ziel einer Kooperation mit LAG Monheimer Alb und der LAG WUG , dem OB der Stadt Eichstätt (Steppberger) und der Katholischen Universität Eichstätt. Das Fazit einer etwa 15-minütigen Vorlesung war ernüchternd. Keiner der Angesprochenen konnte oder wollte mit Pappenheim eine Kooperation eingehen. Auch die Tourist-Info schloß eine Mitwirkung im EHP aus. Derzeit wird geprüft ob eine Kooperation mit dem Volkshochschulverband möglich wäre.
Zur Überraschung zahlreicher Teilnehmer und Zuhörer zauberte Bgm. Sinn (SPD) vier Veranstaltungen zum Minimal-Konzept für 2018 aus dem Hut, von welchen bisher nichts bekannt war:
02.02.2018 | Kunst & Kulturverein: Kurzfilm "Grenzen überwinden" |
24.02.2018 | Heimat & Geschichtsverein: "Pappenheim und die europäische Geschichte des 20.Jahrhunderts" |
01.03.2018 | Kunst & Kulturverein: "Jetzt sing mer miteinander" |
10.05.2018 | Städtepartnerschaft: Empfang französischer Partner mit gemeinsamen Essen |
Der Kunst & Kulturverein weicht immer dann auf die Räumlichkeiten des EHP aus, wenn Veranstaltungen in Kooperation mit den Rummelsberger Diensten stattfinden, da im K14 kein Fahrstuhl zur Verfügung steht.
Die Frage zum Kriterienkatalog zur Nutzung der Räumlichkeiten im EHP wurde nicht beantwortet. Einen Katalog scheint es nicht zu geben, jedoch soll beabsichtigt sein, die Räumlichkeiten allen lokalen Vereinen zur Verfügung zu stellen.
StR. Otters (FW) möchte wissen ob der noch offene Zuschuss aus der Städtebauförderung eingegangen ist. Bgm. Sinn antwortet dies hätte Herr Mindrean bereits im Herbst kommunizieren müssen, der Betrag sei eingegangen. Weiterhin stellt Herr Otters fest, dass das "große Konzept" wohl auf die Schnelle nicht zu realisieren sei, deshalb fordert er für das Minimal-Konzept entsprechende Mittel für 2019 in den Haushalt einzustellen. Kritik äußerte Herr Otters wegen der verspäteten Behandlung des am 29.10.2018 gestellten Antrages. Er habe keine Gründe vernommen, die eine solche Verspätung rechtfertigen würden. Desweiteren bemängelt Otters eine Aussage des Bgm. Sinn, der Stadtrat sei Schuld, dass es im EHP nicht weiterginge. Der Stadtrat hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis EHP die Rahmenbedingungen geklärt und in einem Stadtratsbeschluß genehmigt. Damit sieht er solche Aussagen für fehl am Platz. Die füge nur dem Gremium Schaden bei. Als letzten Kritikpunkt führte StR. Otters die Absage der eingangs beschriebenen Anfrage des Landratsamtes auf und stellte klar, dass hier mit der Unwahrheit die Interessen des Landratsamtes geblockt wurden. Eine Reaktion des Bürgermeisters blieb hierauf aus.
StRin. Seuberth (SPD) fordert zum wiederholten Male eine Vollzeitkraft um das EHP zu managen. "Wir müssen uns halt endlich mal dazu bekennen und Geld in die Hand nehmen. Solnhofen gibt auch Geld aus für das Museum und ist dabei vielleicht nicht mal so potent wie Pappenheim."
StR. Otters (FW): "Liebe Frau Seuberth, es ist ja schön das sie sich hier so reinsteigern, aber als Stadtrat ist es meine Aufgabe 7 Monate nach einem gemeinsam mit Bürgern erarbeiteten Beschluss nachzufragen wie es darum steht. Zur Aussage des Bürgermeisters wir hätten das Konzept der Frau Bartolomäus abgelehnt ist falsch. Der Stadtrat hat nie über dieses Konzept abgestimmt. Wenn sie mir vorwerfen ich würde immer klare Strukturen fordern, so ehrt mich das. Wenn sie meinen wir haben im Haushalt 250.000€ übrig für so eine Stelle, dann müssen sie eben einen Antrag stellen."
StR. Hönig (FW): "Frau Seubert, sie tun gerade so, als würden wir im Geld schwimmen. Wenn wir für die Feuerwehr 10.000€ brauchen, wird geknausert und hier wird das Geld sinnlos verbrannt."
StRin. Seubert (SPD): "Herr Otters, wir hatten das inhaltliche Konzept gehabt, welches sie zu Fall gebracht haben. Sie haben nicht genug Zeit gegeben. Nun will ich von ihnen inhaltlich was hören."
StR. Satzinger (BGL): "Es ist schade dass sie, Frau Seubert, das jetzt wieder zerreden. Sie waren bei den Sitzungen dabei, StR. Gronauer (SPD) hat den Beschluß mit formuliert, da waren alle zufrieden einen gangbaren Weg gefunden zu haben. Ich habe damals nicht gehört, dass sie etwas anders haben wollen. Jetzt stehen sie auf und zerreden das Ganze. Wir haben auch ganz klar in der Besprechung am 28.6.2017 uns einen Fahrplan auferlegt. Den sollte man jetzt mal anfangen umzusetzen, dann läuft das auch. Habe erst heute eine email gesehen, die belegt, dass einheimischen Vereinen der Zutritt verwehrt wurde. Leute so geht das nicht! Ich verstehe ihre Argumentation nicht, sie hätten damals bei den Besprechungen ihre Bedenken vorbringen können, nicht erst jetzt."
StR. Otters (FW) ist der Meinung man sollte jetzt das kleine Konzept umsetzen, das sei schon mehr als viele andere Kommunen zustande brächten. Das ursprüngliche Grzega-Konzept war erheblich größer als das Folgekonzept. Man hätte hierzu eine zweite teure Vollzeitstelle installieren müssen. Dass uns Bgm. Sinn nach der Ablehnung des Konzeptes vorwirft, andere Kommunen würden nun die Früchte unseres Konzeptes ernten ist falsch. Wer aufmerksam den Pressemitteilungen folgte, konnte feststellen, dass diese Konzepte in anderen Kommunen nicht umgesetzt wurden. Wir als Stadtrat erstellen und beschließen die Vorgaben. Das Erstellen von inhaltlichen Konzepten kann nicht Aufgabe eines ehrenamtlichen Stadtrats sein.
StR. Seuberth (SPD) erinnert, dass der Kunst & Kulturverein im Jahr 2018 zwei mal im EHP ausgeholfen hat um das Minimal-Konzept zu erfüllen. Sie fordert eine Beteiligung aller Institutionen.
StR. Obernöder (CSU) erwähnt nochmal die Ablehnung des urprünglichen großen Konzepts aus Kostengründen. Deshalb habe man als Alternative ein kleines Konzept vorgesehen. Diesbezügliche externe Anfragen seien aber durch Bgm. Sinn blockiert worden. "Das verstehe ich nicht. Wenn ein großes Konzept nicht realisiert werden kann, muss ich doch das kleine Konzept laufen lassen und nicht ausbremsen!"
Bgm. Sinn (SPD) versucht sich zu rechtfertigen, indem er behauptet die Anfrage nicht abgelehnt zu haben, sondern nur erwähnt hätte, es gebe terminliche Schwierigkeiten. Der Veranstalter selbst habe den Termin abgesagt. Damit sei das Vorhaben auf Herbst 2019 verlegt worden und dafür gebe es bereits eine Zusage. (Anmerkung der Redaktion: der vorliegende Mailverkehr spricht eine andere Sprache)
FAZIT:
Im März 2018 hat der Stadtrat Pappenheim einen einstimmigen Beschluss zum zukünftigen Betrieb des EHP gefasst. Die Bemühungen des Bgm. Sinn ein förderfähiges Konzept, möglicherweise in Kooperationen, zu erstellen waren nicht erfolgreich. Die bisher bekannten externen Anfragen zur Nutzung des EHP im Rahmen eines kleinen Konzeptes wurden von Bgm. Sinn nicht umgesetzt! Dies ist wieder ein Beispiel für bereits mehrfach vom Stadtratsgremium bemängelte Ausführungsverweigerung bzw. -verzögerung durch den Bürgermeister.
Sobald ein Stadratsbeschluss vorliegt, liegt es in der Pflicht des Bürgermeisters und der Verwaltung, diesen umzusetzen, unabhängig davon, ob der Beschluss dem Bürgermeister gefällt oder nicht. Dafür haben Pappenheims Bürger gewählt und sich für eine demokratische Vorgehensweise entschieden. Offensichtlich hat der Bürgermeister hierzu eine eigene Auffassung.
Die Pappenheimer Bürger geben Jahr für Jahr einen stolzen Betrag für die Leistungen eines Bürgermeisters aus. Betrachtet man die Ergebnisse und die schwindenden Einwohnerzahlen der letzten Jahre, sollte man sich überlegen, ob nicht ein ehrenamtlicher Bürgermeister die bessere Wahl wäre.
Rege Diskussionen wegen ungeklärter Kostenmehrung beim Kanalbau der Deisingerstraße
TOP 8 Kanalsanierung Deisingerstraße Pappenheim: Zustimmung zu Nachträgen
Bgm. Sinn trägt zum Sachverhalt vor: Auftragsvergabe an Fa. Dauberschmidt laut Beschluss vom 28.07.2017 zum Wert von 374.226€ brutto. Vom Ingenieurbüro Vulpius geprüfte Endrechnungen sollen am 01.12.2018 bzw. am 21.12.2018 für den Hauptkanal, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Diese umfassten für den Hauptkanal 332.876€ und die Hausanschlüsse 138.417€ = 471.293€ brutto. In Summe wurde die beauftragte Summe um ca. 97.000€ überschritten. Eine Stellungnahme des Ingenieurbüros VNI und der Baufirma Dauberschmidt wurde angefordert. Der Stadtverwaltung liegen nur zwei Nachträge vor, Gesamtsumme 14.200€ brutto. Eine für das Befüllen des Hauptkanals mit Beton für ca. 11.000€ und für die Erstellung einer Bautafel für 3.000€. Somit ergibt sich eine ungeklärte Kostensteigerung von rund 82.800€. Hinzu kommen die Kosten für den Archäolgen von vorläufig weiteren 70.000€. Eine Stellungnahme des Ingenieubüros VNI soll erst Montag vor der Stadtratssitzung, also am 14.01.2019 eingegangen sein. Gründe seien unter anderem: Betonarbeiten an Schachtanschlüssen, Massen- und Kostenmehrungen, Verkehrssicherung aufgrund längerer Bauzeit, Mehraufwand beim Rohrgraben, Mehraufwand beim alten Rohr- und Stützkanal, Mengenmehrungen bei der Entsorgung, zusätzlicher Schacht für Hausanschluss, Felsbeseitigung, Felsspalten ausbetonieren, Notversorgung der Wasserleitung, etc. Die Baufirma antwortete am 09.01.2019 mit einer Stellungnahme, die laut Stadtverwaltung nicht auf das Thema einging (Unterbrechung der Bauarbeiten wegen Tätigkeit des Archäologen, Mehraufwand für die Verlegung der Kraftleitung). Bisher beglichene Rechnungen seien stets im vorgegebenem Rahmen gewesen. Derzeit sind noch ca. 100.000 € offen, von denen ca. 82.000 € nicht mittels Nachträgen genehmigt wurden. StR. Obernöder (CSU) vermutet, dass eventuell ein Teil dieser Mehrkosten mit der Wasserleitung zu tun haben könne. Diese sei getrennt abzurechnen, mache das Ganze aber nicht schöner. Herr Eberle kennt das Thema Wasserleitung. Hierbei entstandene Mehrkosten seien aufgrund des Kanals entstanden und könnten somit nicht der Wasserversorgung zugerechnet werden. In den Ausschreibungen des Ingenieurbüros Vulpius seien Positionen für Aushub etc. ohne Kosten aufgeführt, da die exakten Mengen und das Material nicht vorab ermittelt werden könnten. Ein Nachtrag für solche Positionen wurde offensichtlich nicht erstellt. StR. Satzinger (BGL) fragte ob es Vorschriften gebe, wie mit Kostenmehrungen umgegangen werden müsse. "Ist nicht die Baufirma verpflichtet diese Mehrungen, sobald sie erkannt werden, in Form eines Nachtrages, zu melden, um dem Auftraggeber eine Prüfung zu ermöglichen und diese ggf. vom Stadtrat genehmigen zu lassen? Wir haben hier eine Kostenmehrung von 26%, die kann doch nicht nur von der Verlegung der Stromversorgung wegen der Wasserleitung herrühren. Unser Wasserwart, StR. Rusam, war doch ständig dabei. Eigentlich hätten wir doch längst Nachträge erhalten müssen, um diese zu genehmigen. Jetzt bekommen wir alles auf einmal, ein halbes Jahr nachdem alles fertig ist! Das ist ein Versäumnis vom Ingenieurbüro VNI und der Baufirma Dauberschmidt, das können wir doch nicht so stehen lassen!" führte er weiter aus. StR. Gronauer (SPD) schließt sich der Meinung seiner Vorredner an. Er sei mittlerweile Kostenmehrungen gewohnt, auf Hinblick Osterdorf, wo der zuständige Architekt sich vor dem Ratsgremium seinerzeit erklären und einen Rüffel hinnehmen musste. Gronauer möchte Ing. Vulpius schon ein schlechtes Gewissen machen, sofern er nächste Sitzung anwesend sei. Herr Eberle teilte mit, dass die Rechnungen bereits im August 2018 erstellt, anschließend vom Ingenieurbüro Vulpius geprüft wurden, und angeblich erst Mitte Dezember bei der Stadtverwaltung eingingen. Dieser Vorgang gibt sich höchst skuril. Es scheint einfach unglaubwürdig, dass eine Endabrechnung nicht direkt zum Bauherren versandt wird. Eine 4-monatige Prüfungszeit beim Büro Vulpius lässt sich auch nicht so einfach mit einer länger erkrankten Mitarbeiterin erklären. Hierfür gibt es Vertretungspersonen oder den Chef selbst. Im weiteren Verlauf hatte man den Eindruck, die Herren Eberle und Sinn versuchten gleichsam die Räte dahingehend zu beeinflussen, möglichst bald die Rechnungen zu begleichen. Argumente wie, Vulpius trifft die Schuld wegen zu langer Prüfungszeit und fehlender Nachträge, waren zu hören. StR Satzinger (BGL) fragte nach der Zusammensetzung der erhöhten Kosten. Antwort Eberle: Gründe waren mit einer Verteilung von etwa 50:50 Mengenmehrungen zu neuen Positionen. StR. Otters (FW) schlägt eine größere Abschlagszahlung vor, mit einem empfindlichen Einbehalt sollte bis zur zufriedenstellenden Klärung gewartet werden. Zur Aufklärung des Vorganges erwartet er weitere Einzelheiten. Da dieser Vorgang nur ein kleiner Teil des Gesamtvohabens sei, wünscht er sich einen Gesamtüberblick über die Plan- und bisherigen Ist-Kosten. StR. Satzinger (BGL) erwartet detaillierte Vorbereitung bis zur nächsten Sitzung, bei welcher Herr Vulpius anwesend sein soll, um mit ihm möglichst alle Details zu klären. Bgm. Sinn wirft die Sorge vor einer Klage der Baufirma in den Ring. Man hat den Eindruck, er möchte lieber jetzt als nachher die komplette Rechnung anweisen, da auch Verzugszinsen im Raum stehen. StR. Hönig (FW) befürchtet, dass die zusätzlichen Kosten von 70.000€, verursacht durch den Archäologen, auf die Kanalgebühren der Bürger umgelegt werden. Dies hält er für ungerecht, denn der Verursacher sei der Umbau der Deisingerstraße. Was den Archäologen betrifft, wirft Herr Eberle ein, dieser sei nur wegen des Kanals tätig geworden, denn dieser läge tiefer als der alte Kanal. StR. Wenzel (BGL) schließt sich der Auffassung Herrn Otters an und schlägt vor, von den 100.000€ ausstehenden Betrages etwa 80.000€ sofort zu überweisen, dies mit einer Aufforderung verbindet, die Kostenmehrung sauber zu erklären. StRin. Brunnenmaier (SPD) hat Verständnis, dass der Prokurist der Baufirma durch den hohen ausstehenden Betrag Bauchschmerzen hat, zumal dieser Betrag bereits seit August 2018 offen sei. Auch sie weist auf eine drohende Klage, verbunden mit hohen Kosten, hin. StR. Satzinger (BGL) schlägt eine schnelle Prüfung des Sachverhalts vor, um dann ggf. sofort nach einem Rundruf der Fraktionsvorsitzenden ein OK für die Anweisung des offenen Betrages einzuholen. Beschluss: Auf Vorschlag von StR. Wenzel (BGL) soll von der Endabrechnung über ca. 100.000€, sofort ein Betrag von 80.000€ beglichen werden. Verbunden ist dies mit der Forderung, spätestens zur nächsten Stadtratssitzung am 07.02.2019 das Stadtratsgremium im Detail zu informieren, um eine weitere Entscheidung zu dem Restbetrag fällen zu können. Insgesamt erscheint die Aufarbeitung der Abrechnung des Projektes "Kanal Deisingerstraße" äußerst dubios. Zu einer sachlichen Aufklärung der unbekannten Kostenmehrung wäre die Anwesenheit der Herren Vulpius, des Wasserwarts Rusam und eines Vertreters der Fima Dauberschmidt unbedingt erforderlich gewesen. Eine voreilige Schuldzuweisung gegen nicht anwesende Personen spricht für den Stil der Stadtverwaltung Pappenheim. Ebenso daneben ist die Form der Druckerzeugung gegen das Stadtratsgremium mittels Sorge vor Klage der Baufirma. Wären Vertreter aller beteiligten Institutionen an einen Tisch beordert worden, hätte man schnell alle Unklarheiten beseitigen können, um eine für alle tragbare Lösung zu finden. Der voreilige Beschluss, einen Großteil der "Kostenmehrung" sofort zu begleichen, weckt erhebliche Zweifel an der bisherigen Darstellung des Vorgangs. Wichtig im Zusammenhang: Es sollte nicht vergessen werden, um wessen Geld hier entschieden wird.
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einstimmig angenommen |
1.1 BA 01/2019 - Umbau und Umnutzung eines bestehenden Stalles zum Kräuterladen mit Behandlungsräumen, Bieswang Wortmeldung StR. Gronauer (SPD): Sein Lob zum bisherigen Engagement im Außenbereich hat unzweifelhaft seine Berechtigung, mit dem heutigen Thema jedoch nichts zu tun. |
einstimmig angenommen |
2 Bauleitplannung: Ausweisung / Ankauf von Baulandflächen im OT Bieswang In Bieswang gab es in jüngster Vergangenheit immer wieder Anfragen nach Bauplätzen, nicht jedoch nach gewerblichen Flächen wie Bgm. Sinn betonte. (Anmerkung d. Red.: Das mag nicht verwundern, ist doch die Erschließung des Gewerbegebietes noch immer nicht abgeschlossen!) Da erst kürzlich der letzte Bauplatz für Wohnbebauung in Bieswang verkauft wurde, ist die Stadtverwaltung auf der Suche nach weiterem Baugrund. Im Bebauungsplan sind drei Flächen als Wohnfläche ausgewiesen. Man einigte sich darauf, zunächst die Bieswanger Stadträte zu beauftragen, die betroffenen Grundstückseigentümer zu kontaktieren um eine eventuelle Verkaufsbereitschaft auszuloten. |
einstimmig angenommen |
3 Werkvertrag über die Umsetzungsbegleitung des ILE Konzeptes Altmühltal (nachträglicher Beschluss). Laut Bgm. Sinn haben bereits alle beteiligten Bürgermeister unterschrieben, aus terminlichen Gründen konnte das Stadtratsgremium nicht vorab einbezogen werden. |
einstimmig angenommen |
4 Antrag der Fraktion Bürgerliste/ StR Satzinger zur Umsetzung bzw. Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der Stöß Die Stadtverwaltung Pappenheim wehrt sich vehement gegen Spielplatz auf der Stöß Zum wiederholten Male wurde das Thema "Spielplatz auf der Stöß" im Stadtratsgremium behandelt. Obwohl sich das Gremium in der Sitzung am 26.07.2018 einig zeigte einen Spielplatz haben zu wollen, gelang es der Stadtverwaltung nicht, auch nur einen Schritt weiterzukommen. Deshalb stellte StR. Satzinger (BGL) erneut einen Antrag um das Thema wiederzubeleben. Bgm. Sinn (SPD) verliest den Antrag vom 31.10.2018 des StR. Satzinger (BGL) und eine Stellungnahme der Verwaltung: Das Grundstück hat eine Größe von etwas über 300m2, nachAbzug der Fläche für Abstand und Zaun zum Parkplatz, blieben nur noch knapp 150m2 übrig. Geschätzte Kosten der Verwaltung ca. 12.000€. Erhebung der Einwohnerdaten ergeben 5 Kinder zwischen 1-5 Jahren. Entfernung zum nächsten Spielplatz ca. 1,4km. Es gelte zu bedenken, dass im Stadtgebiet weitere Wohngebiete mit ähnlichen Entfernungen existieren. Derzeit stünde keine Bebauungsplanänderung an, mit welcher man die Kosten senken könne, deshalb würde es bei den hohen Kosten von ca. 5000.-€, alleine für die Planänderung, bleiben. Die Verwaltung empfiehlt den Spielplatz auf der im Bebauungsplan vorgesehenen Fläche zu errichten. (Anmerkung der Red.: Diese Fläche ist nicht im Eigentum der Stadt Pappenheim, ein Ankauf konnte bisher nicht realisiert werden). StR. Satzinger (BGL) erläutert zum wiederholten Male das gewünschte Vorhaben. Er unterstützt damit den Antrag von 2.Bgm. Dietz vom 23.05.2018, der in seinem Antrag einen Kleinspielplatz mit einem Sandkasten, einer Schaukel oder ähnliches wünschte. Satzinger betont, "das muß es uns Wert sein, wir wollen doch nur einen kleinen Spielplatz. Es gibt auf der Stöß keinen Platz wo sich Kinder treffen können. Dies ist eine Investition für die Jugend, außerdem ergibt sich daraus ein Mehrwert für das Wohngebiet Stöß. Ob nun eine Planänderung notwendig ist oder nicht, wir sollten den Spielplatz einfach errichten, sollte anschließend eine Planänderung gefordert werden machen wir diese eben. C'est la vie. Das ist unser Grundstück, da sollten wir selbst entscheiden können, ob wir hier eine Schaukel hinstellen dürfen." StR. Hönig (FW) zweifelt die von der Verwaltung genannten Kosten von 12.000€ an. Wenn nur 3 Spielgeräte aufgestellt werden und zur Parkfläche hin ein Zaun, entstünden keine hohen Kosten. "Wir sollten das einfach errichten, warum machen wir so einen Aufstand? Ich schlage vor, dass wir das ohne Bebauungsplanänderung hinstellen." StR. Otters (FW) befürwortet ebenfalls die Errichtung eines Spielplatzes. Er bringt die Idee ein, man könne die Spielgeräte so installieren, dass diese vom Fundament lösbar seien und bei Bedarf an anderer Stelle installiert werden könnten. StR. Gronauer (SPD) argumentiert mit der Statistik der Stadtverwaltung (5 Kinder im Alter von 1-5Jahren, während StR. Lauterbach (BGL) in seiner Aufstellung 14 Kinder von 0-14Jahren, bzw 12 Kinder von 1-10 Jahren aufführt). Gronauer vertritt die Auffassung, für 5 Kinder lohne der Aufwand nicht. Warum die SPD die Statistik auf 1-5jährige Kinder reduziert hat, sei der Fantasie des Lesers überlassen. Gronauer scheint das Thema nicht zu verstehen. Er spricht ständig von Bebauungsplanänderung und großem Spielplatz. Aus den Vorträgen seiner Vorredner war doch klar zu erkennen, dass man nur eine kleine Fläche zur Verfügung hat, die mit max. drei Spielgeräten ausgestattet werden soll, wenn möglich ohne Änderung des Bebauungsplans, um Kosten zu sparen. StR. Satzinger (BGL) stellt nochmal das Missverständnis bezüglich Änderung Bebauungsplan klar. StR. Obernöder (CSU) erkennt die Erleichterung durch Verzicht auf Änderung des Bebauungsplans und schlägt vor, gleich im Beschluss die Befreiung zur Planänderung festzulegen. Beschluss: Die Stadtverwaltung Pappenheim erkennt die Notwendigkeit eines Spielplatzes auf der Stöss an. Die Verwaltung hat bis zur nächsten Sitzung einen Antrag auf Befreiung zur Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten.
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mit 12:1 Stimmen angenommen |
5 Feuerwehr Neudorf: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl | einstimmig angenommen |
6 Feuerwehr Zimmern: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl | einstimmig angenommen |
7 Kläranlage Pappenheim: Antrag von Stadtrat Friedrich Obernöder - Anschaffung eines Heißwasser-Hochdruckreinigers Anschaffungskosten 3.618€ |
einstimmig angenommen |
Im Streit um das eigenmächtige Entfernen des "Lieferverkehr frei"-Schildes in Bieswang bei der Firma Gegg, hat nach 9-monatiger Prüfung die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Weißenburg ihre Stellungnahme abgegeben.
Was war geschehen: In der Stadtratssitzung vom 18.01.2018 ging es darum, der geplanten Betriebserweiterung der Firma Gegg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Auf der Suche nach Gründen dieses Einvernehmen verweigern zu können, stieß die Stadtverwaltung auf einen Stadtratsbeschluss vom 10.05.2001 in welchem festgelegt wurde, dass der städtische land- und forstwirtschaftliche Weg (Fl.-Nr. 565) nicht mit gewerblichen Fahrzeugen befahren werden darf. In einer weiteren Sitzung, rund 14 Monate später, am 25.07.2002, wurde einstimmig beschlossen das Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" zu ergänzen. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat eine Vereinbarung zwischen Stadt Pappenheim, Jagdgenossenschaft Bieswang und der Firma Markus Gegg zu schließen. In dieser wurde die Nutzung und Pflege eines Teils des Weges auf unbefristete Zeit geregelt.
Wie wir vor fast genau einem Jahr berichteten, hat der 2. Bürgermeister Claus Dietz, wie angekündigt, einen Antrag auf rechtliche Prüfung hinsichtlich der Entfernung eines Verkehrsschildes in Bieswang gestellt. Zu klären galt, ob ein Bürgermeister berechtigt sei, einen vom Stadtratsgremium gefassten Beschluss eigenständig aufzuheben.
Die Rechtaufsicht stellte fest, dass hier das von Art. 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgegebene Verfahren zwingend hätte eingehalten werden müssen. Mit anderen Worten, der Bürgermeister hätte zur Aufhebung eines bestehenden, einen erneuten Stadtratsbeschluss benötigt.
In Vorbereitung zur Genehmigung bzw. Ablehnung der Betriebserweiterung der Firma Gegg, stellte die Stadtverwaltung fest, dass nach der Flurbereinigung in den 60er Jahren versäumt wurde den Anwandweg (Fl.-Nr. 565) zu widmen. Daraus ergibt sich aber, gemäß Artikel 3 der ZustGVerk, eine Zuständigkeit der "örtlichen Straßenverkehrsbehörde", also der Stadtverwaltung Pappenheim. Deswegen sind auch die eingangs erwähnten Beschlüsse der Jahre 2001 und 2002 zustande gekommen. Jedliche Änderung hätte also einen weiteren Stadtratsbeschluss benötigt.
Da die Firma Gegg bis zum Zeitpunkt der Entfernung des Schildes noch keine Belege zum Zufahrtsrecht über das elterliche Grundstück zum Betriebsgelände der Zimmerei erbracht hatte, wäre damit eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur geplanten Betriebserweiterung nicht möglich gewesen. Spätestens hier zeigte sich die wahre Absicht der Stadt Pappenheim.
Laut Rechtsaufsicht hat die Stadtverwaltung versäumt auf den bereits Eingangs beschriebenen Stadtratsbeschluss vom 25.07.2002 hinzuweisen. (Anm. der Redaktion: ebenso auf die Existenz der Vereinbarung zwischen Stadt, Jagdgenossenschaft und Firma Gegg) Im Zuge unserer Recherche mussten wir feststellen, dass die beiden Vereinbarungs-Exemplare der Stadtverwaltung und Jagdgenossenschaft auf wunderliche Art und Weise verschwunden und nicht mehr auffindbar sind. Zudem ist nach unserer Information mittlerweile die Vorstandsschaft der Jagdgenossenschaft an Bgm. Sinn übergegangen und alle Unterlagen wurden ins Rathaus nach Pappenheim verbracht.
Die Rechtsaufsicht ging Aufgrund von seinerzeit existierenden Informationslücken nicht von einem bewussten Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften des Bgm. Sinn aus, weswegen von weiteren rechtsaufsichtlichen Maßnahmen abgesehen wurde. Unwissenheit, schludriges Recherchieren und eigenmächtige Anordnungen können also doch vor Strafe schützen.
Zur straßenrechtlichen Situation schreibt Herr Eischer von der Rechtsaufsicht:
" Da die straßenrechtliche bzw. straßenverkehrsrechtiche Situation an dem in Rede stehenden Weg nicht ausdrücklicher Gegenstand Ihres Antrags war und diese Thematik nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Pappenheim in einer der nächsten Stadtratssitzungen zur Sprache kommen soll, wurde unsererseits auf eine diesbezügliche rechtliche Überprüfung verzichtet." |
Obwohl der Stadtratsbeschluss vom 25.07.2002 nach wie vor Bestand hat, ist bis zum 24.01.2019 das Schild noch nicht wieder angebracht. Ebenso ist das Thema auch drei Monate nach der Antwort der Rechtsaufsicht noch nicht, wie der Rechtsaufsicht zugesagt, als Tagesordnungspunkt in einer Stadtratssitzung aufgetaucht.
14 Monate sind seit der Entfernung des Schildes inzwischen vergangen, 14 eindrucksvolle Monate, in denen das Thema immer noch nicht abgeschlossen wurde.
Vor dem Einstieg in die geplanten Tagesordnungspunkte gab StR. Halbmeyer (CSU, Referent Straßen und Wege) eine kurze Information bezüglich Umbau der Deisinger Straße.
Er verwies auf eine kürzlich durchgeführte Ortsbesichtigung der Baustelle, wobei Vertreter des Landratsamtes und der Polizei die Auffassung vertraten, die Parkplätze auf den frisch gepflasterten Gehwegen seien nicht erkennbar und damit nicht genehmigt. Das hätte zur Folge, dass die vorübergehende Durchfahrtmöglichkeit über die Weihnachtsfeiertage wertlos wäre, da die Polizei alle parkenden Fahrzeuge mit einem Strafzettel belegen müsste. Verwunderung rief die trotzige Aussage von Bgm. Sinn hervor: "Das ist doch unsere Fläche, da können wir tun was wir wollen!" Offensichtlich vergaß er, dass sowohl das Landratsamt als auch die Polizei gehalten sind, die Verkehrssicherheit der Kreisstraße sicherzustellen.
In der folgenden Diskussion wurde nach Möglichkeiten gesucht, kurzfristig die geplanten Parkbuchten z.B. mit Nägeln oder gelbem Farbband erkennbar zu machen. Hierbei kam es zu keiner zufriedenstellenden Lösung, so dass die Aufgabe an die Verwaltung weitergereicht wurde, eine Regelung zu finden, die alle Beteiligten zufrieden stellen soll.
Offensichtlich sind die Spannungen zur Verkehrsbehörde des Kreises, wie sie bereits im Sommer feststellbar waren, noch nicht abgebaut. (wir berichteten im TOP3 mit dem Titel "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus") Oftmals hilft eine freundliche Entschuldigung.
TOP 2 Bauanträge
2.1 BA 45/2018 - Tektur zu BA 27/2018; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Zimmern 56, Pappenheim, Kerstin Felsner | einstimmig angenommen |
2.2 BA 50/2018 - Erweiterung Halle SGX, Umverlegung Trafo; Plastic Omnium Niederpappenheim | einstimmig angenommen |
2.3 BA 51/2018 - Teilrückbau Halle 6; Plastic Omnium Niederpappenheim | einstimmig angenommen |
2.4 Bauvoranfrage - Stadt Pappenheim zur Bebaubarkeit einer Grünfläche mit einem Kinderhort/ garten | angenommen, eine Gegenstimme (K.Satzinger (BGL) |
TOP 3 Bauleitplanung
3.1 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Aufstellung des Bebauungsplans Workerszell Nr. 5 "Streueggern"; Gemeinde Schernfeld | einstimmig angenommen |
3.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Aufstellung des Bebauungsplans Schernfeld Nr. 8 "Spitzelberg"; Gemeinde Schernfeld | einstimmig angenommen |
3.3 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes - Grünfläche zu Flächen für den Gemeinbedarf Stadtparkstraße | angenommen, eine Gegenstimme (K.Satzinger (BGL) |
TOP 4 Kanalsanierung Hauptstraße Bieswang: Vorstellung und Genehmigung der Planung
Zunächst stellte Herr Vulpius vom gleichnamigen Pleinfelder Planungsbüro, die aus dem Jahr 2014 stammende Planung für den Hauptkanal vor. Hierzu stellte er klar, dass der geplante neue Querschnitt von einem Meter auch in Zukunft nicht ausreichend sei, um ein extremes Regenereignis abzuleiten. Dies sei aus technischen Gründen nicht wirtschaftlich realisierbar. Extremer Regen fließe wegen der
War doch erst dieser Tage in den Medien zu lesen: "Die NASA hat einen unglaublichen kilometerlangen, perfekt rechteckigen Eisberg entdeckt, der in der Antarktis schwimmt.", so fanden gestern Bieswanger Bürger im Gewerbegebiet, neben dem alten Trafohaus, eine ebenso rechteckige perfekt ausgeführte Pflasterung ohne einen erkennbaren Zugang vor.
Die Arbeiten scheinen abgeschlossen. Jedenfalls ist das Erdreich ringsum frisch mit Gras eingesät.
Wer die Pappenheimer Stadtratssitzung vom 20.09.2018 verfolgt hat, kann vermuten, dass es sich hierbei um den neuen Bieswanger Containerstellplatz handeln könnte. Dieser sollte laut Ratsbeschluss genau an dieser Stelle errichtet werden, da der bisherige Stellplatz laut Aussage Herrn Eberles bis zum 31.12.2018 geräumt werden muss. Es war also wieder einmal Eile angesagt, obwohl StR Gronauer (SPD) sich bereits seit Jahren mit diesem Thema befasst. Allem Anschein nach, hat die Stadtverwaltung unter Zeitdruck einen "Schnellschuß" gestartet, ohne den Stadtrat mit einzubeziehen. Dieser hat am 20.09.2018 nur den Standort beschlossen, nicht aber die Ausführung und die Kosten.
Nach unseren Informationen hat sich bereits ein Ratsmitglied massiv darüber beschwert, dass wohl nach außen hin behauptet wird, der Stadtrat habe dies so beschlossen, obwohl in der Sitzung vom 20.09.2018 nur der Standort und nicht die Umsetzung beschlossen wurde. Auch wurde die Funktionalität des Platzes infrage gestellt.
Diese Verantwortung hierfür liegt wohl offenkundig beim Bgm. und seiner Verwaltung. Ob einer der örtlichen Stadträte in die Planung miteingebunden war konnte bisher nicht geklärt werden.
Auf dem bisherigen Platz stehen 3 Glas- und 3 Blechcontainer, welche eine Stelltiefe von ca. 1,8m benötigen. Der einzelne Kleider-Container ist, was die Stellfläche betrifft, etwas kleiner.
Unklar ist, wie der neue Platz zukünftig von den Bürgern genutzt werden soll. Die nächsten Monate wird dieser nicht erreichbar sein, solange der eingesäte Rasen nicht begehbar ist.
Für eine Zufahrt mit dem PKW ist der Platz zu schmal. Von der Straße aus ist er nur für geübte Sportler erreichbar, da ein ca. 3m breiter Graben überwunden werden muss.
Ebenso dürfte die Leerung der Container problematisch sein, da diese, je nach Anordnung, bis zu 5-6 Meter vom Straßenrand entfernt stehen. Bei einer Entleerung der Container würde die Straße für eine geraume Zeit gesperrt werden müssen, da an dieser Stelle die Straßenbreite gerade einmal 4,5 Meter beträgt. Auch die Vorbeifahrt an geparkten Fahrzeugen die zum Entsorgen auf der Straße stehenbleiben wird knapp und birgt erhöhtes Gefahrenpotenzial für deren Fahrer und Begleiter. Desweiteren sind die Firmen Krause und der Biogasbetrieb betroffen, die zumindest während der Leerungszeiten nicht an- bzw. abfahrbar sein würden. Zulieferer und Arbeiter müssten sich auf geraume Wartezeiten einstellen.
Der gepflasterte Platz hat etwa die Maße 17m x 4m. Dies erscheint völlig ausreichend für die derzeitig eingesetzten Behälter. Leider bleibt aber nicht genügend Breite um mit dem PKW direkt neben die Container zu fahren. Hätte man die Fläche nur einen Meter breiter gestaltet und an den Längsenden bis zur Straße gepflastert, könnte man den neuen Stellplatz bequem und gefahrlos mit dem PKW befahren, ohne den Verkehr auf dem Solnhofer Weg zu behindern.
Es wäre gut wenn möglichst schnell geklärt würde, wie die Anordnung der diversen Container geplant ist und wie diese erreicht werden sollen. Oder man bessert nach beschriebenem Vorschlag nach. Zeit wäre bis zum Jahresende noch genügend vorhanden..
Einen weiteren Beitrag zum stetigen Reputationsverlust lieferte bei der letzten Stadtratssitzung eine kurze Diskussion am Ende des öffentlichen Teils.
Wie zu erfahren war, bat Amtsleiter Eberle, per email, den 2. Bürgermeister Dietz um eine Erklärung warum er ihn in der Stadtratssitzung vom 14.06.2018 darauf hinwies, es drohe ihm ein Gerichtsverfahren nach Beamtenrecht. Dies bezog sich auf den Schlusssatz einer Beschlussvorlage, in welchem der Stadtrat instrumentalisiert werden sollte von Herrn Engeler eine förmliche Entschuldigung einzufordern. (wir berichteten) Der Wortlaut im Original: Herrn Engeler ist mitzuteilen, dass der Stadtrat erwartet, dass er sich für die offensichtlichen Falschbehauptungen und Denunziationen ggü. Mitarbeitern der Verwaltung und Stadtratsmitgliedern förmlich entschuldigt. Dieser Satz wurde mit 10 : 0 Stimmen einstimmig (bei einer Abwesenheit) aus der Abstimmung gestrichen. (siehe Protokoll vom 14.06.2018)
Die von Amtsleiter Eberle geforderte Erklärung lieferte Herr Dietz, indem er eine Passage aus der "Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" verlas, mit der Bemerkung Herr Eberle würde diese wohl nicht kennen:
§ 4
Grundsätze
(1) 1Die Behörden richten ihre Maßnahmen zur Gestaltung einer wirksamen bürgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung an den Bedürfnissen der Bürger aus. 2Die Bürgerfreundlichkeit und Dienstleistungsorientierung der Behörden ist stetig zu verbessern.
(2) 1Den Bürgern ist freundlich und mit Verständnis für ihre Belange zu begegnen. 2Ihnen sind soweit wie möglich Rat und Hilfe zu gewähren. 3Sie sind bei der Abgabe von Anträgen und Erklärungen zu unterstützen und über Zuständigkeiten, notwendige Unterlagen oder Möglichkeiten zur Gestaltung und Beschleunigung des Verfahrens zu informieren.
(3) 1Das Verwaltungshandeln muss nachvollziehbar und unparteiisch sein. 2Auf sachbezogene Vorstellungen der Bürger ist bei der Ermessensausübung und bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe besonders einzugehen.
(4) Hat ein Gericht zu Gunsten eines Bürgers entschieden, so soll vorbehaltlich besonderer Vorschriften ein Rechtsmittel nur eingelegt werden, wenn ein öffentliches Interesse die weitere Rechtsverfolgung auch unter Berücksichtigung der dem Bürger hieraus erwachsenden Belastung erfordert.
(5) Die Behörden und Organisationseinheiten wirken so zusammen, dass für die Bürger ein möglichst geringer Aufwand durch persönliche Vorsprachen und Schriftverkehr entsteht.
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Von diesen Grundsätzen sei Amtsleiter Eberle mit seiner Handlungsweise meilenweit entfernt, bemerkte Herr Dietz.
Als dieser dann noch begann einen offenen Brief von Pappenheimer Bürgern an die Familie Engeler zu verlesen, war es um SPD-Stadtrat Gronauer geschehen. Wortgewaltig, mit seinen altbekannten Argumenten, dies sei kein Thema heute, versuchte er die unangenehme Situation für Herrn Eberle zu beenden.
Dennoch konnte 2.Bürgermeister Dietz mitteilen, dass der folgende Brief von zahlreichen Pappenheimer Bürgern unterzeichnet war:
Wenig Überraschung rief die Nachricht über den Abschied des Kämmerers Valentin Mindrean bei der Redaktion-pappenheim24 hervor. Schien doch Herr Mindrean nie recht glücklich mit seinem Wechsel von der Stadt Roth nach Pappenheim zu sein. Die Zusammenarbeit mit Bgm. Sinn gestaltete sich wohl zunehmend schwierig, obwohl sein Finanzresort eigenständig organisiert ist.
In seiner Abschiedsmail an alle Stadträte sprach Kämmerer Mindrean diese persönlich an:
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, hiermit möchte ich sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich die Stadt Pappenheim voraussichtlich zum 01. November 2018 verlassen werde. Es wir mit immer wichtig die Stadt Pappenheim nach vorne zu bringen und insgesamt eine positive Entwicklung zu bewirken, was nicht immer einfach war. Letztendlich ist es aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Wenn sie sich nach dem Grund den Kopf zerbrechen, kann ich ihnen sagen, dass es deren viele gibt. Sie können beruhigt sein, sie gehören nicht zu den ausschlaggebenden Gründen meines Weggangs. Die Einzelheiten möchte ich für mich behalten. Trotz mancher unterschiedlicher Auffassung zu einzelnen Sachverhalten bedanke ich mich für die Zusammenarbeit und wünsche ihnen allen alles Gute und viel Erfolg sowie stets die erforderliche Weisheit bei Entscheidungen im Stadtratsgremium. Besonders bedanken möchte ich mich beim Rechnungsprüfungsausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen Valentin Mindrean Ref. 2.1 – Stadtkämmerer Stadt Pappenheim |
Wie wir verstehen, schließt Herr Mindrean die Stadträte als ausschlaggebenden Grund für seinen Weggang aus, was den Personenkreis stark eingrenzt. Bgm. Sinn und Amtsleiter Eberle ging diese mail zur Kenntnis zu.
Es dürfte Bgm. Sinn nicht leicht fallen, die Position des Kämmerers neu zu besetzen. Hat er sich doch deutschlandweit mittlerweile einen zweifelhaften Ruf geschaffen. Wer bewirbt sich da noch freiwillig als 5. Kämmerer der Amtszeit Bgm. Sinn?
Dieses Dilemma wird auch noch von dem lokalen Blatt "Weißenburger Tagblatt" verstärkt, welche durch Jan Stephan verbreitet, einer der Vorgänger hätte wegen Unregelmäßigkeiten entlassen werden müssen. Ist mittlerweile schon der Ausgang des Gerichtsverfahrens in Vergessenheit geraten, bei welchem festgestellt wurde, dass keine Unregelmäßigkeiten vorgelegen hätten und die Stadt Pappenheim zu einer nicht unerheblichen Schadensersatzzahlung verpflichtet wurde?
Ergänzung vom 05.10.2018:
Als Reaktion auf den ersten Bericht Jan Stephan's vom 03.10.2018 sandte Herr Mindrean eine zweite Mail an die ehrenamtlichen Stadträte. Hierin stellte er unmissverständlich klar, wen er mit seiner mail vom 01.10.2018 ansprechen wollte:
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, zum Zeitungsartikel vom 03.10.2018 möchte ich, um Spekulationen vorzubeugen, klarstellen, dass meine Email „Abschied“ vom 01.10.2018 an die ehrenamtlichen Stadträte gerichtet war. Erster Bürgermeister Sinn sowie Geschäftsleiter Herr Eberle haben diese Email zur Kenntnis erhalten, denn sie wurden persönlich darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen Valentin Mindrean Ref. 2.1 – Stadtkämmerer Stadt Pappenheim |
Was wir in dieser Form nicht erwartet hätten, auch das Weißenburger Tagblatt hat seine ursprüngliche Einschätzung korrigiert und die Situation im Pappenheimer Rathaus etwas realistischer beschrieben. Dies verdient unseren Respekt.
1 Bauanträge
TOP 2 BA 38/2018 Tektur zu BA 51/2017 - Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Übermatzhofen
Laut Herrn Eberle hat das Landratsamt div. Beanstandungen zu verzeichnen. Dies veranlasste die Stadtverwaltung eigene Recherchen vorzunehmen. Dabei wurde eine Überschreitung der Bauhöhe zum eingereichten Plan um ca. 50cm festgestellt, was sich jedoch noch im tolerierbaren Bereich bewege und genehmigt werden könne. Ein Problem sieht er in der Mauer zum Nachbargrundstück. Diese sei "kein optisches Highlight", die Abstandsflächen auf eigenem Grundstück seien jedoch eingehalten. Auf die Anfrage ob das Bauobjekt dem Bebauungsplan entspreche, erklärte Amtsleiter Eberle, dass der in den 70er Jahren aufgestellte Bebauungsplan nie veröffentlicht wurde und somit nicht rechtskräftig sei.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 13:2 Stimmen erteilt
TOP 3 Bauleitplanung / Flächennutzungsplan - 8. Änderungsverfahren
3.1 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes - Fam. Zimpel, Weinberggrundstück als Wohngrundstück
StR Satzinger (BgL): „Wir müssen generell überlegen ob der Weinberg Baugrund werden soll.
StRin Pappler (SPD): Ist die Straße gewidmet oder nicht?
StR Rusam (SPD): Das sind Gärten und sollen auch Gärten bleiben.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig abgelehnt
3.2 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes durch Herrn Karlpeter Pippig – Halsgärten
StR Obernöder (CSU): Eine Erschließung könnte über den bestehenden Weg erfolgen, wenn dieser ausgebaut würde.
StRin Pappler (SPD): Das Gründstück liegt im Einsichtsgebiet zahlreicher Touristen, deshalb hält sie ein Wohnhaus an dieser Stelle nicht für angebracht.
StRin Seuberth (SPD): Auch sie spricht sich dagegen aus, weil ein einzelner Platz nicht das Bauplatzproblem Pappenheims löse.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt
TOP 4 Bauleitplanung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan; Stadt Treuchtlingen
Keine Einwände, einstimmig angenommen
TOP 5 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Errichtung einer "Spange" im südwestlichen Bereich von Bieswang
StR Gronauer (SPD) erläuterte seinen Antrag. Er verbreitete Optimismus bezüglich eines Schlüsselgrundstücks, das am südlichen Ende der neuen Straße liegt. Hier sei Bewegung in die Sache gekommen und stimme ihn zuversichtlich, dass jetzt der Grunderwerb gelingen könne. Deswegen habe er den neuen Antrag gestellt, damit neuer Schwung in das Vorhaben komme.
StR Otters (FW) warf ein, genau den gleichen Antrag gebe es doch bereits seit 3 Jahren, der sei damals von StR Gallus eingebracht und vom Stadtrat einstimmig angenommen und beschlossen worden. Er wünsche sich, nicht nur Beschlüsse zu fassen, sondern erwarte auch, dass diese umgesetzt werden, einschließlich der darin festgelegten Planungen und Abläufe. (Der Beschlusstext aus dem Jahr 2015 kann durch Anklicken des orange eingefärbten Textes aufgerufen werden)
StR Obernöder (CSU) stellte fest: Im Jahr 2015 wurde bereits die Planung beschlossen. Vorverträge sollten nur gemacht werden, wenn alle Grundbesitzer mitmachten. Da über den Trassenverlauf aber Unklarheit herrschte, habe der Bürgermeister die Auftragsvergabe an den Planer kurzerhand gestoppt und nichts mehr gemacht.
StR Satzinger (BgL) ergänzte: Die Punkte 2 und 3 des erneuten Antrages durch die SPD-Fraktion sollten schon längst mit dem Beschluss von 2015 umgesetzt sein. Er sei aber schlicht und einfach nicht umgesetzt worden. Wir brauchen nicht erneut beschließen was 2015 bereits beschlossen wurde.
StR Hönig (FW) meinte, wozu
Ein im Juni von der Stadtverwaltung Pappenheim an die Eltern der Schulkinder (Klassen 1-4) verteiltes Formular, zur Ermittlung des Bedarfs zur Schulkindbetreuung, sorgte nicht nur bei den Eltern für Verwunderung. So wurden die gewünschten Betreuungszeiten und Verpflegungswünsche abgefragt, zugleich jedoch eine verbindliche Anmeldung verlangt, ohne einen Hinweis auf Kosten, der letztendlich angebotenen Betreuungszeiten, des Betreuungsortes oder des Trägers etc. Ein völlig laienhaft erstelltes Formular, welches nur viele Eltern abhalten konnte ihre Kinder verbindlich anzumelden. In einer ersten Reaktion dachten wir, so kann man sich auch aus dem Thema stehlen. Denn eine geringe Anmeldezahl minimiert elegant den Aufwand der Stadt, löst jedoch nicht das Problem.
(Hinweis zur Handhabung: Alle orange-farbene Texte enthalten durch Anklicken weitere Hintergrundinformationen)
Ins Licht der Öffentlichkeit trat das Dilemma mit einem Artikel der Stadtverwaltung Pappenheim im Stadtanzeiger vom Juli 2018. In diesem Beitrag zitiert die Stadtverwaltung aus einem Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde, dass die Evangelische Kirche die Schulkindbetreuung wegen fehlender Unterstützung der Stadt Pappenheim einstellen müsse. Weiterhin wird dem Leser die Sicht der Stadtverwaltung zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten für die Schulkindbetreuung dargelegt. Dabei wollte man dem Bürger suggerieren, der Stadtrat habe die Übernahme der Kostenrechnung der Evangelischen Kirche einstimmig abgelehnt. Eine diesbezügliche Abstimmung darf stark bezweifelt werden. Einigkeit bestand wohl darin, die Kostenaufstellung genauer prüfen zu wollen. Auffallend bei dem kompletten Thema ist, dass alle Vereinbarungen offenbar "nur" mündlich geschlossen wurden; es gibt keine Verträge. Der Artikel endete mit dem Hinweis, der Kirchenvorstand habe mit Schreiben vom 22.06.2018 erkärt, die Schulkindbetreuung zum 31.08.2018 einzustellen, deshalb würde diese ab September 2018 unter anderer Trägerschaft im Gebäude der Grundschule angeboten.
Als Reaktion auf den Artikel des Stadtanzeigers waren im evangelischen Gemeindebrief August/September zwei weitere Beiträge zu lesen:
(kurze Zusammenfassung der Redaktion) Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten - Zusammenarbeit beendet (hier finden Sie den Originaltext)
Hoher Bedarf an Schulkindbetreuung Beschreibung des Entgegenkommens der Kirche, in ihren Räumlichkeiten bis Ende August eine Betreuung der Schulkinder durchzuführen. Drängen auf Vertragsabschluss führte nur zu mündlicher Zusage. Kein Verständnis von Herrn Eberle für Zusatzkosten. Mehrkosten werden nicht anerkannt Mittlerweile von der Kirchenverwaltung ermittelte Mehrkosten (27.500.-€) werden von der Stadtverwaltung nicht anerkannt. Diese ist bereit, nur 6.000€ zu erstatten. Verhandlungen führen zu keiner Einigung Schlüssige Erläuterungen der Kostenforderungen werden von der Stadtverwaltung nicht akzeptiert, weiterer Gesprächstermin kurzfristig abgesagt. Details der Kostenaufstellung wie Strom etc. werden in Frage gestellt. Stadtrat nicht umfassend informiert Was von einer Mehrheit der Stadträte bereits seit Jahren angeprangert wird, spiegelt sich auch in diesem Falle eindrucksvoll wider. Ein mittlerweile öffentlich bekanntes Protokoll aus der Kirchenvorstandssitzung vom 19.06.2018 nebst Anhang (siehe unten unter Zusammenfassung Dekan Popp) wurde dem Stadtratsgremium bewusst vorenthalten. Der Kirchenvorstand bemängelt, dass sich nur sehr wenige Stadträte vor der Stadtratssitzung über den Sachverhalt umfassend informiert haben. Ohne den uns mittlerweile vorliegenden Informationen konnte das Stadtratsgremium keinen objektiven Beschluss fassen, was dann auch den evangelischen Kirchenvorstand veranlasste, der derzeitigen Stadtführung Pappenheims das Vertrauen zu entziehen. Kein Vertrauen zur Stadtführung Als logische Konsequenz stellt die Kirchengemeinde Pappenheim zum 31.08.2018 die Schulkindbetreuung ein. |
Keine Termine |