Kanal Kostenfresser

Rege Diskussionen wegen ungeklärter Kostenmehrung beim Kanalbau der Deisingerstraße

TOP 8     Kanalsanierung Deisingerstraße Pappenheim: Zustimmung zu Nachträgen

 

 

 

Bgm. Sinn trägt zum Sachverhalt vor: Auftragsvergabe an Fa. Dauberschmidt laut Beschluss vom 28.07.2017 zum Wert von 374.226€ brutto. Vom Ingenieurbüro Vulpius geprüfte Endrechnungen sollen am 01.12.2018 bzw. am 21.12.2018 für den Hauptkanal, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Diese umfassten für den Hauptkanal 332.876€ und die Hausanschlüsse 138.417€ = 471.293€ brutto.  In Summe wurde die beauftragte Summe um ca. 97.000€ überschritten.

12.12.2017 Fertigstellung Hausanschluss05.12.2017 Beginn HausanschlussEine Stellungnahme des Ingenieurbüros VNI und der Baufirma Dauberschmidt wurde angefordert. Der Stadtverwaltung liegen nur zwei Nachträge vor, Gesamtsumme 14.200€ brutto. Eine für das Befüllen des Hauptkanals mit Beton für ca. 11.000€ und für die Erstellung einer Bautafel für 3.000€. Somit ergibt sich eine ungeklärte Kostensteigerung von rund 82.800€. Hinzu kommen die Kosten für den Archäolgen von vorläufig weiteren 70.000€. Eine Stellungnahme des Ingenieubüros VNI soll erst  Montag vor der Stadtratssitzung, also am 14.01.2019 eingegangen sein. Gründe seien unter anderem: Betonarbeiten an Schachtanschlüssen, Massen- und Kostenmehrungen, Verkehrssicherung aufgrund längerer Bauzeit, Mehraufwand beim Rohrgraben, Mehraufwand beim alten Rohr- und Stützkanal, Mengenmehrungen bei der Entsorgung, zusätzlicher Schacht für Hausanschluss, Felsbeseitigung, Felsspalten ausbetonieren, Notversorgung der Wasserleitung,  etc.

Die Baufirma antwortete am 09.01.2019 mit einer Stellungnahme, die laut Stadtverwaltung nicht auf das Thema einging (Unterbrechung der Bauarbeiten wegen Tätigkeit des Archäologen, Mehraufwand für die Verlegung der Kraftleitung). Bisher beglichene Rechnungen seien stets im vorgegebenem Rahmen gewesen. Derzeit sind noch ca. 100.000 € offen, von denen ca. 82.000 € nicht mittels Nachträgen genehmigt wurden.

StR. Obernöder (CSU) vermutet, dass eventuell ein Teil dieser Mehrkosten mit der Wasserleitung zu tun haben könne. Diese sei getrennt abzurechnen, mache das Ganze aber nicht schöner.

Herr Eberle kennt das Thema Wasserleitung. Hierbei entstandene Mehrkosten seien aufgrund des Kanals entstanden und könnten somit nicht der Wasserversorgung zugerechnet werden. In den Ausschreibungen des Ingenieurbüros Vulpius seien Positionen für Aushub etc. ohne Kosten aufgeführt, da die exakten Mengen und das Material nicht vorab ermittelt werden könnten. Ein Nachtrag für solche Positionen wurde offensichtlich nicht erstellt.

StR. Satzinger (BGL) fragte ob es Vorschriften gebe, wie mit Kostenmehrungen umgegangen werden müsse. "Ist nicht die Baufirma verpflichtet diese Mehrungen, sobald sie erkannt werden, in Form eines Nachtrages, zu melden, um dem Auftraggeber eine Prüfung zu ermöglichen und diese ggf. vom Stadtrat genehmigen zu lassen? Wir haben hier eine Kostenmehrung von 26%, die kann doch nicht nur von der Verlegung der Stromversorgung wegen der Wasserleitung herrühren. Unser Wasserwart, StR. Rusam, war doch ständig dabei. Eigentlich hätten wir doch längst Nachträge erhalten müssen, um diese zu genehmigen. Jetzt bekommen wir alles auf einmal, ein halbes Jahr nachdem alles fertig ist! Das ist ein Versäumnis vom Ingenieurbüro VNI und der Baufirma Dauberschmidt, das können wir doch nicht so stehen lassen!" führte er weiter aus.

StR. Gronauer (SPD) schließt sich der Meinung seiner Vorredner an. Er sei mittlerweile Kostenmehrungen gewohnt, auf Hinblick Osterdorf, wo der zuständige Architekt sich vor dem Ratsgremium seinerzeit erklären und einen Rüffel hinnehmen musste. Gronauer möchte Ing. Vulpius schon ein schlechtes Gewissen machen, sofern er nächste Sitzung anwesend sei.

Herr Eberle teilte mit, dass die Rechnungen bereits im August 2018 erstellt, anschließend vom Ingenieurbüro Vulpius geprüft wurden, und angeblich erst Mitte Dezember bei der Stadtverwaltung eingingen.

Dieser Vorgang gibt sich höchst skuril. Es scheint einfach unglaubwürdig, dass eine Endabrechnung nicht direkt zum Bauherren versandt wird. Eine 4-monatige Prüfungszeit beim Büro Vulpius lässt sich auch nicht so einfach mit einer länger erkrankten Mitarbeiterin erklären. Hierfür gibt es Vertretungspersonen oder den Chef selbst.

Im weiteren Verlauf hatte man den Eindruck, die Herren Eberle und Sinn versuchten gleichsam die Räte dahingehend zu beeinflussen, möglichst bald die Rechnungen zu begleichen. Argumente wie, Vulpius trifft die Schuld wegen zu langer Prüfungszeit und fehlender Nachträge, waren zu hören.

StR Satzinger (BGL) fragte nach der Zusammensetzung der erhöhten Kosten. Antwort Eberle: Gründe waren mit einer Verteilung von etwa 50:50 Mengenmehrungen zu neuen Positionen.

StR. Otters (FW) schlägt eine größere Abschlagszahlung vor, mit einem empfindlichen Einbehalt sollte bis zur zufriedenstellenden Klärung gewartet werden. Zur Aufklärung des Vorganges erwartet er weitere Einzelheiten. Da dieser Vorgang nur ein kleiner Teil des Gesamtvohabens sei, wünscht er sich einen Gesamtüberblick über die Plan- und bisherigen Ist-Kosten.

StR. Satzinger (BGL) erwartet detaillierte Vorbereitung bis zur nächsten Sitzung, bei welcher Herr Vulpius anwesend sein soll, um mit ihm möglichst alle Details zu klären.

Bgm. Sinn wirft die Sorge vor einer Klage der Baufirma in den Ring. Man hat den Eindruck, er möchte lieber jetzt als nachher die komplette Rechnung anweisen, da auch Verzugszinsen im Raum stehen.

StR. Hönig (FW) befürchtet, dass die zusätzlichen Kosten von 70.000€, verursacht durch den Archäologen, auf die Kanalgebühren der Bürger umgelegt werden. Dies hält er für ungerecht, denn der Verursacher sei der Umbau der Deisingerstraße. Was den Archäologen betrifft, wirft Herr Eberle ein, dieser sei nur wegen des Kanals tätig geworden, denn dieser läge tiefer als der alte Kanal.

StR. Wenzel (BGL) schließt sich der Auffassung Herrn Otters an und schlägt vor, von den 100.000€ ausstehenden Betrages etwa 80.000€ sofort zu überweisen, dies mit einer Aufforderung verbindet, die Kostenmehrung sauber zu erklären.

StRin. Brunnenmaier (SPD) hat Verständnis, dass der Prokurist der Baufirma durch den hohen ausstehenden Betrag Bauchschmerzen hat, zumal dieser Betrag bereits seit August 2018 offen sei. Auch sie weist auf eine drohende Klage, verbunden mit hohen Kosten, hin.

StR. Satzinger (BGL) schlägt eine schnelle Prüfung des Sachverhalts vor, um dann ggf. sofort nach einem Rundruf der Fraktionsvorsitzenden ein OK für die Anweisung des offenen Betrages einzuholen.

 Beschluss: Auf Vorschlag von StR. Wenzel (BGL) soll von der Endabrechnung über ca. 100.000€, sofort ein Betrag von 80.000€ beglichen werden. Verbunden ist dies mit der Forderung, spätestens zur nächsten Stadtratssitzung am 07.02.2019 das Stadtratsgremium im Detail zu informieren, um eine weitere Entscheidung zu dem Restbetrag fällen zu können.

Insgesamt erscheint die Aufarbeitung der Abrechnung des Projektes "Kanal Deisingerstraße" äußerst dubios. Zu einer sachlichen Aufklärung der unbekannten Kostenmehrung wäre die Anwesenheit der Herren Vulpius, des Wasserwarts Rusam und eines Vertreters der Fima Dauberschmidt unbedingt erforderlich gewesen.

Eine voreilige Schuldzuweisung gegen nicht anwesende Personen spricht für den Stil der Stadtverwaltung Pappenheim. Ebenso daneben ist die Form der Druckerzeugung gegen das Stadtratsgremium mittels Sorge vor Klage der Baufirma. Wären Vertreter aller beteiligten Institutionen an einen Tisch beordert worden, hätte man schnell alle Unklarheiten beseitigen können, um eine für alle tragbare Lösung zu finden.

Der voreilige Beschluss, einen Großteil der "Kostenmehrung" sofort zu begleichen, weckt erhebliche Zweifel an der bisherigen Darstellung des Vorgangs. Wichtig im Zusammenhang: Es sollte nicht vergessen werden, um wessen Geld hier entschieden wird.

 

 einstimmig angenommen