Bereits am 20.12.2017 hat uns Herr Eischer von der Rechtsaufsicht Weißenburg seine Stellungnahme zu unserer Anfrage zukommen lassen.
An dieser Stelle nochmals besten Dank.
Seine Stellungnahme zeigt deutlich, dass viele Unstimmigkeiten in Pappenheim entstehen, weil das Stadtrats-Gremium seine ihm gestellten Aufgaben nicht konsequent genug übernimmt.
Zusammenfassung zu Punkt 1 und 2 : Mit Sitzungsbeginn übernimmt der Stadtrat die Hoheit über die Sitzung und kann somit die Vorschläge des Bürgermeisters mittels Abstimmung verändern. Auch Beschlüsse von nichtöffentlichen Sitzungen sind öffentlich bekanntzugeben wenn die Geheimhaltungspflicht aufgehoben wurde! D.h. der Stadtrat bestimmt zu Beginn der Sitzung über Reihenfolge und Öffentlichkeit, am Ende der Sitzung über die Aufhebung der Geheimhaltungspflicht. Würde dies zukünftig konsequent gehandhabt, könnten diesbezügliche Pappenheimer Defizite schnell ausgeglichen werden.
zu den Punkten 3 und 4 bedarf es keinen weiteren Kommentars.
Hier der Schriftverkehr im Detail:
Transparenz ist ein Wesenselement der Demokratie.
Dieser Begriff spielte in der letzten Kommunalwahl eine große Rolle. Es gab keine Wahlversammlung, in der nicht massive Defizite diesbezüglich in der Pappenheimer Kommunalpolitik beklagt wurden.
Nun knapp vier Jahre später muss man ernüchternd feststellen, dass sich in dieser Hinsicht nicht das Geringste geändert hat. Viel zu oft und ohne Not landen Besprechungspunkte nach wie vor im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnungen. Diese Geheimniskrämerei trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in unsere Kommunalpolitik zu stärken, da ja nach einiger Zeit - nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe - eh alles ans Licht kommt.
Um nur einige Punkte herauszugreifen, habe ich vor vier Wochen die Rechtsaufsicht-Weißenburg angeschrieben und um rechtliche Würdigung gebeten. Auf telefonische Anfrage am 04.12.2017 wurde mir der Eingang der Mail bestätigt. Eine schriftliche Antwort steht bis dato noch aus.
Hier meine Email vom 13.11.2017 an die Rechtsaufsicht-WUG / Kopie an Landrat Gerhard Wägemann:
Am 07.12.2017 gegen 9.30 Uhr wurde der Stadtverwaltung Pappenheim ein Schreiben mit folgendem Wortlaut übergeben:
Wer Alexius etwas näher kennt, musste schon seit einiger Zeit mit einem derartigen Schritt rechnen. War sein gesundheitlicher Status bisher nur Vermutung, brachte nun ein Befund des „Diagnosticum Bayern Mitte“ vom 30.11.2017 Gewissheit. Aufgrund persönlicher Kontakte, konnte ich die Original-Befunde einsehen. Da die nächsten Wochen und Monate weitere Untersuchungen und Behandlungen anstehen, war dieser Schritt nur eine logische Folge.
Das Redaktionsteam pappenheim24 wünscht Alex alle Kraft für eine schnelle Genesung.
Seit der Reform der Bayerischen Gemeindeordnung reicht ein „NEIN“ um einen Rücktritt einzuleiten. Früher war ein Rücktritt gar nicht vorgesehen. Möglich war dies nur wegen Wegzugs beziehungsweise beruflicher oder gesundheitlicher Probleme. Aber auch heute noch muss der Stadtrat einem „Rücktritt“ zustimmen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt die entsprechende Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amtes. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines feststellenden Beschlusses.
Den fasste das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung jedoch (noch) nicht. Obwohl der Bürgermeister und alle Stadträte informiert waren, wurde die Abwesenheit von Stadtrat Lämmerer als "entschuldigt" deklariert. Von einer Niederlegung seines Mandats konnten die vielen Gasthörer nichts vernehmen.
Nachrücken wird für Alexius Lämmerer der Kandidat mit den meisten Wählerstimmen hinter Karl Satzinger: Stephan Lauterbach.
Heute haben verschiedene Medien festgestellt, dass ihnen Bgm. Sinn die Unwahrheit in die Feder diktiert hat. So war im Rundfunk auf Regionalsender RADIO 8 zu hören, Bürgermeister Sinn habe auf Anfrage erklärt, diesen Notartermin seiner Geschichte habe es nicht gegeben.
Dem schließt sich auch das Weißenburger Tagblatt an, ohne den Bürgermeister erreicht zu haben. Weiterhin spekuliert das Tagblatt: „Auslöser für Sinns Unmut war eine Verzögerung bei den Verhandlungen um den Erwerb der 4qm in der Klosterstraße, die bereits seit Monaten für Ärger und deutschlandweites Aufsehen sorgen.“
Das wollten wir etwas genauer wissen. Deshalb haben wir für Sie den nicht-vertraulichen Schriftwechsel zusammengefasst. Dabei ist festzustellen, dass die Grafschaft Pappenheim mehrfach um Gesprächstermine bat. Ohne das zögerliche, bisweilen unwillige Handeln, von Bürgermeister Sinn, könnte dieses 4qm-Thema und einige andere längst erledigt sein.
Bereits Mitte 2016 wurde in einem persönlichen Gespräch ein Informations-Austausch zu klärungs- und regelbedürftigen Themen vereinbart. Hierzu kam es offensichtlich nicht mehr, vermutlich auch weil Bgm. Sinn diese Themen in der Öffentlichkeit breit trat.
Um den begonnenen Dialog fortzusetzten bat die Pappenheimer Grafschaft erfolglos mehrfach um Gesprächstermine. Wenige Stunden vor der Stadtratssitzung Ende Juli gab die Stadt ein Angebot zum Erwerb der 4qm in der Klosterstraße ab. Die Antwort der Grafschaft desselben Tages bestätigte einen annehmbaren Angebotspreis und bekundete ein vorrangiges Interesse eines Grundstücktausches, ggf. mit Wertausgleich. Auch hier wieder die Bitte um einen Gesprächstermin. Unabhängig davon wurde auf einen schon länger zurückliegenden Besitzerwechsel der Pappenheimer Liegenschaften, innerhalb der Familie, hingewiesen.
Zur besseren Übersicht hier die Zusammenfassung des Schriftverkehrs in chronologischer Reihenfolge:
Schriftverkehr Grafschaft Pappenheim / Stadt Pappenheim
12.07.2017 von Grafschaft Pappenheim an Bürgermeister Sinn und alle Stadträte
Nachdem die geplanten Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung zügig und routiniert abgearbeitet waren, meldete sich 2.Bürgermeister Claus Dietz zu Wort.
Er warf Bürgermeister Sinn vor, mittels diverser Medien, nicht die Wahrheit zu verbreiten. Dabei bezog er sich auf einen Artikel des Weißenburger Tagblattes vom 05.10.2017 mit dem Titel „Pappenheimer Straßenstreit geht weiter“. In diesem wird Bürgermeister Sinn folgendermaßen zitiert: „Wir hatten schon einen Notartermin, dann mussten wir feststellen, dass das Grundstück gar nicht mehr ihr gehört“. Dietz fragte Bürgermeister Sinn wann und in welcher Kanzlei denn dieser Notartermin gewesen sein soll. Betreten blickte Sinn in die Runde der Stadträte um sich dann hilfesuchend an Amtsleiter Eberle zu wenden. Auch dieser hatte spontan keine Erklärung parat, versuchte aber seinem Chef zu helfen, indem er dem Journalisten des Tagblattes die Schuld zuschob: „Dieser müsse wohl was falsch interpretiert haben.“ Dietz forderte von Bürgermeister Sinn eine persönliche Antwort. Daraufhin griff Sinn Eberles Strohhalm auf, indem er feststellte, dass die Journalisten immer schreiben würden was sie wollten.
Claus Dietz zweifelt mittlerweile an dem Einigungswillen seitens des Bürgermeisters Sinn und wies darauf hin, dass es einen Notartermin niemals gegeben habe. Die Agressionen und Sticheleien hierzu kämen seiner Meinung nach aktuell mit Sicherheit nicht aus dem Gräflichen Hause. Eine weitere Wortmeldung aus dem Gremium enthielt die Vermutung, dass hier Wahlkampf der Landes-SPD auf dem Rücken der Pappenheimer ausgetragen wird.
Stadtrat Gronauer versuchte die aufgebrachte Runde zu beruhigen, indem er zur Mäßigung aufrief und das Ende der Diskussion verlangte. Abschließend forderte Claus Dietz von Bürgermeister Sinn eine öffentliche Richtigstellung.
Mit der Verabschiedung der Zuhörer stellte Bürgermeister Sinn die Nichtöffentlichkeit her.
Laut unseren Informationen dauerte
Tektur Errichtung Überdachung, Bieswang
In der Tagesordnung der vergangenen Stadtratssitzung stand das geänderte Bauvorhaben der Firma Gegg an oberster Stelle: Unter Punkt 1.1. die Tektur zur Änderung ihres Ende 2016 vom LRA genehmigten aber unter Rechtsvorbehalt stehenden Bauvorhabens zur Errichtung einer Überdachung und die Erlaubnis zur Auffüllung und Nutzungsänderung einer vor Kurzem von der Stadt zu diesem Zweck erworbenen Fläche, die unter Punkt 1.2. lief. Diese Erwerbsfläche befindet sich an der SüdOst-Ecke ihres Bestandsgrundstückes.
Da in der Sitzungsvorlage der Eindruck erweckt wurde, die beantragte Erlaubnis zur Auffüllung würde sich über die Erwerbsfläche hinaus auf ihr Bestandsgrundstück erstrecken, stellte Hönig nach einigen Wortmeldungen anderer einen Antrag zur Geschäftsordnung mit der Bitte, die Reihenfolge beider Punkte zu drehen, was mehrheitlich angenommen wurde. Seine Begründung: Die Tektur sehe vor, mit einer rechtwinkligen Halle in ähnlicher Größe die Erwerbsfläche an einer Ecke zu überbauen. Seiner Meinung nach müsse die Auffüllung und Umnutzung der Erwerbsfläche vor der Tektur behandelt werden, was so auch akzeptiert wurde.
In der Folge argumentierte Hönig, das LRA habe dem Bauherrn nach eineinhalb Jahren Prüfzeit und einer gründlichen wasserrechtlichen Untersuchung der aufgefüllten Fläche - das zugleich der Standort des aktuellen Bauvorhabens ist - die Baugenehmigung erteilt und damit gleichzeitig diese Auffüllung auf seinem Bestandsgrundstück legalisiert. Diese jetzt wieder in Frage zu stellen gehe nicht! Zu diskutieren sei jetzt nur die der Erwerbsfläche, die der Bauherr ja zum Zwecke der Nutzung als Lagerplatz im Frühjahr von der Stadt erworben habe.
Don Camillo und Peppone in Pappenheim
Ambulant betreutes Wohnen mit Tagespflege ist eine Alternative zur häuslichen oder zur stationären Pflege. Darüber berichteten die Herren Martin Ruffertshöfer (Geschäftsführer der Zentralen Diakoniestation Weißenburg), und Markus Ungar-Hermann (Leiter der Altenpflege), in einer Informationsveranstaltung vergangenen Montag im Haus des Gastes.
Aus aktuellen Gründen fand der gleiche Vortrag bereits am 29. Mai vor großem Publikum in Bieswang statt.
Neben den verschiedenen „Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung im Alter“, wie das Thema
hieß, streiften sie auch die seit 1.1.2017 neu geltenden gesetzlichen Regeln – z.B. statt drei Pflegestufen nun fünf Pflegegrade oder die verschiedenen Arten des Pflegegeldes. Aufgrund der Fragen aus dem Publikum fand auch das Thema breiten Raum, ob Nasszellen bzw. WC`s in den Zimmern zweckmäßig seien, oder eher gemeinschaftliche Einrichtungen nicht sinnvoller sind. Jedenfalls sieht das Konzept der Diakonie in ihren Projekten der ambulanten Wohngemeinschaften aus hygienischen und wirtschaftlichen Gründen vor, sanitären Einrichtungen außerhalb der Zimmer den Vorzug zu geben.
Dieses Konzept soll auch im ehemaligen Bieswanger Schulhaus umgesetzt werden, was aber auf den erbitterten Widerstand unseres Bürgermeisters stößt. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich das Bieswanger Projekt bereits seit Juni 2015 hinzieht. „Ich möchte als Geschäftsführer der Diakonie schon langsam wissen, ob das in Bieswang was wird oder nicht“ stellte Ruffertshöfer fest. In die gleiche Kerbe schlug Dekan Popp: „Herr Bürgermeister, wie geht es weiter mit Bieswang, sagen Sie es uns?“. Nach einigem Zögern sagte Herr Sinn, das wisse er nicht, die Unterlagen vom Planungsbüro würden fehlen. Herr Popp ließ nicht locker und hakte nochmal nach. Da wurde Herr Sinn etwas genauer und sagte, er habe erst heute Mittag nachgefragt und die Auskunft erhalten, die Planungsunterlagen seien nicht im Hause.
Daraufhin verließ Dekan Popp den Raum um einige Minuten später mit seinem Handy in der Hand zurückzukehren. Er teilte mit, eben mit dem Architekten gesprochen zu haben. Dieser versicherte ihm, dass die Unterlagen bereits seit Anfang Juni eingereicht worden seien. Dies könne er auch beweisen.
Konfrontiert mit dieser Aussage räumte Herr Sinn den Eingang der Unterlagen ein, diese seien aber nicht vollständig und er wisse nicht, wer die Unterlagen im Haus habe. Darauf Popp aufgebracht: „Sie haben ein Organisationsproblem, Herr Bürgermeister! Sie haben ihren Laden nicht im Griff !“ Popp weiter: „Was fehlt denn noch, die Briefmarke vielleicht? Oder was. Sagen sie uns was fehlt! Auch ich habe als Chef der Pappenheimer Diakonie ein Interesse daran, dass in Bieswang endlich eine positive Entscheidung fällt“. Antwort Sinn: „In der Planstufe 3 fehlt noch was, diese ist nicht vollständig“. Dass Planstufe 4 bereits seit 2.6.2017 im Rathaus vorliegt, verschwieg er.
Schließlich wollte Popp noch wissen, wer im Rathaus das Thema bearbeite und wo diese Unterlagen zu finden seien. Er kündigte an, am nächsten Vormittag (Dienstag) bis 11:00 Uhr im Rathaus vorstellig zu werden, um Einsicht in die Planungsunterlagen zu nehmen.
Es bleibt zu hoffen, dass Bürgermeister Sinn aus diesen Vorkommnissen die richtigen Lehren zieht.
Zu TOP 2: BA 29/2017 – Tektur Errichtung Überdachung, Bieswang
Zu TOP 2.1: BA 30/2017 – Geländeauffüllung und Nutzungsänderung als Lagerfläche, Bieswang
Gleich zu Beginn der Sitzung stellte der 2. Bürgermeister Claus Dietz einen Antrag auf Vertagung der Tagesordnungspunkte 2 und 2.1. Begründet wurde dieser mit dem kurzfristigen Eingang von umfangreichen Unterlagen der Firma Gegg, welche nicht im Einklang mit den von der Stadtverwaltung erstellten Sitzungsvorlagen stünden. Eine kurzfristige Prüfung und Bewertung sei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Direkt im Anschluss bat Stadtrat Hönig den Bürgermeister um Auskunft darüber, ob die im Februar 2017 beauftragte genaue Umbau- und Kostenplanung (Planungsstufe 1 bis 3) des Architekten für das Bieswanger Schulhaus vorliege und wenn ja, ob man diese einsehen dürfe. Die Beantwortung dieser Frage wurde von Bgm. Sinn und Stadtrat Gronauer vehement abgelehnt, da dieses Thema nicht auf der Tagesordung stünde. Obwohl seit einiger Zeit die Möglichkeit besteht solch „aktuelle Themen“ kurzfristig anzusprechen, wurde zumindest im öffentlichen Teil der Sitzung nicht mehr darauf eingegangen. Nach unseren Informationen soll die Kostenplanung bereits am 02.06.2017 vom Architekturbüro bei der Stadtverwaltung Pappenheim abgegeben worden sein.
Zu TOP 3: Umlegungsverfahren nach dem BauGB – Vorstellung des Verfahrens durch Herrn Vermessungsoberrat Wagner
Zunächst war für viele der 23 Zuhörer unverständlich, in welchem Zusammenhang dieser Vortrag von Herrn Henning Wagner des Vermessungsamtes Schwabach zu sehen sei. Dieser erklärte auf Bitten des Bgm. Sinn den Ablauf und die juristischen Zusammenhänge eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch §45 und folgende. Erst nach Ende des sachlich und zügig vorgetragenen Beitrags des Experten Wagner wurde durch Nachfragen des Herrn Eberle klar worum es ging. Herr Eberle schilderte die Situation
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