Praezedenzfall ParkplatzWerden in Pappenheim während den Stadtratssitzungen die Geschichten für den Bayerischen Komödienstadl geboren? Manchesmal könnte man schon den Eindruck gewinnen. So auch am 08.02.2018, als es um die Zufahrt zu den neu gestalteten Parkplätze der Familie Engeler ging, die hierzu den städtischen Gehweg queren müßten.

Wer ist zu diesem Thema nicht betroffen? Es liegt in der Natur der Dinge, dass ein Grossteil der motorisierten Bürger einen Gehsteig queren müssen, um auf ihr Grundstück zu gelangen. In Pappenheim kann man sich mit dieser Gegebenheit jedoch monatelang sehr kontrovers in der Stadtverwaltung und im Stadtrat beschäftigen. Als hätte man in Pappenheim keine anderen Sorgen, beschäftigt sich ein Amtsleiter selbst um das Genehmigungsverfahren von fünf Parkplätzen einer Pappenheimer Familie. Während der ziemlich genau ein Jahr währenden Odyssee durch den Genehmigungs-Dschungel gab der Pappenheimer Amtsleiter Eberle keine gute Figur ab. Glänzte er zunächst mit Beratungslücken, womöglich waren dies gar Wissenslücken, so schwärzte er den Bauwerber hinterrücks beim Landratsamt an, nachdem ihm angeblich Bedenken an der Durchführbarkeit des Bauvohabens aufkamen. Seine eigenen Bedenken legte er zudem als Bedenken des Landratsamtes aus. In der Stadtratssitzung am 14.09.2017 wurde das Parkplatzthema Engeler ausführlich thematisiert und dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einverständnis erteilt. Obwohl bei dieser Sitzung längst klar war, wie die Parkplätze anzufahren wären, verlangte Amtsleiter Eberle eine separate, gemeindliche Genehmigung zur Überfahrung des Gehweges. Diese versuchte Eberle mit aller ihm zur Verfügung stehenden Kraft, bis zur Stadtratssitzung am 08.02.2018 zu verhindern. Diese Sitzung war komödienreif.

Zunächst versuchte Amtleiter Eberle und einige Stadträte der SPD-Fraktion mit diversen Argumenten zu überzeugen:

  • Die Aussicht auf die zuvor vorhandene Mauer war schon nicht schön, die auf 5 PKW  aber unästhetisch.
  • Der Bereich der Zufahrt würde sich auf 12,5m verlängern.
  • dadurch würden Fußgänger nicht mehr wissen, wohin sie sich retten sollen.
  • PKW parken rückwärts aus.
  • Die Deisingerstr. ist eine Kreisstraße, die vorübergehend angebrachte Sperrkette sei eine optische Beeinträchtigung. Desweiteren bezweifelt Herr Eberle, dass die Kette, wie zugesagt, wieder entfernt wird.
  • Man schaffe hier einen Präzedenzfall.
  • Es entstünden ca. 5000€ Zusatzkosten für das Absenken des Bordsteins.
  • Herr Eberle behauptet eine ganze Reihe von Genehmigungen seien nicht beantragt worden. (Anmerkung Redaktion: hätte nicht die Verwaltung das Bauvorhaben begleiten sollen?)
  • Polizei sähe Nachteile in der Ausführung der Parkplätze.
  • Kinder könnten übersehen werden.
  • die Stadtverwaltung empfiehlt eine Absage, die Parkplätze seien bewußt ohne Genehmigung erstellt worden, deshalb sei ein Rückbau auf eigene Kosten durchzuführen.

Wortmeldung StR Gallus: Er bemängelt

das Vorgehen der Verwaltung. Als das Vorhaben vom Stadtrat beschlossen wurde, habe niemand auf fehlende Überfahrgenehmigungen hingewiesen! Mit der Bordsteinabsenkung solle gewartet werden, bis die Arbeiten des SEK anstehen. Eine Finanzierung von der Familie Engeler zu verlangen ginge überhaupt nicht.

StR Otters: Er vertrat die Meinung das Parkplatzprojekt der Familie Engeler stelle keinen Präzedenzfall dar. Beispiele gleichartigen Parkens gebe es zur Genüge.

Bürgermeister Sinn zeigte sich genervt und unterbrach die Diskussion.

Bei der folgenden Abstimmung wurde der empfohlenen Ablehnung mit 6 (SPD) : 8 Stimmen widersprochen.

In einer weiteren Abstimmung sollte die Finanzierung der Gehwegsabsenkung gekärt werden.

  • StR Rusam verlangte, unter Bezug zum Bescheid des Landratsamtes vom 08.03.2017, die kompletten Kosten der Absenkung auf den Antragsteller abzuwälzen.
  • StR Gallus hingegen plädierte für eine Weiterreichung nur der Mehrkosten, so denn überhaupt welche anfallen sollten.

Die weitere Abstimmung ergab mit gleichem Stimmverhältnis wie zuvor: Vom Antragsteller sind nur die Mehrkosten einer Absenkung im Zuge der SEK-Maßnahme Deisingerstr. zu tragen.

 

Antragsmarathon zu einer vermeintlich harmlosen Parkplatzumgestaltung

Anfang 2017 plante das Ehepaar Engeler, im Zuge der Sanierung der Deisingerstraße, ihre Parkplätze kundenfreundlicher und verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu wandte sich Herr Engeler Ende Januar / Anfang Februar 2017 persönlich an den Amtsleiter der Stadt Pappenheim, Herrn Eberle, um ihm die Situation zu schildern und das Vorhaben der Neugestaltung zu erläutern.

Februar 2017

Es kam dann zeitnah – in der ersten Februarwoche gleich zu einem Ortstermin mit Amtsleiter Eberle und dem zuständigen Sachbearbeiter aus dem Landratsamt Weißenburg (LRA). Bei diesem Termin konnte Familie Engeler ihre Überlegungen vorstellen und erläutern. Gemeinsam mit den Beamten ist man zu der Überzeugung gelangt, dass die Situation, wie sie nun ein Jahr später entstanden ist, die unter den verschiedenen zu berücksichtigenden Aspekten sinnvollste Lösung sei. Zugleich wurde Herrn Engeler die Möglichkeit angeboten, den Antrag direkt an das LRA zu Händen des zuständigen Sachbearbeiters zu richten. Als bei diesem "Vor-Ort-Termin" die geplante Zufahrt über den städtischen Gehweg angesprochen wurde, erwiderte Herr Eberle, dass dies kein Problem sei, da der Gehweg sowieso im Zuge der Sanierungsmaßnahme abgesenkt werden würde. (Von ihm kamen zum damaligen Zeitpunkt keine Hinweise auf weitere erforderliche Anträge oder dass Familie Engeler den Antrag auch bei der Stadt Pappenheim einreichen müsste!)

Am 06.02.2017 wurde der Antrag wie besprochen beim LRA eingereicht.

 März 2017

 Der Genehmigungsbescheid durch das LRA kam bereits am 08.03.2017 zurück.

  • Weil die Umgestaltung der Parkplätze auch die Öffnung der Mauer an dieser Stelle vorsah und bekannter Weise die Altstadt in Pappenheim unter Ensembleschutz steht, wurde Amtsleiter Eberle noch einmal persönlich kontaktiert. Hierbei wurde nachgefragt, ob auch eine denkmalrechtliche Erlaubnis für diese Maßnahme notwendig sei. Dies wurde bejaht und gleichzeitig empfohlen, direkt Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter im LRA aufzunehmen. (Auch zu diesem Zeitpunkt kamen keine Hinweise auf zusätzlich erforderliche Anträge, geschweige denn ein Hinweis, dass die Anträge auch bei der Stadt Pappenheim schriftlich eingereicht werden müssten!)
  • Herr Engeler wandte sich dann telefonisch an den genannten Sachbearbeiter der unteren Denkmalschutzbehörde. Auch hier bekam er, wie bereits vorher in der verkehrsrechtlichen Abteilung des LRA, schnell Antwort. Auf seine Frage hin, ob noch weitere Behörden angefragt werden müssten, erhielt er die Auskunft, dies würde der Sachbearbeiter im LRA für ihn übernehmen. Herr Engeler solle ihm hierzu einen schriftlichen Antrag mit den vorhandenen Plänen, Zeichnungen, Bildern etc. zukommen lassen.
  • Am 17.03.2017 wurde der schriftliche Antrag bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht.
  • Per Mail kam die Antwort, dass sowohl das Landesamt für Denkmalpflege als auch die Bauabteilung des LRA keine Einwände gegen das geplante Vorhaben hätten.
 April 2017  
  • In den folgenden Wochen wurde Herr Engeler völlig unvermittelt von einer Person aus einer anderen Weißenburger Behörde angerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Pappenheim Bedenken gegen das geplante Vorhaben hege.
  • Auf seine sofortige Nachfrage bei der Stadt Pappenheim wurden diese Bedenken von Amtsleiter Eberle vehement geleugnet. Im Gegenteil, Herr Engeler erhielt die Information, dass diese Bedenken vom LRA kommen würden.
  • Die Nachfrage Engelers beim LRA ergab: "Wie mir bereits schriftlich mitgeteilt worden sei, würden im LRA selbstverständlich keine Bedenken bestehen und daran würde sich auch nichts ändern. Es gäbe aber wohl Bedenken von Seiten der Stadt Pappenheim."
  • Daraufhin hat Herr Engeler erneut bei der Stadt Pappenheim, persönlich beim Amtsleiter Eberle, noch einmal nachgefragt, ihn mit der Aussage des LRA konfrontiert und ihn zur Rede gestellt. Jetzt räumte er ein, dass die Stadt beim LRA Bedenken angemeldet habe. Wörtlich: „Wenn ich Bedenken habe, muss ich diese doch melden! Auf Engelers Frage, warum er diese Bedenken nicht auch ihm gegenüber geäußert habe, gibt es bis dato keine Antwort.
  • Zwischenzeitlich wurde Herr Engeler vom LRA aufgefordert, eine Nutzungsänderung für die seit Jahren im Erdgeschoss des Gästehauses befindliche Praxis für Logopädie zu beantragen. Dies wurde ebenfalls ohne Wissen des Betroffenen von der Stadt Pappenheim angestoßen.
 Mai 2017  Daraufhin wurde der umfangreiche Bauantrag der für eine Nutzungsänderung erforderlich ist, ausgefüllt, entsprechende Pläne durch das Architekturbüro Radegast erstellt und die drei Antragsmappen samt sämtlicher erforderlicher Unterlagen (etliche davon inzwischen zum dritten Mal) eingereicht.
 Juni 2017  Zusätzlich führte der Bauwerber noch mehrere Gespräche mit den Sachbearbeitern des LRA. Auch am 07.06.2017 mit den zuständigen Sachbearbeitern des Bauamts, der Denkmalpflege und dem Kreisbaumeister. Im Rahmen dieses Vierergesprächs, bei dem u.a. auch die Anzahl der Stellplätze überprüft wurde, gab man Herrn Engeler die Empfehlung, den Antrag auf Umgestaltung der Parkplätze formell im Rahmen des Nutzungsänderungsantrags zu stellen, sodass insgesamt nur einen Antrag gestellt werden müsse.
Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Pappenheim wegen des Überfahrens des städtischen Gehwegs der Maßnahme zustimmen muss. (Dies, räumt Herr Engeler ein, hatte er im Bescheid vom 8.3. tatsächlich überlesen, aber bis zum damaligen Zeitpunkt auch noch nicht für erforderlich gehalten.)
 Juli 2017  URLAUBSZEIT
 August 2017

 URLAUBSZEIT

Nach den Terminen im LRA wurde am 31.08.2017 ein schriftlicher Antrag bei der Stadt Pappenheim eingereicht, in welchem ausdrücklich die Zufahrt über den Gehweg thematisiert und die Zustimmung dafür beantragt wurde (siehe Anlage). Dieser Antrag ging auch zeitgleich allen Stadträtinnen und Stadträten persönlich per E-Mail zu.

 September 2017  
  • Am 14.09.2017 wurde dieser Antrag im Stadtrat umfänglich behandelt. Es wurde explizit und ausschließlich die Situation durch die geplanten Parkplätze, die Öffnung der Mauer und die veränderte Zufahrtssituation erörtert (siehe Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 14.09.2017: dort TOP „1.3 BA 38/2017 - Nutzungsänderung Anwesen Deisingerstraße 42 und Umgestaltung Parkplätze auf Fl.Nr.:135“.
  • Nach der Debatte wurde der Antrag einstimmig mit 15:0 Stimmen beschlossen.
  • Nebenbei angemerkt: Irgendwann im Sommer/Herbst 2017 beschloss der Stadtrat, den Gehweg an dem Straßenstück zwischen dem Gästehaus Engeler und dem ehemaligen Gasthaus Stern nicht abzusenken. Dass dies Auswirkungen auf die Zufahrtsmöglichkeit an den Parkplätzen haben könnte, wurde in dieser Sitzung nicht angesprochen. Familie Engeler wurde über diesen Beschluss von der Stadt Pappenheim bis heute nicht informiert!
 Oktober 2017  
  • Trotz aller Querelen hat der Bauwerber im Herbst selbst das Gespräch mit der Stadt gesucht, und nachgefragt, wie die Maßnahme zeitlich sinnvoll umzusetzen sei.
  • Nach Gesprächen mit der Stadt, bei denen angekündigt wurde, dass sofort im Frühjahr mit der Sanierung des Gehwegs begonnen werden solle, wurde im Oktober eine Baufirma gefunden, welche die Parkplätze noch im November/Dezember errichten würde – was angesichts der vollen Auftragsbücher gar nicht so einfach war! Jedenfalls wollten Engelers – wie sie immer wieder betont hatten – diese Maßnahme fertig haben, bevor der Gehweg neu gepflastert sein würde. Denn sie wollten vermeiden, dass die Baumaschinen über den neu gepflasterten Gehweg fahren müssen. Dies wurde auch von allen Seiten als sinnvolle Vorgehensweise bestätigt!
 November 2017  
  • Weil jedoch wegen der Flut von Bauanträgen im Oktober vom LRA noch keine Genehmigung über den gesamten Bauantrag zu erhalten und laut Auskunft des Tiefbauamtes auch vor dem Jahreswechsel nicht mehr zu erwarten gewesen wäre, wurde am 02.11.2017 der vorzeitige Baubeginn (Teilbaugenehmigung für die Umgestaltung der Parkplätze) beantragt.
  • Die Genehmigung dafür wurde am 09.11.2017 erteilt.

Die erhaltenen Unterlagen befolgend, wurde am 11.11.2017 der Beginn der Maßnahme – mit dem dafür zugesandten amtlichen Formular – schriftlich beim LRA angezeigt. Bereits einen Tag zuvor hat Herr Engeler dies persönlich beim Amtsleiter der Stadt Pappenheim, Herrn Eberle, vorgenommen.  Während dieser Begegnung, soll folgender Dialog zustande gekommen sein: Herr Engeler führt aus: In diesem Zusammenhang hat mir der geschäftsführende Beamte (am 10.11.2017! – dieses Mal zum ersten Mal unaufgefordert und nicht auf meine Nachfrage hin) mitgeteilt, dass ich, so wörtlich „nun noch eine Genehmigung“ bräuchte, nämlich die verkehrsrechtliche Zustimmung der Kommune zum Überfahren des Gehwegs. Ich war völlig verdutzt. Auf meine Anmerkung, dass dies doch bereits am 14.09.2017 erfolgt sei, wurde ich von ihm belehrt, dass der Stadtrat der Stadt Pappenheim damals nur die Nutzungsänderung beschlossen habe, (die allerdings nach meiner Erinnerung und auch laut der im Sitzungsprotokoll der Stadt Pappenheim festgehaltenen Wortbeiträge überhaupt nicht Bestandteil der Diskussion gewesen war. Es wurde nur über die Parkplätze und die Zufahrt über den städtischen Gehweg gesprochen.) Aus meiner heutigen Sicht wurde hier mein Antrag vom 31. August 2017 willkürlich in zwei Bestandteile zerlegt. Weder mir, noch gegenüber den Stadträten, wurde aber damals und auch anschließend bis zum 10. November nicht, erwähnt, dass ich meinen Antrag vom 31. August noch einmal für die verkehrsrechtliche Zufahrt stellen müsse.

 Dezember 2017  

Doch auch hier hat Herr Engeler wieder, schon um „des lieben Friedens willen“ mitgespielt und dann am 28.12.2017 einen erneuten schriftlichen Antrag auf Genehmigung zum Überfahren des städtischen Gehwegs gestellt.

Zwischenzeitlich hatten die Baufirma in den ersten beiden Novemberwochen die Umgestaltung realisiert. Herrn Engeler bot sich die Gelegenheit ein Gespräch vor Ort mit dem beauftragten Ingenieur zu führen, den er bereits am 14.09.2017 schon einmal angesprochen hatte (damals noch in der Meinung, dass die Absenkung des Gehwegs ja ohnehin Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen sei.) Nun konnte er ihn auf die veränderte Situation ansprechen (zu der nach wie vor, offiziell von der Stadt noch immer keine Information vorlag, bis heute nicht!!). Von ihm erhielt er die Auskunft, dass die Absenkung des Gehwegs selbstverständlich an dieser Stelle machbar sei und dies in der Planung natürlich berücksichtigt werde.

 Januar 2018  

Der erneute Antrag auf Überfahren des Gehwegs wurde dann für den 18.01.2017 auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung gesetzt – und vertagt. Darum baten ausdrücklich der Bürgermeister und sein Amtsleiter Eberle, mit der Begründung, nach Rücksprache mit dem Landratsamt und negativer Aussagen der Polizei, wollten sie sich die Parkplätze zuerst noch einmal anschauen. Dazu sei bereits ein Ortstermin für den darauf folgenden Montag vereinbart worden.

  • Engelers sofortige Anfrage am darauf folgenden Freitagvormittag sowohl beim LRA als auch bei der Polizeidienststelle Treuchtlingen ergab, dass für die Parkplätze am Anwesen Engeler kein eigener Ortstermin vereinbart war! (Es war wohl ein Termin für den Bauabschnitt Bauhofstraße vorgesehen und in diesem Zusammenhang hätte man ohne weiteres die Parkplatzsituation begutachten können.) Fazit: Weder das LRA noch die Polizei hatten eine Vertagung des Antragsbeschlusses verlangt!
  • Jedenfalls wurden in der Stadtratssitzung am 18.01.2018, bei der ca. 50 Zuhörer zugegen waren, die Vorwürfe erhoben, Herr Engeler hätte ohne die erforderliche Genehmigung gebaut, hätte die Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt und dergleichen mehr.
  • In einer Rundmail an die Stadträte, die Polizei Treuchtlingen, das LRA und Herrn Engeler, die der Amtsleiter Eberle tags darauf, am 19.01.2018 versandte, versuchte die Stadt Pappenheim zu erwirken, dass man eine Zufahrtsgenehmigung über den Gehweg verwehren solle. Man begründete diese Forderung u.a. mit folgenden Argumenten:  „die Stellplätze seien errichtet, ohne die erforderlichen Genehmigungen nach Ziffern 2 und 3 beantragt zu haben…  ein solches Vorhaben viele Nachteile und Risiken für die Allgemeinheit hätte… Einziger Vorteil dieser Konstellation wäre, dass Sie die Zufahrtsfläche Ihrer Privatparkplätze auf öffentl. Flächen „outsourcen“ könnten, um so Ihren Garten besser nutzen zu können.“
 Februar 2018  In der Stadtratssitzung vom 08.02.2018, wurde nach längerer Diskussion und unter erneuter Erhebung von Vorwürfen und „Boshaftigkeiten“ von Seiten der SPD-Fraktion, die Genehmigung mit 8:6 Stimmen endlich erteilt, mit der Auflage, dass Familie Engeler, zwar nicht wie vom Amtsleiter Eberle in der Sitzungsvorlage gefordert, „mindestens 5000 Euro“, wohl aber die Mehrkosten durch die Tieferlegung des Bordsteins übernehmen muss.
   

Folgendes Statement hat uns Herr Engeler zukommen lassen:

Die Parkplätze sind geschaffen. Wir haben die vorher gefährliche Ausfahrt aus unserem Grundstück, die auf der einen Seite hinter einer bis dato mannshohen Mauer versteckt und auf der anderen wegen der dortigen Hauswand nicht einsehbar war, entschärft. Für uns selbst war und ist diese Zufahrt kein Problem; wir wissen, dass auf dem Gehweg Radfahrende Kinder unterwegs sind und achten darauf. Aber wir konnten nicht erwarten, dass die Gäste, die jeden Sommer diese Ein- und Ausfahrt nutzen mussten und die wegen der beschränkten Wendemöglichkeiten teilweise rückwärts ausfuhren, sich dessen ebenfalls bewusst waren.  Wir hatten deshalb vorher schon Gefahrenhinweise an der Ausfahrt aufgestellt und sind froh, dass über die Jahre nichts passiert ist. Ich bin nach wie vor mit vielen Entscheidungsträgern der Meinung, dass wir hier eine deutliche Verbesserung geschaffen haben. Und wir haben dafür immerhin auch eine fünfstellige Summe in die Hand genommen.