1.1 BA 01/2019 - Umbau und Umnutzung eines bestehenden Stalles zum Kräuterladen mit Behandlungsräumen, Bieswang

Wortmeldung StR. Gronauer (SPD): Sein Lob zum bisherigen Engagement im Außenbereich hat unzweifelhaft seine Berechtigung, mit dem heutigen Thema jedoch nichts zu tun.

 einstimmig angenommen 

2 Bauleitplannung: Ausweisung / Ankauf von Baulandflächen im OT Bieswang

In Bieswang gab es in jüngster Vergangenheit immer wieder Anfragen nach Bauplätzen, nicht jedoch nach gewerblichen Flächen wie Bgm. Sinn betonte. (Anmerkung d. Red.: Das mag nicht verwundern, ist doch die Erschließung des Gewerbegebietes noch immer nicht abgeschlossen!)

Da erst kürzlich der letzte Bauplatz für Wohnbebauung in Bieswang verkauft wurde, ist die Stadtverwaltung auf der Suche nach weiterem Baugrund. Im Bebauungsplan sind drei Flächen als Wohnfläche ausgewiesen. Man einigte sich darauf, zunächst die Bieswanger Stadträte zu beauftragen, die betroffenen Grundstückseigentümer zu kontaktieren um eine eventuelle Verkaufsbereitschaft auszuloten.

 einstimmig angenommen

3 Werkvertrag über die Umsetzungsbegleitung des ILE Konzeptes Altmühltal (nachträglicher Beschluss).

Laut Bgm. Sinn haben bereits alle beteiligten Bürgermeister unterschrieben, aus terminlichen Gründen konnte das Stadtratsgremium nicht vorab einbezogen werden.

 einstimmig angenommen

4 Antrag der Fraktion Bürgerliste/ StR Satzinger zur Umsetzung bzw. Errichtung eines Kinderspielplatzes auf der Stöß

Die Stadtverwaltung Pappenheim wehrt sich vehement gegen Spielplatz auf der Stöß

Rutsche 640Zum wiederholten Male wurde das Thema "Spielplatz auf der Stöß" im Stadtratsgremium behandelt. Obwohl sich das Gremium in der Sitzung am 26.07.2018 einig zeigte einen Spielplatz haben zu wollen, gelang es der Stadtverwaltung nicht, auch nur einen Schritt weiterzukommen. Deshalb stellte StR. Satzinger (BGL) erneut einen Antrag um das Thema wiederzubeleben.

Bgm. Sinn (SPD) verliest den Antrag vom 31.10.2018 des StR. Satzinger (BGL) und eine Stellungnahme der Verwaltung: Das Grundstück hat eine Größe von etwas über 300m2, nachAbzug der Fläche für Abstand und Zaun zum Parkplatz, blieben nur noch knapp 150m2 übrig. Geschätzte Kosten der Verwaltung ca. 12.000€. Erhebung der Einwohnerdaten ergeben 5 Kinder zwischen 1-5 Jahren. Entfernung zum nächsten Spielplatz ca. 1,4km. Es gelte zu bedenken, dass im Stadtgebiet weitere Wohngebiete mit ähnlichen Entfernungen existieren. Derzeit stünde keine Bebauungsplanänderung an, mit welcher man die Kosten senken könne, deshalb würde es bei den hohen Kosten von ca. 5000.-€, alleine für die Planänderung, bleiben. Die Verwaltung empfiehlt den Spielplatz auf der im Bebauungsplan vorgesehenen Fläche zu errichten. (Anmerkung der Red.: Diese Fläche ist nicht im Eigentum der Stadt Pappenheim, ein Ankauf konnte bisher nicht realisiert werden).

StR. Satzinger (BGL) erläutert zum wiederholten Male das gewünschte Vorhaben. Er unterstützt damit den Antrag von 2.Bgm. Dietz vom 23.05.2018, der in seinem Antrag einen Kleinspielplatz mit einem Sandkasten, einer Schaukel oder ähnliches wünschte. Satzinger betont, "das muß es uns Wert sein, wir wollen doch nur einen kleinen Spielplatz. Es gibt auf der Stöß keinen Platz wo sich Kinder treffen können. Sandkasten 640Dies ist eine Investition für die Jugend, außerdem ergibt sich daraus ein Mehrwert für das Wohngebiet Stöß. Ob nun eine Planänderung notwendig ist oder nicht, wir sollten den Spielplatz einfach errichten, sollte anschließend eine Planänderung gefordert werden machen wir diese eben. C'est la vie. Das ist unser Grundstück, da sollten wir selbst entscheiden können, ob wir hier eine Schaukel hinstellen dürfen."

StR. Hönig (FW) zweifelt die von der Verwaltung genannten Kosten von 12.000€ an. Wenn nur 3 Spielgeräte aufgestellt werden und zur Parkfläche hin ein Zaun, entstünden keine hohen Kosten. "Wir sollten das einfach errichten, warum machen wir so einen Aufstand? Ich schlage vor, dass wir das ohne Bebauungsplanänderung hinstellen."

StR. Otters (FW) befürwortet ebenfalls die Errichtung eines Spielplatzes. Er bringt die Idee ein, man könne die Spielgeräte so installieren, dass diese vom Fundament lösbar seien und bei Bedarf an anderer Stelle installiert werden könnten.

StR. Gronauer (SPD) argumentiert mit der Statistik der Stadtverwaltung (5 Kinder im Alter von 1-5Jahren, während StR. Lauterbach (BGL) in seiner Aufstellung 14 Kinder von 0-14Jahren, bzw 12 Kinder von 1-10 Jahren aufführt). Gronauer vertritt die Auffassung, für 5 Kinder lohne der Aufwand nicht. Warum die SPD die Statistik auf 1-5jährige Kinder reduziert hat, sei der Fantasie des Lesers überlassen. Gronauer scheint das Thema nicht zu verstehen. Er spricht ständig von Bebauungsplanänderung und großem Spielplatz. Aus den Vorträgen seiner Vorredner war doch klar zu erkennen, dass man nur eine kleine Fläche zur Verfügung hat, die mit max. drei Spielgeräten ausgestattet werden soll, wenn möglich ohne Änderung des Bebauungsplans, um Kosten zu sparen.Schaukel 640

StR. Satzinger (BGL) stellt nochmal das Missverständnis bezüglich Änderung Bebauungsplan klar.

StR. Obernöder (CSU) erkennt die Erleichterung durch Verzicht auf Änderung des Bebauungsplans und schlägt vor, gleich im Beschluss die Befreiung zur Planänderung festzulegen.

Beschluss: Die Stadtverwaltung Pappenheim erkennt die Notwendigkeit eines Spielplatzes auf der Stöss an. Die Verwaltung hat bis zur nächsten Sitzung einen Antrag auf Befreiung zur Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten.

 

 mit 12:1 Stimmen angenommen
5 Feuerwehr Neudorf: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl  einstimmig angenommen
6 Feuerwehr Zimmern: Bestätigung Kommandant und Stellvertreter nach erfolgter Wahl  einstimmig angenommen

7 Kläranlage Pappenheim: Antrag von Stadtrat Friedrich Obernöder - Anschaffung eines Heißwasser-Hochdruckreinigers

Anschaffungskosten 3.618€

 einstimmig angenommen

 Im Streit um das eigenmächtige Entfernen des "Lieferverkehr frei"-Schildes in Bieswang bei der Firma Gegg, hat nach 9-monatiger Prüfung die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Weißenburg ihre Stellungnahme abgegeben.

Verkehrsschild vorherWas war geschehen:  In der Stadtratssitzung vom 18.01.2018 ging es darum, der geplanten Betriebserweiterung der Firma Gegg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Auf der Suche nach Gründen dieses Einvernehmen verweigern zu können, stieß die Stadtverwaltung auf einen Stadtratsbeschluss vom 10.05.2001 in welchem festgelegt wurde, dass der städtische land- und forstwirtschaftliche Weg (Fl.-Nr. 565) nicht mit gewerblichen Fahrzeugen befahren werden darf. In einer weiteren Sitzung, rund 14 Monate später, am 25.07.2002, wurde einstimmig beschlossen das Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" zu ergänzen. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat eine Vereinbarung zwischen Stadt Pappenheim, Jagdgenossenschaft Bieswang und der Firma Markus Gegg zu schließen. In dieser wurde die Nutzung und Pflege eines Teils des Weges auf unbefristete Zeit geregelt.

Wie wir vor fast genau einem Jahr berichteten, hat der 2. Bürgermeister Claus Dietz, wie angekündigt, einen Antrag auf rechtliche Prüfung hinsichtlich der Entfernung eines Verkehrsschildes in Bieswang gestellt. Zu klären galt, ob ein Bürgermeister berechtigt sei, einen vom Stadtratsgremium gefassten Beschluss eigenständig aufzuheben.

Die Rechtaufsicht stellte fest, dass hier das von Art. 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgegebene Verfahren zwingend hätte eingehalten werden müssen. Mit anderen Worten, der Bürgermeister hätte zur Aufhebung eines bestehenden, einen erneuten Stadtratsbeschluss benötigt.

panel 2091805 640In Vorbereitung zur Genehmigung bzw. Ablehnung der Betriebserweiterung der Firma Gegg, stellte die Stadtverwaltung fest, dass nach der Flurbereinigung in den 60er Jahren versäumt wurde den Anwandweg (Fl.-Nr. 565) zu widmen. Daraus ergibt sich aber, gemäß Artikel 3 der ZustGVerk, eine Zuständigkeit der "örtlichen Straßenverkehrsbehörde", also der Stadtverwaltung Pappenheim. Deswegen sind auch die eingangs erwähnten Beschlüsse der Jahre 2001 und 2002 zustande gekommen. Jedliche Änderung hätte also einen weiteren Stadtratsbeschluss benötigt.

Da die Firma Gegg bis zum Zeitpunkt der Entfernung des Schildes noch keine Belege zum Zufahrtsrecht über das elterliche Grundstück zum Betriebsgelände der Zimmerei erbracht hatte, wäre damit eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur geplanten Betriebserweiterung nicht möglich gewesen. Spätestens hier zeigte sich die wahre Absicht der Stadt Pappenheim.

Laut Rechtsaufsicht hat die Stadtverwaltung versäumt auf den bereits Eingangs beschriebenen Stadtratsbeschluss vom 25.07.2002 hinzuweisen. (Anm. der Redaktion: ebenso auf die Existenz der Vereinbarung zwischen Stadt, Jagdgenossenschaft und Firma Gegg) Im Zuge unserer Recherche mussten wir feststellen, dass die beiden Vereinbarungs-Exemplare der Stadtverwaltung und Jagdgenossenschaft auf wunderliche Art und Weise verschwunden und nicht mehr auffindbar sind. Zudem ist nach unserer Information mittlerweile die Vorstandsschaft der Jagdgenossenschaft an Bgm. Sinn übergegangen und alle Unterlagen wurden ins Rathaus nach Pappenheim verbracht.

Die Rechtsaufsicht ging Aufgrund von seinerzeit existierenden Informationslücken nicht von einem bewussten Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften des Bgm. Sinn aus, weswegen von weiteren rechtsaufsichtlichen Maßnahmen abgesehen wurde. Unwissenheit, schludriges Recherchieren und eigenmächtige Anordnungen können also doch vor Strafe schützen.

Zur straßenrechtlichen Situation schreibt Herr Eischer von der Rechtsaufsicht:

Da die straßenrechtliche bzw. straßenverkehrsrechtiche Situation an dem in Rede stehenden Weg nicht ausdrücklicher Gegenstand Ihres Antrags war und diese Thematik nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Pappenheim in einer der nächsten Stadtratssitzungen zur Sprache kommen soll, wurde unsererseits auf eine diesbezügliche rechtliche Überprüfung verzichtet."

Obwohl der Stadtratsbeschluss vom 25.07.2002 nach wie vor Bestand hat, ist bis zum 24.01.2019 das Schild noch nicht wieder angebracht. Ebenso ist das Thema auch drei Monate nach der Antwort der Rechtsaufsicht noch nicht, wie der Rechtsaufsicht zugesagt, als Tagesordnungspunkt in einer Stadtratssitzung aufgetaucht.

14 Monate sind seit der Entfernung des Schildes inzwischen vergangen, 14 eindrucksvolle Monate, in denen das Thema immer noch nicht abgeschlossen wurde.

 

 

Vor dem Einstieg in die geplanten Tagesordnungspunkte gab StR. Halbmeyer (CSU, Referent Straßen und Wege) eine kurze Information bezüglich Umbau der Deisinger Straße.

polizist 640WP 20181210 11 01 29 RichEr verwies auf eine kürzlich durchgeführte Ortsbesichtigung der Baustelle, wobei Vertreter des Landratsamtes und der Polizei die Auffassung vertraten, die Parkplätze auf den frisch gepflasterten Gehwegen seien nicht erkennbar und damit nicht genehmigt. Das hätte zur Folge, dass die vorübergehende Durchfahrtmöglichkeit über die Weihnachtsfeiertage wertlos wäre, da die Polizei alle parkenden Fahrzeuge mit einem Strafzettel belegen müsste. Verwunderung rief die trotzige Aussage von Bgm. Sinn hervor: "Das ist doch unsere Fläche, da können wir tun was wir wollen!" Offensichtlich vergaß er, dass sowohl das Landratsamt als auch die Polizei gehalten sind, die Verkehrssicherheit der Kreisstraße sicherzustellen.

WP 20181210 11 02 03 RichIn der folgenden Diskussion wurde nach Möglichkeiten gesucht, kurzfristig die geplanten Parkbuchten z.B. mit Nägeln oder gelbem Farbband erkennbar zu machen. Hierbei kam es zu keiner zufriedenstellenden Lösung, so dass die Aufgabe an die Verwaltung weitergereicht wurde, eine Regelung zu finden, die alle Beteiligten zufrieden stellen soll.

Offensichtlich sind die Spannungen zur Verkehrsbehörde des Kreises, wie sie bereits im Sommer feststellbar waren, noch nicht abgebaut. (wir berichteten im TOP3 mit dem Titel "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus") Oftmals hilft eine freundliche Entschuldigung.

 

 

 

 

TOP 2 Bauanträge

 2.1 BA 45/2018 - Tektur zu BA 27/2018; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Zimmern 56, Pappenheim, Kerstin Felsner   einstimmig angenommen 
 2.2 BA 50/2018 - Erweiterung Halle SGX, Umverlegung Trafo; Plastic Omnium Niederpappenheim  einstimmig angenommen
 2.3 BA 51/2018 - Teilrückbau Halle 6; Plastic Omnium Niederpappenheim  einstimmig angenommen
 2.4 Bauvoranfrage - Stadt Pappenheim zur Bebaubarkeit einer Grünfläche mit einem Kinderhort/ garten  angenommen, eine Gegenstimme (K.Satzinger (BGL)

 

TOP 3 Bauleitplanung

3.1 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Aufstellung des Bebauungsplans Workerszell Nr. 5 "Streueggern"; Gemeinde Schernfeld   einstimmig angenommen 
 3.2 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Aufstellung des Bebauungsplans Schernfeld Nr. 8 "Spitzelberg"; Gemeinde Schernfeld  einstimmig angenommen 
 3.3 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes - Grünfläche zu Flächen für den Gemeinbedarf Stadtparkstraße  angenommen, eine Gegenstimme (K.Satzinger (BGL)

 


TOP 4 Kanalsanierung Hauptstraße Bieswang: Vorstellung und Genehmigung der Planung

Kanal02 640Zunächst stellte Herr Vulpius vom gleichnamigen Pleinfelder Planungsbüro, die aus dem Jahr 2014 stammende Planung für den Hauptkanal vor. Hierzu stellte er klar, dass der geplante neue Querschnitt von einem Meter auch in Zukunft nicht ausreichend sei, um ein extremes Regenereignis abzuleiten. Dies sei aus technischen Gründen nicht wirtschaftlich realisierbar. Extremer Regen fließe wegen der

reputation spirit 640Einen weiteren Beitrag zum stetigen Reputationsverlust lieferte bei der letzten Stadtratssitzung eine kurze Diskussion am Ende des öffentlichen Teils.

Wie zu erfahren war, bat Amtsleiter Eberle, per email, den 2. Bürgermeister Dietz um eine Erklärung warum er ihn in der Stadtratssitzung vom 14.06.2018 darauf hinwies, es drohe ihm ein Gerichtsverfahren nach Beamtenrecht. Dies bezog sich auf den Schlusssatz einer Beschlussvorlage, in welchem der Stadtrat instrumentalisiert werden sollte von Herrn Engeler eine förmliche Entschuldigung einzufordern. (wir berichteten) Der Wortlaut im Original: Herrn Engeler ist mitzuteilen, dass der Stadtrat erwartet, dass er sich für die offensichtlichen Falschbehauptungen und Denunziationen ggü. Mitarbeitern der Verwaltung und Stadtratsmitgliedern förmlich entschuldigt. Dieser Satz wurde mit 10 : 0 Stimmen einstimmig (bei einer Abwesenheit) aus der Abstimmung gestrichen. (siehe Protokoll vom 14.06.2018)

Die von Amtsleiter Eberle geforderte Erklärung lieferte Herr Dietz,  indem er eine Passage aus der "Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern"  verlas, mit der Bemerkung Herr Eberle würde diese wohl nicht kennen:

§ 4
Grundsätze
 
(1) 1Die Behörden richten ihre Maßnahmen zur Gestaltung einer wirksamen bürgerfreundlichen und dienstleistungsorientierten Verwaltung an den Bedürfnissen der Bürger aus. 2Die Bürgerfreundlichkeit und Dienstleistungsorientierung der Behörden ist stetig zu verbessern.
(2) 1Den Bürgern ist freundlich und mit Verständnis für ihre Belange zu begegnen. 2Ihnen sind soweit wie möglich Rat und Hilfe zu gewähren. 3Sie sind bei der Abgabe von Anträgen und Erklärungen zu unterstützen und über Zuständigkeiten, notwendige Unterlagen oder Möglichkeiten zur Gestaltung und Beschleunigung des Verfahrens zu informieren.
(3) 1Das Verwaltungshandeln muss nachvollziehbar und unparteiisch sein. 2Auf sachbezogene Vorstellungen der Bürger ist bei der Ermessensausübung und bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe besonders einzugehen.
(4) Hat ein Gericht zu Gunsten eines Bürgers entschieden, so soll vorbehaltlich besonderer Vorschriften ein Rechtsmittel nur eingelegt werden, wenn ein öffentliches Interesse die weitere Rechtsverfolgung auch unter Berücksichtigung der dem Bürger hieraus erwachsenden Belastung erfordert.
(5) Die Behörden und Organisationseinheiten wirken so zusammen, dass für die Bürger ein möglichst geringer Aufwand durch persönliche Vorsprachen und Schriftverkehr entsteht.
 

Von diesen Grundsätzen sei Amtsleiter Eberle mit seiner Handlungsweise meilenweit entfernt, bemerkte Herr Dietz.

Als dieser dann noch begann einen offenen Brief von Pappenheimer Bürgern an die Familie Engeler zu verlesen, war es um SPD-Stadtrat Gronauer geschehen. Wortgewaltig, mit seinen altbekannten Argumenten, dies sei kein Thema heute, versuchte er die unangenehme Situation für Herrn Eberle zu beenden.

Dennoch konnte 2.Bürgermeister Dietz mitteilen, dass der folgende Brief von zahlreichen Pappenheimer Bürgern unterzeichnet war:

 Bürgerbrief

 

 

accountant 3681227 640Wenig Überraschung rief die Nachricht über den Abschied des Kämmerers Valentin Mindrean bei der Redaktion-pappenheim24 hervor. Schien doch Herr Mindrean nie recht glücklich mit seinem Wechsel von der Stadt Roth nach Pappenheim zu sein. Die Zusammenarbeit mit Bgm. Sinn gestaltete sich wohl zunehmend schwierig, obwohl sein Finanzresort eigenständig organisiert ist.

 

In seiner Abschiedsmail an alle Stadträte sprach Kämmerer Mindrean diese persönlich an:

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

hiermit möchte ich sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich die Stadt Pappenheim voraussichtlich zum 01. November 2018 verlassen werde.

Es wir mit immer wichtig die Stadt Pappenheim nach vorne zu bringen und insgesamt eine positive Entwicklung zu bewirken, was nicht immer einfach war.

Letztendlich ist es aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Wenn sie sich nach dem Grund den Kopf zerbrechen, kann ich ihnen sagen, dass es deren viele gibt. Sie können beruhigt sein, sie gehören nicht zu den ausschlaggebenden Gründen meines Weggangs. Die Einzelheiten möchte ich für mich behalten.

Trotz mancher unterschiedlicher Auffassung zu einzelnen Sachverhalten bedanke ich mich für die Zusammenarbeit und wünsche ihnen allen alles Gute und viel Erfolg sowie stets die erforderliche Weisheit bei Entscheidungen im Stadtratsgremium. Besonders bedanken möchte ich mich beim Rechnungsprüfungsausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Mindrean

Ref. 2.1 – Stadtkämmerer

Stadt Pappenheim

 

Wie wir verstehen, schließt Herr Mindrean die Stadträte als ausschlaggebenden Grund für seinen Weggang aus, was den Personenkreis stark eingrenzt. Bgm. Sinn und Amtsleiter Eberle ging diese mail zur Kenntnis zu.

learn 528391 640Es dürfte Bgm. Sinn nicht leicht fallen, die Position des Kämmerers neu zu besetzen. Hat er sich doch deutschlandweit mittlerweile einen zweifelhaften Ruf geschaffen. Wer bewirbt sich da noch freiwillig als 5. Kämmerer der Amtszeit Bgm. Sinn?

Dieses Dilemma wird auch noch von dem lokalen Blatt "Weißenburger Tagblatt" verstärkt, welche durch Jan Stephan verbreitet, einer der Vorgänger hätte wegen Unregelmäßigkeiten entlassen werden müssen. Ist mittlerweile schon der Ausgang des Gerichtsverfahrens in Vergessenheit geraten, bei welchem festgestellt wurde, dass keine Unregelmäßigkeiten vorgelegen hätten und die Stadt Pappenheim zu einer nicht unerheblichen Schadensersatzzahlung verpflichtet wurde?

 

Ergänzung vom 05.10.2018:

Als Reaktion auf den ersten Bericht Jan Stephan's vom 03.10.2018 sandte Herr Mindrean eine zweite Mail an die ehrenamtlichen Stadträte. Hierin stellte er unmissverständlich klar, wen er mit seiner mail vom 01.10.2018 ansprechen wollte:

 

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

zum Zeitungsartikel vom 03.10.2018 möchte ich, um Spekulationen vorzubeugen, klarstellen, dass meine Email „Abschied“  vom 01.10.2018 an die ehrenamtlichen Stadträte gerichtet war. Erster Bürgermeister Sinn sowie Geschäftsleiter Herr Eberle haben diese Email zur Kenntnis erhalten, denn sie wurden persönlich darüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Mindrean

Ref. 2.1 – Stadtkämmerer

Stadt Pappenheim

 Was wir in dieser Form nicht erwartet hätten, auch das Weißenburger Tagblatt hat seine ursprüngliche Einschätzung korrigiert und die Situation im Pappenheimer Rathaus etwas realistischer beschrieben. Dies verdient unseren Respekt.

WS 070343

1   Bauanträge

TOP 2   BA 38/2018 Tektur zu BA 51/2017 - Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Übermatzhofen

Neubau 640Laut Herrn Eberle hat das Landratsamt div. Beanstandungen zu verzeichnen. Dies veranlasste die Stadtverwaltung eigene Recherchen vorzunehmen. Dabei wurde eine Überschreitung der Bauhöhe zum eingereichten Plan um ca. 50cm festgestellt, was sich jedoch noch im tolerierbaren Bereich bewege und genehmigt werden könne. Ein Problem sieht er in der Mauer zum Nachbargrundstück. Diese sei "kein optisches Highlight", die Abstandsflächen auf eigenem Grundstück seien jedoch eingehalten. Auf die Anfrage ob das Bauobjekt dem Bebauungsplan entspreche, erklärte Amtsleiter Eberle, dass der in den 70er Jahren aufgestellte Bebauungsplan nie veröffentlicht wurde und somit nicht rechtskräftig sei.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 13:2 Stimmen erteilt

 

TOP 3   Bauleitplanung / Flächennutzungsplan - 8. Änderungsverfahren

3.1   Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes - Fam. Zimpel, Weinberggrundstück als Wohngrundstück

StR Satzinger (BgL): „Wir müssen generell überlegen ob der Weinberg Baugrund werden soll.

StRin Pappler (SPD): Ist die Straße gewidmet oder nicht?

StR Rusam (SPD): Das sind Gärten und sollen auch Gärten bleiben.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig abgelehnt

 

3.2   Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes durch Herrn Karlpeter Pippig – Halsgärten

StR Obernöder (CSU): Eine Erschließung könnte über den bestehenden Weg erfolgen, wenn dieser ausgebaut würde.

StRin Pappler (SPD): Das Gründstück liegt im Einsichtsgebiet zahlreicher Touristen, deshalb hält sie ein Wohnhaus an dieser Stelle nicht für angebracht.

StRin Seuberth (SPD): Auch sie spricht sich dagegen aus, weil ein einzelner Platz nicht das Bauplatzproblem Pappenheims löse.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt

 

TOP 4   Bauleitplanung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan; Stadt Treuchtlingen

Keine Einwände, einstimmig angenommen

 

TOP 5   Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur Errichtung einer "Spange" im südwestlichen Bereich von Bieswang

Spange 640StR Gronauer (SPD) erläuterte seinen Antrag. Er verbreitete Optimismus bezüglich eines Schlüsselgrundstücks, das am südlichen Ende der neuen Straße liegt. Hier sei Bewegung in die Sache gekommen und stimme ihn zuversichtlich, dass jetzt der Grunderwerb gelingen könne. Deswegen habe er den neuen Antrag gestellt, damit neuer Schwung in das Vorhaben komme.

StR Otters (FW) warf ein, genau den gleichen  Antrag gebe es doch bereits seit 3 Jahren, der sei damals von StR Gallus eingebracht und vom Stadtrat einstimmig angenommen und beschlossen worden. Er wünsche sich, nicht nur Beschlüsse zu fassen, sondern erwarte auch, dass diese umgesetzt werden, einschließlich der darin festgelegten Planungen und Abläufe. (Der Beschlusstext aus dem Jahr 2015 kann durch Anklicken des orange eingefärbten Textes aufgerufen werden)

StR Obernöder (CSU) stellte fest:  Im Jahr 2015 wurde bereits die Planung beschlossen. Vorverträge sollten nur gemacht werden, wenn alle Grundbesitzer mitmachten. Da über den Trassenverlauf aber Unklarheit herrschte, habe der Bürgermeister die Auftragsvergabe an den Planer kurzerhand gestoppt und nichts mehr gemacht.

StR Satzinger (BgL) ergänzte: Die Punkte 2 und 3 des erneuten Antrages durch die SPD-Fraktion sollten schon längst mit dem Beschluss von 2015 umgesetzt sein. Er sei aber schlicht und einfach nicht umgesetzt worden. Wir brauchen nicht erneut beschließen was 2015 bereits beschlossen wurde.

StR Hönig (FW) meinte, wozu

Ein lange Zeit hinter den Kulissen schwelendes Thema endet ganz plötzlich im öffentlichen Eklat.

school 1665535 640Ein im Juni von der Stadtverwaltung Pappenheim an die Eltern der Schulkinder (Klassen 1-4) verteiltes Formular, zur Ermittlung des Bedarfs zur Schulkindbetreuung, sorgte nicht nur bei den Eltern für Verwunderung. So wurden die gewünschten Betreuungszeiten und Verpflegungswünsche abgefragt, zugleich jedoch eine verbindliche Anmeldung verlangt, ohne einen Hinweis auf Kosten, der letztendlich angebotenen Betreuungszeiten, des Betreuungsortes oder des Trägers etc. Ein völlig laienhaft erstelltes Formular, welches nur viele Eltern abhalten konnte ihre Kinder verbindlich anzumelden. In einer ersten Reaktion dachten wir, so kann man sich auch aus dem Thema stehlen. Denn eine geringe Anmeldezahl minimiert elegant den Aufwand der Stadt, löst jedoch nicht das Problem.

(Hinweis zur Handhabung: Alle orange-farbene Texte enthalten durch Anklicken weitere Hintergrundinformationen)

Ins Licht der Öffentlichkeit trat das Dilemma mit einem Artikel der Stadtverwaltung Pappenheim im Stadtanzeiger vom Juli 2018. In diesem Beitrag zitiert die Stadtverwaltung aus einem Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde, dass die Evangelische Kirche die Schulkindbetreuung wegen fehlender Unterstützung der Stadt Pappenheim einstellen müsse. Weiterhin wird dem Leser die Sicht der Stadtverwaltung zur Finanzierung der zusätzlichen Kosten für die Schulkindbetreuung dargelegt. Dabei wollte man dem Bürger suggerieren, der Stadtrat habe die Übernahme der Kostenrechnung der Evangelischen Kirche einstimmig abgelehnt. Eine diesbezügliche Abstimmung darf stark bezweifelt werden. Einigkeit bestand wohl darin, die Kostenaufstellung genauer prüfen zu wollen. Auffallend bei dem kompletten Thema ist, dass alle Vereinbarungen offenbar "nur" mündlich geschlossen wurden; es gibt keine Verträge. Der Artikel endete mit dem Hinweis, der Kirchenvorstand habe mit Schreiben vom 22.06.2018 erkärt, die Schulkindbetreuung zum 31.08.2018 einzustellen, deshalb würde diese ab September 2018 unter anderer Trägerschaft im Gebäude der Grundschule angeboten.

Als Reaktion auf den Artikel des Stadtanzeigers waren im evangelischen Gemeindebrief August/September zwei weitere Beiträge zu lesen:

(kurze Zusammenfassung der Redaktion)

Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten - Zusammenarbeit beendet (hier finden Sie den Originaltext)

Hoher Bedarf an Schulkindbetreuung   Beschreibung des Entgegenkommens der Kirche, in ihren Räumlichkeiten bis Ende August eine Betreuung der Schulkinder durchzuführen. Drängen auf Vertragsabschluss führte nur zu mündlicher Zusage. Kein Verständnis von Herrn Eberle für Zusatzkosten.

Mehrkosten werden nicht anerkannt   Mittlerweile von der Kirchenverwaltung ermittelte Mehrkosten (27.500.-€) werden von der Stadtverwaltung nicht anerkannt. Diese ist bereit, nur 6.000€ zu erstatten.

Verhandlungen führen zu keiner Einigung   Schlüssige Erläuterungen der Kostenforderungen werden von der Stadtverwaltung nicht akzeptiert, weiterer Gesprächstermin kurzfristig abgesagt. Details der Kostenaufstellung wie Strom etc. werden in Frage gestellt.

Stadtrat nicht umfassend informiert   Was von einer Mehrheit der Stadträte bereits seit Jahren angeprangert wird, spiegelt sich auch in diesem Falle eindrucksvoll wider. Ein mittlerweile öffentlich bekanntes Protokoll aus der Kirchenvorstandssitzung vom 19.06.2018 nebst Anhang (siehe unten unter Zusammenfassung Dekan Popp) wurde dem Stadtratsgremium bewusst vorenthalten. Der Kirchenvorstand bemängelt, dass sich nur sehr wenige Stadträte vor der Stadtratssitzung über den Sachverhalt umfassend informiert haben. Ohne den uns mittlerweile vorliegenden Informationen konnte das Stadtratsgremium keinen objektiven Beschluss fassen, was dann auch den evangelischen Kirchenvorstand veranlasste, der derzeitigen Stadtführung Pappenheims das Vertrauen zu entziehen.

Kein Vertrauen zur Stadtführung   Als logische Konsequenz stellt die Kirchengemeinde Pappenheim zum 31.08.2018 die Schulkindbetreuung ein.

 

 

TOP 1   Bauanträge                                                                                                                                                            Abstimmung

 1.1   BA 28/2018 - isolierte Abweichung, Abstandsflächenübernahme; Rainer Dengler   einstimmig angenommen

 1.2   BA 29/2018 - Einbau von Wohneinheiten und Errichtung einer Überdachung; isolierte Abweichung;

                                  Rainer Dengler, Neudorf

 einstimmig angenommen
 1.3   BA 30/2018 - Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Lena und Benjamin Winkler, Osterdorf  einstimmig angenommen
 1.4   BA 31/2018 - Balkonanbau an bestehendes Einfamilienwohnhaus; Familie Curci, Sportplatzweg Bieswang  einstimmig angenommen
 1.5   BA32/2018 – Errichtung Doppelgarage, Wiedemann  einstimmig angenommen
 1.6   BA33/2018 – Stallerweiterung und Erstellung Tankstelle für Eigenbedarf, Rachinger Bieswang  einstimmig angenommen


TOP 2   Kanalisation Niederpappenheim: Verlegung und Dimensionierung Oberflächenwasserkanal i. V. m. Neubau der Bahnunterführung durch den Landkreis/Deutsche Bahn - Vorstellung der Maßnahme und Zustimmung des Stadtrates

WS 071424Stadtrat soll wieder Versäumnisse der Stadtverwaltung ausbaden

In einem rund 1,5 stündigen Vortrag der Herren Weigl (Sachgebietsleiter Tiefbau im Landratsamt Weißenburg) und Vulpius (vom gleichnamigen Planungsbüro) wurde die Notwendigkeit einer Verlegung des bestehenden Oberflächenwasserkanals  und der damit verbundenen technischen Problematik dargestellt. Anlass der Verlegung sei die Errichtung einer Grundwasserwanne im Unterführungsbereich, weil hier durch die Nähe der Altmühl das Grundwasser ziemlich hoch stehe. Während Herr Vulpius eine Vergrößerung des Kanalquerschnittes empfiehlt, hält 2.Bürgermeister Dietz (FW) den bestehenden Querschnitt, aufgrund seiner örtlichen Erfahrung, für völlig ausreichend.

Brisanz erlangte das Thema durch die Aussage des Herrn Weigl, dass die Verlegung des Kanals bis zum Jahresende 2018 fertiggestellt sein müsse, da sonst die Deutsche Bahn keine Freigabe für das Vorhaben "Brückenneubau" erteile und damit dieses Projekt für die nächsten 5 Jahre gestorben wäre. Termin für die Einschiebung der neuen Brücke (sie wird im Frühjahr 2019 neben der Alten vor Ort errichtet) sei Ende Juni 2019, der absolut feststehe. Auf die Frage eines StR, warum erst jetzt und so überraschend das Problem der Kanalverlegung auf der Tagesordnung erscheine und so überstürzt Herr Vulpius diese Planung erstellen musste, wobei er in der Kürze der Zeit auch noch keine Kosten nennen konnte, erwiderte Weigl, die Stadt Pappenheim kenne diesen Termin bereits seit einem Jahr! 

Da fragt sich der Bürger: Was tat die Stadtverwaltung seit dieser Zeit, um dieses aufwendige Problem zu lösen und die Finanzierung zu klären. Laut Herrn Eberle gebe es zwar mit dem Landkreis seit 1977 Aufteilungsverträge über die Kosten von der Tieferlegung der alten Unterführung, aber ob die noch Bestand hätten, könne er nicht beantworten. Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass eine Entscheidung in dieser Sitzung wegen der vielen ungeklärten Punkte nicht möglich sein würde. Einer davon war z.B. die künftige Ableitung des Regenwassers aus der Betonwanne. Das Regenwasser soll geklärt in die Altmühl abgeleitet werden. Nach unseren Informationen ist die Eigentümerin der Altmühl noch nicht informiert bzw. um Genehmigung gebeten worden.

So schlug StR Satzinger (BGL) vor, im August eine Sondersitzung anzusetzen, um nicht die Sommerpause untätig verstreichen zu lassen. Bis zur Sondersitzung sollen die offenen Punkte abgeklärt werden, um eine tragbare Basis für die Abstimmung zu erhalten. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen, obwohl einige Wortmeldungen die rechtzeitige Fertigstellung einer möglichen Kanalverlegung bis zum Jahresende bezweifelten.


TOP 3   Stadtsanierungsmaßnahme - Ablehnung der Planung der Stadt durch die Verkehrsbehörde des Landkreises - Entfall der Fußgängerüberwege

WS 069110 tnWie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus

Eine klare Begründung für die Ablehnung der Fußgängerüberwege blieb dem Zuhörer versagt. In der ursprünglichen Planung war ebenengleicher Ausbau vorgesehen, die alten Zebrastreifen  mussten entfallen. Nachdem jedoch an besagten Stellen aus sicherheitstechnischen Aspekten wieder Hochbord beschlossen wurde, war man allgemein der Meinung, die Zebrastreifen würden von der Aufsichtsbehörde genehmigt, da man nichts verändert und damit Bestandsschutz habe.

Die Ernüchterung kam Ende Juni in Form eines Schreibens vom Landratsamt.

Abbundanlage Beispiel 
Beispiel einer Abbundanlage

TOP 1.1  BA 17/2018 – Tektur Überdachung: Betrieb einer Abbundanlage zur Lärmminderung; Zimmerei Gegg, Bieswang

In einer ergänzenden Tektur zur bestehenden vom Dezember 2017 sollte diesem Antrag das Gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Nachdem dieser Punkt in der Sitzung am 14.06.2018  wegen verschiedener Unklarheiten vertagt wurde, stand er in der vergangenen Sitzung mit der gleichen Sitzungsvorlage erneut auf der Tagesordnung. Ein von der Firma Gegg vor wenigen Tagen beigebrachtes Lärmgutachten konnte  nicht mehr eingearbeitet werden. Da es Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben konnte, erläuterte Amtsleiter Eberle eingangs  die  für  Beobachter unübersichtliche Situation.

Amtsleiter Eberle sieht das Thema einer weiteren Tektur zur ehemals umstrittenen Überdachung auf dem Betriebsgelände der Firma Gegg in Bieswang als „schwierig“ an. Der Abbundplatz sei genehmigt, damit Lärmverursachung möglich. Der Betrieb gilt als erschlossen. Neu sei ein Gutachten, welches aufzeigt, dass die geplante Abbundanlage eine weit geringere Lärmemission habe als die bisher handgeführten Maschinen. Zudem sei die Überdachung mittlerweile eingehaust, was für die Nachbarschaft eine weitere Lärmdämmung gewährleiste. Unter diesen Aspekten sei der Antrag nicht abzulehnen.

Wie wir inzwischen erfuhren, sah sich Herr Eberle nach einem Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Fa. Gegg gezwungen, die Faktenlage neu zu bewerten. Bemerkenswert nur, dass eine Mehrheit der Stadträte diese Entwicklung im weiteren Verlauf der Sitzung entweder  verschliefen oder bewusst ignorierten.

Unsicherheit herrschte allgemein zum Inhalt des Antrages. Die Stadtverwaltung sei sich nicht im Klaren, ob diese erneute Tektur den Betrieb einer Abbundanlage beinhalte, oder die nachträgliche Genehmigung der Überdachung, welche um ca. 20qm ein von der Stadt erworbenes Grundstück überragt, das ohne Genehmigung aufgeschüttet wurde. Auch eine schriftliche Bitte zur Präzisierung des Vorhabens habe, laut Herrn Eberle, keine Klarheit gebracht, obwohl der knappe Antragstext "Betrieb einer Abbundanlage zur Lärmminderung" zweifelsfrei formuliert ist.

StR Gronauer (SPD) vertrat die Meinung die neue Tektur enthalte die Abbundanlage. Er bemängelte die „Salamitaktik“ im Genehmigungsverfahren. Die Fa. Gegg würde die Stadt vor vollendete Tatsachen stellen und anschließend eine Genehmigung erwarten.

StR Satzinger (Bgl) interpretiert den Antrag auf "Genehmigung des Betriebs einer Abbundanlage". Laut der vorliegenden Unterlagen verringere sich die Lärmbelästigung sogar. Er sehe keinen Grund den Antrag abzulehnen. Auch Gronauers Einwand der „Salamitaktik“ ließ er nicht gelten. Seines Wissens habe die Fa. Gegg zwar eine Abbundanlage angeschafft, diese sei aber nur unter der Überdachung abgestellt und nicht angeschlossen bzw. in Betrieb genommen worden.

Immer wieder wurde die  Sorge einer erhöhten Verkehrsbelästigung für die Rosengasse angesprochen und in diesem Zusammenhang eine Verlagerung der Zimmerei in das südliche, noch nicht erschlossene, Gewerbegebiet "Am Solnhofer Weg" gefordert. Dort entstünde mit der geplanten Spange eine sachgerechte Zufahrt. Nach aktuellen Informationen glaubt Satzinger nicht mehr an eine zeitnahe Realisierung dieser Spange. Eine eventuelle Verkehrsbelästigung würde damit nur von der Rosengasse in die bereits stark belastete Hutgasse verlagert.

StR Obernöder (CSU) brachte mal wieder die Diskussion kurz und sachlich auf den Punkt:

„In Übermatzhofen läuft bereits eine solche Maschine, diese benötigte keine Genehmigung.

Lärm ist Thema des Landratsamtes und nicht des Stadtrates.“

Spätestens an dieser Stelle hätte man erkennen müssen, dass es in dieser Sitzung zu diesem Thema nichts zu entscheiden gab. Man verzettelte sich statt dessen in weitere Diskussionen und Themen die mit dieser Tektur nichts zu tun hatten.

StRin Seuberth (SPD) stimmte STR Satzinger zu, es gehe viel zu langsam voran mit der Spange.

StR Gronauer (SPD) vertrat die Meinung durch den Betrieb einer automatischen Abbundanlage mutiere die Fa. Gegg zu einem Industriebetrieb. Der nördliche Bieswanger Außenbereich solle laut Dorferneuerung zur Erholung dienen. Nun pralle Industrie und Erholung aufeinander.

StR Hönig (FW) bemängelt den Begriff Industriebetrieb. Fa. Gegg sei mit neun Mitarbeitern lediglich ein kleiner Gewerbebetrieb und habe mit Industrie nichts zu tun.

 

Nach Bekanntgabe des Beschlussvorschlags durch Bgm. Sinn stellte Stadtrat Satzinger einen Antrag, den Passus auf Hinweis

Tagesordnungspunkt 10  (Beschluss des Stadtrates für Herrn W. Engeler - Einbau eines niveaugleichen Gehwegs - technische Probleme bzgl. der Ausführung des Beschlusses)

WP 20180214 11 25 37 Rich tnZweiter Bürgermeister Dietz wies gleich zu Beginn der sehr kontrovers geführten Diskussion darauf hin, dass es laut Planer Vulpius keine technischen Probleme bei einer Absenkung des Gehwegs vor den neuen Parkplätzen in der Deisingerstraße bei Familie Engeler gäbe. Er habe mit Herrn Vulpius geklärt, vorn und hinten jeweils ein 3cm Board vorzusehen, womit das geplante Gefälle nicht beeinträchtigt wird. Ein Überfahrungsrecht des Gehweges sei Familie Engeler bereits in einer früheren Sitzung bewilligt worden.

Zusätzlich war von Engeler verlangt worden, die formalen Richtlinien einzuhalten und hierzu einen schriftlichen Antrag einzureichen. Dieser ging der Stadt Pappenheim rechtzeitig vor dieser Sitzung zu.

Dennoch wollten Bgm. Sinn und Amtsleiter Eberle, bis zur Neugestaltung des Gehweges, ein Überfahren des derzeit noch 6-8cm hohen Bordsteins verbieten.

Weiterhin gab Bgm. Sinn bekannt, von Herrn Engeler eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Eberle erhalten zu haben. Diese habe er von einem Anwaltsbüro prüfen lassen, mit dem Ergebnis Herrn Eberle sei nichts vorzuwerfen. Aus diesem Grund enthielt die vorgefertigte Beschlussvorlage noch einen weiteren Passus, welcher vorsah, das Stadtratsgremium solle eine öffentliche Entschuldigung von Herrn Engeler verlangen.

Hier eine kurze Zusammenfassung unserer Recherche:

Kurze Zeit nach der Veröffentlichung unseres Berichtes „Antragsmarathon….“ vom 13.02.2018 ließ Herr Engeler über seinen Rechtsanwalt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Eberle formulieren und reichte diese an die Stadt Pappenheim zu Händen Bgm. Sinn ein. Von einer weit heftigeren Reaktion, einer gerichtlichen Anzeige sah er zu diesem Zeitpunkt noch ab.

Nach unseren Informationen wäre für Bgm. Sinn der korrekte Umgang mit der Dienstaufsichtsbeschwerde eine Weiterreichung an die zuständige Aufsichtsbehörde im Landratsamt Weißenburg gewesen. Stattdessen hat Bgm. Sinn das Stamm-Anwaltsbüro der Stadt Pappenheim beauftragt, diese Beschwerde zu prüfen bzw. zu bewerten. (womöglich auf Kosten der Pappenheimer Bürger?) Wie bereits zuvor beschrieben, konnte erwartungsgemäß die beauftragte Anwältin keine Verfehlungen erkennen. Somit stehen derzeit zwei unterschiedliche Ansichten gegenüber. Eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamt Weißenburg ist uns nicht bekannt, auch nicht, ob diese überhaupt Kenntnis von dieser Dienstaufsichtsbeschwerde erlangt hat.

Vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, dass

nach Renovierung 12.04.2018Bei der diesjährigen Bürgerversammlung Bieswang am 09.04.2018 meldete sich die Vorstandschaft der Evangelischen Langjugend (ELJ) zu Wort, nachdem Gerüchte bekannt wurden diese schließen zu wollen.

Der zweite Vorsitzende Stefan Kiermeyer klärte die interessierte Zuhörerschaft in einem flammenden Redebeitrag über die Entwicklungen der letzten Monate auf. So ließ er wissen, dass im Dezember der altersschwache Ofen seinen Dienst versagte. Die Stadt Pappenheim als Eigentümer der Räumlichkeiten wurde unverzüglich von Katharina Gronauer telefonisch informiert. Hierbei wurden bereits die ersten Vorwürfe laut, indem behauptet wurde der Ofen sei mit nassem Holz betrieben worden und deshalb durchgebrannt. Dass es sich jedoch um einen Ölofen handelte, war bei der Stadt Pappenheim offensichtlich nicht bekannt.

Nachdem sich seitens der Stadt Pappenheim nichts rührte, beschloss die Vorstandschaft der ELJ das Problem selbst in die Hand zu nehmen und beauftragte eine Pappenheimer Firma mit dem Austausch des defekten Ofens. Die Kosten in Höhe von 827 € wurden von der ELJ vorgestreckt.

Wegen des Brandschutzes musste an einer Wand die Tapete entfernt werden. Aus ästhetischen Gründen entschloss man sich alle Wände zu renovieren. Diese Renovierungsabsicht sollte Ende Januar telefonisch an die Stadt Pappenheim gemeldet werden, doch war in der Verwaltung niemand zu erreichen. Deshalb erfolgte am 05.02.2018 eine schriftliche Meldung (per email) an die Stadtverwaltung. Diese reagierte erstmals am 21.02.2018 mit einem Terminvorschlag zur Besichtigung der Räumlichkeiten, welcher jedoch aus terminlichen Gründen von der ELJ-Vorstandschaft nicht bestätigt werden konnte. Bei einem persönlichen Gespräch im Rathaus am 28.02.2018 wurden Bgm. Sinn die gewünschten Renovierungsaktivitäten und damit verbundenen Kosten in Höhe von ca. 2000 € (incl. neuem Ofen) näher erläutert.

Völlig unverständlich erschien der 3 Wochen später folgende Anruf von Bgm. Sinn, mit dem Vorwurf der Unordentlichkeit und der Androhung die Räumlichkeiten der ELJ zu schließen, obwohl beim persönlichen Gespräch am 28.2. eine Besichtigung zur Beurteilung des Bodenzustandes zugesichert wurde. Dieser Termin kam bis dato nicht zustande. Stattdessen fand ein unangekündigter Besichtigungstermin ohne Beteiligung der ELJ statt, bei welchem zahlreiche Fotos zur Dokumentation des momentanen Zustands erstellt wurden. Hierbei ist zu beachten, dass zu diesem Zeitpunkt die Renovierungsarbeiten bereits im Gange waren. Aufgrund schulischer und beruflicher Verpflichtungen konnten diese Arbeiten überwiegend nur am Wochenende durchgeführt werden, waren deshalb nicht in wenigen Tagen zu bewerkstelligen.

Alleine die Existenz der erstellten Fotos sollten die Stadträte von der Unzuverlässigkeit der ELJ-Mitglieder überzeugen und für eine Schließung werben.

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