Tektur Errichtung Überdachung, Bieswang
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  In der Tagesordnung der vergangenen Stadtratssitzung stand das geänderte Bauvorhaben der Firma Gegg an oberster Stelle:  Unter Punkt 1.1. die Tektur zur Änderung  ihres Ende 2016 vom LRA genehmigten aber unter Rechtsvorbehalt stehenden Bauvorhabens zur Errichtung einer Überdachung  und die Erlaubnis zur Auffüllung und Nutzungsänderung einer vor Kurzem von der Stadt zu diesem Zweck erworbenen Fläche, die unter Punkt 1.2. lief.  Diese Erwerbsfläche befindet sich an der SüdOst-Ecke ihres Bestandsgrundstückes.
Da in der Sitzungsvorlage der Eindruck erweckt wurde, die beantragte Erlaubnis zur Auffüllung würde sich über die Erwerbsfläche hinaus auf ihr  Bestandsgrundstück erstrecken, stellte Hönig nach einigen Wortmeldungen anderer einen Antrag zur Geschäftsordnung mit der Bitte, die Reihenfolge beider Punkte zu drehen, was mehrheitlich angenommen wurde. Seine Begründung: Die Tektur sehe vor, mit einer rechtwinkligen Halle in ähnlicher Größe die  Erwerbsfläche an einer Ecke zu überbauen. Seiner Meinung nach müsse die Auffüllung und Umnutzung der Erwerbsfläche vor der Tektur behandelt werden, was so auch akzeptiert wurde.
In der Folge argumentierte Hönig, das LRA habe dem Bauherrn nach eineinhalb Jahren Prüfzeit und einer gründlichen wasserrechtlichen  Untersuchung der aufgefüllten Fläche - das zugleich der Standort des aktuellen Bauvorhabens ist  -  die Baugenehmigung erteilt und damit gleichzeitig diese Auffüllung auf seinem Bestandsgrundstück legalisiert.  Diese jetzt wieder in Frage zu stellen gehe nicht!  Zu diskutieren sei jetzt nur die der Erwerbsfläche, die der Bauherr ja zum Zwecke der Nutzung als Lagerplatz im Frühjahr von der Stadt erworben habe.

Die 9. Stadtratssitzung des laufenden Jahres findet nicht planmäßig am Donnerstag sondern bereits am Mittwoch den 26.07.2017 ab 18 Uhr im Haus des Gastes statt.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

1 Bauanträge
1.1 BA 29/2017 - Tektur Errichtung Überdachung, Bieswang
1.2 BA 30/2017 - Geländeauffüllung und Nutzungsänderung als Lagerfläche, Bieswang
1.3 BA 33/2017: Abstandsflächenübernahme; Herrn Stefan Felleiter, Neudorf
2 Gemeinde Schernfeld Änderung Flächennutzungsplan
3 Stellungnahme als TÖB zum Vorhaben des Landkreises: Ausbau der KR WUG 9 in Niederpappenheim mit Ersatz der Eisenbahnüberführung am Bahnhof Pappenheim
4 Feuerwehrwesen: Beitritt der Stadt Pappenheim zum Landesfeuerwehrverband Bayern
5 Vergaben:
5.1 Kläranlage Ochsenhart: Vergabe Tiefbauarbeiten Pumpwerk Ochsenhart
5.2 Kläranlagen: Vergabe Klärschlammentwässerung und -Entsorgung Kläranlage Pappenheim und Ortsteile
6 Kindergartenwesen: Bedarfsgerechter Ausbau der Sanitäreinrichtungen für Krippenkinder im kath. Kindergarten St. Martin
7 Kindergartenwesen: Bedarfsgerechter Ausbau der Sanitäreinrichtungen für Krippenkinder im evang. Kindergarten "Unterm Regenbogen"
8 Renovierung Feuerwehrhaus Ochsenhart
9 Zuschusswesen: Antrag der Evang. Luth. Kirchengemeinde Pappenheim auf Zuschuss für
Voruntersuchungen an der St. Marien-Kirche zur Vorbereitung einer späteren
Instandsetzung

Zu TOP 2:     BA 29/2017 – Tektur Errichtung Überdachung, Bieswang

Zu TOP 2.1:  BA 30/2017 – Geländeauffüllung und Nutzungsänderung als Lagerfläche, Bieswang

DSC 5396Gleich zu Beginn der Sitzung stellte der 2. Bürgermeister Claus Dietz einen Antrag auf Vertagung der Tagesordnungspunkte 2 und 2.1.  Begründet wurde dieser mit dem kurzfristigen Eingang von umfangreichen Unterlagen der Firma Gegg, welche nicht im Einklang mit den von der Stadtverwaltung erstellten Sitzungsvorlagen stünden. Eine kurzfristige Prüfung und Bewertung sei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

DSC 5395Direkt im Anschluss bat Stadtrat Hönig den Bürgermeister um Auskunft darüber, ob die im Februar 2017 beauftragte genaue Umbau- und Kostenplanung (Planungsstufe 1 bis 3) des Architekten für das Bieswanger Schulhaus vorliege und wenn ja, ob man diese einsehen dürfe. Die Beantwortung dieser Frage wurde von Bgm. Sinn und Stadtrat Gronauer vehement abgelehnt, da dieses Thema nicht auf der Tagesordung stünde. Obwohl seit einiger Zeit die Möglichkeit besteht solch „aktuelle Themen“ kurzfristig anzusprechen, wurde zumindest im öffentlichen Teil der Sitzung nicht mehr darauf eingegangen. Nach unseren Informationen soll die Kostenplanung bereits am 02.06.2017 vom Architekturbüro bei der Stadtverwaltung Pappenheim abgegeben worden sein.

 

Zu TOP 3:  Umlegungsverfahren nach dem BauGB – Vorstellung des Verfahrens durch Herrn Vermessungsoberrat Wagner

Lageplan Stoess2Zunächst war für viele der 23 Zuhörer unverständlich, in welchem Zusammenhang dieser Vortrag von Herrn Henning Wagner des Vermessungsamtes Schwabach zu sehen sei. Dieser erklärte auf Bitten des Bgm. Sinn den Ablauf und die juristischen Zusammenhänge eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch §45 und folgende. Erst nach Ende des sachlich und zügig vorgetragenen Beitrags des Experten Wagner wurde durch Nachfragen des Herrn Eberle klar worum es ging. Herr Eberle schilderte die Situation

Da nicht alle Stadträte termingerecht eingeladen wurden, entfällt die geplante 5. Stadtratssitzung am 6.04.2017!!!

„Kein Ende in Sicht im kuriosen Streit zwischen Stadt und der Grafschaft“, so die Überschrift des Ende Dezember erschienenen „Rotstifts“

066379066380Zitat: „ Jüngster Streitpunkt ist die Mauer am Dr.-Wilhelm-Kraft-Weg. Gefährlich weit hängt das rund zweieinhalb Meter hohe Bauwerk in die Fahrbahn …… Die Stadt mahnte den Grundstückseigentümer bereits mehrfach an, eine Sanierung vorzunehmen etc.

Tatsache: Die desolaten Mauerabschnitte sind zum größten Teil Eigentum der Stadt Pappenheim, die demnach auch unstrittig für deren Sanierung verantwortlich ist. Die der Grafschaft gehörenden Abschnitte sind in wesentlich besserem Zustand. Streitpunkt ist allenfalls der

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