Ausrufer 640

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Lageplan Sperrung Am Hals

Ausrufer 640

S  T  A  D  T     P  A  P  P  E  N  H  E  I  M

Sachbearbeiter: Werner Rachinger

Referat 1.2 B

Marktplatz 1

91788 Pappenheim

Tel.: 09143/606-13

Fax: 09143/606-50

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.pappenheim.de

 

                          Samstag, 22. Mai 2021

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Öffnung Ortsdurchfahrt Pappenheim am Pfingstsamstag

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und die Stadt Pappenheim teilen mit, dass ab Pfingstsamstag, 22. Mai 2021, ca. 14 Uhr, die Innenstadt Pappenheim für den Verkehr wieder im vollen Umfang befahrbar ist.20210521 09003020210521 09153120210521 091549

Die vorzeitige Öffnung wird möglich, da die Baufirmen Rossaro und Thannhauser sowie der Kreisbauhof/die Landkreis-Tiefbauverwaltung die abgelaufene Woche perfekt genutzt haben, um die Asphaltierung der Bauhofstraße, der Graf-Carl-Straße sowie des Marktplatzes mit allen verbundenen Vor- und Nebenarbeiten baulich umzusetzen.

Anfang nächster Woche werden noch einige Restarbeiten durchgeführt.

Die Sanierung der Innenstadt ist damit einen großen Schritt vorangekommen.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedanken uns für Ihre Nachsicht und Verständnis.

Florian Gallus

1. Bürgermeister

Ausrufer 64020210512095718 120210512095718 220210512095718 3

Ausrufer 640

Ab Dienstag, 06. April 2021, wird die im Herbst 2020 begonnene und durch die Winterpause unterbrochene Sanierung der Pappenheimer Innenstadt fortgesetzt. Die Baustelle „Bauhofstraße“ wird ab diesem Zeitpunkt auf Sicht von ca. 3-4 Wochen (je nach Baufortschritt) fertiggestellt werden. Die Arbeiten (Pflasterung Gehwege und Aufbringung der Asphaltdeckschicht) können nur unter Vollsperrung erfolgen.

Die Verkehrsteilnehmer können ohne Einschränkung in der Innenstadt von Nord nach Süd (im Einbahnverkehr Deisingerstraße, samt Nutzung der dortigen Parkplätze) fahren. Die Herrenschmiedgasse kann als Verbindung zur IMG bauhofstrGraf-Carl-Straße benutzt werden, um die Innenstadt wieder nordwärts verlassen zu können. Von Süd nach Nord können PKW und Kleinfahrzeuge über den Zimmerer Berg oder den Burgbereich/Am Hals/Klosterstraße gelangen. Die großräumige Umleitung, hier vor allem für große Fahrzeuge, erfolgt über die Staatsstraße 2230/Dietfurt-Kreuzung/Osterdorf nach Pappenheim. Die Stadt Pappenheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und kann sich nach Beendigung der Baustelle zusammen mit Einheimischen und Gästen der Stadt über einen weiteren sanierten Altstadtbereich freuen. 

Florian Gallus

  1. Bürgermeister

Ausrufer 640

Sehr geehrte Damen und Herren,

„Der Wertstoffhof Pappenheim bleibt am Ostersamstag,

03. April 2021, geschlossen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

Werner Rachinger

Ref. 1.2 B - Straßen- und Wegerecht, Verkehrsrecht, Abwasser, Feuerwehr

Stadt Pappenheim

Ausrufer 640
Im Bereich der Stadt Pappenheim und ihrer Ortsteile wird am Montag und Dienstag (22./23. März 2021) eine große Kehrmaschine eine Frühjahrsreinigung durchführen. Die Bevölkerung wird gebeten, die öffentliche Fahrbahn und die seitlichen Bereiche freizuhalten, insbesondere dort nicht zu parken.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Rachinger

Ref. 1.2 B – Hauptamt – Verkehrs- und Abwasserrecht

Stadt Pappenheim

Ausrufer 640

„Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Geislohe und der Flemmühle ist ab Donnerstag, 18.03.2021, wegen einer Tiefbaumaßnahme für den Verkehr vollgesperrt. Die Sperrung dauert – je nach Baufortschritt – bis spätestens 01.04.2021. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Neudorf – WUG 36/Schambachtal – Flemmühle bzw. in umgekehrter Richtung. Im Laufe des Aprils wird nochmals eine 1-2tägige Vollsperrung wegen durchzuführender Asphaltierungsarbeiten nötig. Die Stadt Pappenheim wird den Termin hierzu noch bekanntgeben.“

Mit freundlichen Grüßen

Werner Rachinger

Ref. 1.2 B – Hauptamt – Verkehrs- und Abwasserrecht

Stadt Pappenheim

Ausrufer 640

S  T  A  D  T     P  A  P  P  E  N  H  E  I  M

Sachbearbeiter: Werner Rachinger

Referat 1.2 B

Marktplatz 1

91788 Pappenheim

Tel.: 09143/606-13

Fax: 09143/606-50

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www.pappenheim.de

 

                          Donnerstag, 25. Februar 2021

Hinweis auf Sperrungen und Einschränkungen

Im Zeitraum von Dienstag, 02.03.2021, bis Freitag, 05.03.2021, wird es im Rahmen von Forstunterhaltsmaßnahmen entlang von Straßen und Wegen zu Einschränkungen kommen. Die Straße von Übermatzhofen über den Steinbruch nach Zimmern wird vollgesperrt. Der Radweg zwischen Zimmern und Pappenheim ist nur bedingt nutzbar, da während der Arbeiten auch dort eine Vollsperrung nötig werden wird. Außerhalb der üblichen Arbeitszeiten kann der Radweg benutzt werden.

Ausrufer 640„Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurde vom Stadtrat Pappenheim die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu erlassen. Der Inhalt der Verordnung entspricht dem Muster des Bayerischen Gemeindetags. Der Stadt Pappenheim ist bekannt, dass sich viele an die Vorgaben halten und ihre Pflichten erfüllen. Allerdings gibt es auch viele, die es mit den Vorgaben nicht so genau sehen oder diese komplett ignorieren. Wir bitten alle im Stadtgebiet, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Die Stadt Pappenheim setzt hier in erster Linie auf die Vernunft der Bürger.“

 

Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
und Sicherung der Gehbahnen im Winter


Die „Verordnung der Stadt Pappenheim über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die
Sicherung der Gehbahnen im Winter“ regelt im Detail, welche Verpflichtungen hinsichtlich


a) Reinhaltung und Reinigung u n d

b) Sicherung der Gehbahnen im Winter bestehen.


Die hierzu maßgebliche Verordnung ist auf der Homepage der Stadt Pappenheim hinterlegt („Stadt & Ortsteile“ -> „Rathaus“ -> „Stadtverwaltung“ -> „Ortsrecht“).
Wir fassen die wichtigsten Details der Verordnung zusammen:


Wer ist verpflichtet, die in der Verordnung genannten Tätigkeiten umzusetzen ?
Eigentümer/Erbbauberechtigte/Nießbraucher/Dauerwohn- u. Nutzungsberechtigte sowie Inhaber eines Wohnrechtes.


Welche Flächen sind zu reinigen und zu sichern ?
Öffentliche Straßen/Wege und deren Bestandteile (insbesondere Gehwege). Näheres siehe Verordnung.


Was bedeutet „Reinhaltung der öffentlichen Straßen und deren Bestandteile“
- wöchentliches Reinigen und Kehren
- Schlamm und sonstigen Unrat sind zu entfernen
- Laub ist zu beseitigen (Rutschgefahr)
- Gras, Unkraut sowie Moos ist zu entfernen, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst
- nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche im Sinne des § 6 der Verordnung liegen


Was bedeutet „Sicherung der Gehbahnen im Winter“ ?
- die Sicherungsfläche (i. d. R. der Gehweg) muss an Werktagen ab 06.30 Uhr (und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr) von Schnee geräumt und bei Schnee-/Reif- oder Eisglätte mit z. B. Sand/Splitt bestreut werden
- der Einsatz von Tausalz ist nur in Ausnahmefällen zulässig (bei besonderer Glättegefahr, an Treppen und starken Steigungen)
- die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist
- das Räumgut ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird
- Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten


Warum ist die Umsetzung der Verordnung so wichtig ?
In erster Linie geht es darum, Gefahren für Leib und Leben (Winterdienst) zu vermeiden. Ein Sturz kann enorme Auswirkungen haben. Aber auch das Ausweichen von nicht geräumten Bereichen auf geräumte Bereiche (z. B. vom Gehweg auf die Straße) ist gefährlich und nicht im Sinne eines geordneten Verkehrs. Das regelmäßige Kehren und Säubern der Straße ist nicht nur für das Stadtbild wichtig. Es gilt zu vermeiden, dass große Mengen Dreck in die Kanalisation fließen und dort unnötigen Unterhaltsaufwand und Schaden erzeugen/anrichten.


Was ist, wenn ich die Festlegungen der Verordnung nicht einhalte ?
Wir weisen darauf hin, dass der zu den Verpflichtungen genannte Personenkreis die Arbeiten – sofern sie nicht selbst wahrgenommen werden können – ggf. Dritten übertragen werden muss.
Gesundheitliche Einschränkungen oder Ortsabwesenheit sind keine Gründe, die Arbeiten nicht auszuführen.


Was ist, wenn ich wiederholt meinen Pflichten nicht nachkomme ?
Die Stadt Pappenheim setzt auf die Vernunft der Verpflichteten und darauf, dass sie sich ihrer Pflicht bewusst sind und auch im Sinne des Gemeinwohls und ihrer Stadt tätig werden.
§ 13 der Verordnung regelt, dass die Nichterfüllung der Reinigungspflicht und Sicherung der Gehbahnen im Winter mit bis zu eintausend Euro belegt werden können.


STADT PAPPENHEIM 

Ausrufer 640

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Forstdienststelle teilt mit, dass sich die Arbeiten verzögern und die Vollsperrung voraussichtlich

bis einschließlich kommenden Dienstag, 02. Februar 2021, andauert.

Mit freundlichen Grüßen

Rachinger

Ausrufer 640

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen mitteilen:

„Die Straße von Pappenheim nach Zimmern über den Zimmerer Berg ist in der Kalenderwoche 04/2021 (hier 3-4 Arbeitstage, die im Detail noch nicht ganz feststehen) wegen der Durchführung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen/Ausübung der Verkehrssicherungspflicht vollgesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Staatsstraße 2230 Pappenheim-Zimmern und zurück.“

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Mit freundlichen Grüßen

Werner Rachinger

Ref. 1.2 B – Hauptamt – Verkehrs- und Abwasserrecht

Stadt Pappenheim

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