Ausrufer 640

 

Die Stadt Pappenheim bietet im Rahmen einer „Frühjahrsaktion“ die kostenlose Entsorgung von holzartigen Gartenabfällen (Hecken-/Sträucher-/Baumschnitt wie Äste/Zweige/Holz) an. Am Samstag, 23.03.2024, werden Anlieferungen in der Zeit von 13 – 15 Uhr an folgenden Stellen angenommen: ehem. Deponien in Neudorf und Osterdorf, Bolzplatz Übermatzhofen und am Parkplatz gegenüber Fa. Krause im Industriegebiet Bieswang. Bereits jetzt zum Vormerken: die „Herbstaktion“ wird am Samstag, 09.11.2024, stattfinden.

Weitere Annahmetage (allerdings nur für die ehem. Deponie Neudorf) sind: 02.03.2024, 16.03.2024, 23.03.2024, 06.04.2024, 20.04.2024, 11.05.2024, 15.06.2024, 07.09.2024, 21.09.2024, 12.10.2024, 19.10.2024 und 26.10.2024 (jeweils 13 – 15 Uhr, ohne Gebühr).

Ganzjährig werden holzartige Gartenabfälle im Wertstoffhof Pappenheim angenommen, allerdings gegen eine Gebühr.

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Herbst 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Staatliche Bauamt Ansbach teilte soeben mit, dass die Vollsperrung der Staatsstraße 2230 ab Samstagfrüh, 09. September 2023, aufgehoben wird.

Damit bleibt es bei der angekündigten 3-wöchigen Vollsperrung für die Sanierung der Bahnbrücke am Ortsausgang von Pappenheim Richtung Bundesstraße 2. Eine Punktlandung für alle an der Maßnahme Beteiligten.  

Die rd. 250 m entfernte Brücken-Baustelle wird noch eine Zeitlang Geduld von den Verkehrsteilnehmern erfordern. Der Verkehr wird wechselseitig mittels einer Ampelanlage geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Rachinger

Ref. 1.2 B – Hauptamt – Verkehrs- und Abwasserrecht

Stadt Pappenheim

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Obstbaumversteigerung 1

 

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vom 27.07.2023 Zonenhalteverbot

 

 

 

 

 

20230727 064529

Geltungsbereich Zonenhalteverbot

 

 

..

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Stadt Pappenheim

Marktplatz 1

91788 Pappenheim

 

Tel: 09143/606-13

Fax: 09143/606-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Homepage: www.pappenheim.de

 
 

Luftkurort und ehemalige Residenzstadt im Naturpark Altmühltal

 

In der Zeit vom 23.08.2023 bis voraussichtlich 06.09.2023 (hier an 5-7 Tagen, je nach Witterung) ist die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bieswang und Hochholz vollgesperrt.

Die Zufahrt von Bieswang her zum Waldstück zwischen beiden Orten ist möglich. Grund für die Sperrung ist eine grundlegende Sanierung eines ca. 200 Meter langen Straßenteilstückes auf der „Hochholzer Seite“.

 

Lageplan Vollsperrung und Umleitung Straßensanierung bei Hochholz

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Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach wird ein Abschnitt der Staatsstraße (St) 2230 wie geplant in den Sommerferien für ca. 2-3 Wochen vollgesperrt, um im Bereich der dortigen Bahnbrücke eine Deckenerneuerung durchführen zu können.

Lageplan Verkehrsfluss 21.08.2023 bis 08.09.2023

Neben der bereits seit einigen Monaten in unmittelbarer Nähe laufenden Sanierung der Kreisstraßenunterführung wird es im Zeitraum vom 21.08.2023 bis voraussichtlich 08.09.2023 diese weitere Sperrung geben.

Damit ist die St 2230 nicht mehr durchgängig befahrbar.

Die offizielle Umleitung des Verkehrs aus Zimmern/Solnhofen kommend Richtung Bundesstraße 2 erfolgt über die Kreisstraße WUG 9 Richtung Langenaltheim, von dort aus über die St 2217 zur B 2 bis hin zur Dietfurt-Kreuzung und in umgekehrter Richtung.

Die Zufahrt von der St 2230 aus über den Zubringer Höhe des Edeka-Marktes bleibt von den Sperrungen unberührt, sodass die Einfahrt nach Pappenheim jederzeit möglich ist.

Das Staatliche Bauamt wird ggf. noch eine eigene Mitteilung veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Rachinger

Ref. 1.2 B – Hauptamt – Verkehrs- und Abwasserrecht

Stadt Pappenheim

 

 

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„Das Rathaus und der Wertstoffhof Pappenheim bleiben am Mittwoch,

12. Juli 2023, geschlossen.“

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

„Die Stadt Pappenheim wird in Kürze die Straßen in Pappenheim und ihren

Ortsteilen mit einer großen Kehrmaschine kehren lassen. Für die Kernstadt

ist der Einsatz für den 03./04. April geplant, für die Ortsteile am 04./05. April.

Dazu ergeht die Bitte, dass die Anwohner ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße

abstellen,  um ein möglichst flächendeckendes und gutes Reinigungsergebnis

zu erzielen.“

Mit freundlichen Grüßen

Werner Rachinger

Ref. 1.2 B – Hauptamt – Verkehrs- und Abwasserrecht

Stadt Pappenheim

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20220915120105

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