Urteil 640In dem Streitfall um die Rückforderung von städtischen Fördergeldern zur Renovierung des Neuen Schlosses in Pappenheim gab es gestern, am 23.01.2020, im Verwaltungsgericht Ansbach einen Verhandlungstermin.

Es liegt zwar noch kein schriftliches Urteil incl. Begründung vor, wie aber telefonisch erfragt werden konnte, soll die Klage der Stadt Pappenheim auf Rückzahlung eines Teils der zugesagten und bereits ausbezahlten Fördersumme abgewiesen worden sein.

Bereits im Vorfeld war von Seiten der Pappenheimer Stadtverwaltung keine große Zuversicht zu vernehmen, dieses Verfahren erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Völlig verwirrend auch die Argumentation es ginge um Klärung eines zu früh ausbezahlten Teils der Fördersumme. Es sei ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Man wolle prüfen lassen, ob dies ein Fehler des damals zuständigen Kämmerers war.

Von den ehemals angeführten Vorwürfen gegen die Grafschaft war kurz vor dem Verfahrenstermin in Ansbach nichts mehr zu hören. Hatte doch der 1. Bürgermeister versucht, mit Hilfe der überregionalen Medien, und wie das Gericht nun feststellt, mit falschen Behauptungen die Grafschaft unter Druck zu setzen. Wie dumm und dreist dieses Vorgehen war, zeigte sich, laut gut unterrichteter Kreise, während der Verhandlung im Gerichtssaal. So soll der Vertreter der Pappenheimer Stadtverwaltung moniert haben, die Grafschaft hätte ein Zutrittsverbot für das Areal des neuen Schlosses erteilt, was die exakte Beurteilung des Renovierungsfortschritts behindert hätte. Wie konnten so die schwerwiegenden Vorwürfe, die Grafschaft habe Fördergelder zweckentfremdet, überhaupt zustande kommen? War das alles erfunden? Offensichtlich wurden von Seiten der Stadt Pappenheim keine entsprechenden Beweismittel vorgelegt.

In Summe ging es um einen Streitwert von etwa 40.000 €. Nun hat die Stadt Pappenheim zusätzlich die kompletten Verfahrenskosten zu tragen. Wohlgemerkt vom Geld der Bürger! Noch viel größer dürfte der Image-Schaden Pappenheims zu bewerten sein.

Sobald uns das schriftliche Urteil vorliegt, werden wir nochmal ausführlicher berichten.

 

Bei einem früheren Streitpunkt des Bürgermeisters mit der kath. Kirche ging es um die einseitige Auflösung eines Vertrages zum Unterhalt des katholischen Kindergartens in Pappenheim. Auch dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ging aus Sicht des 1. Bürgermeisters verloren. Das Urteil nebst Begründung finden Sie hier.