Das Schweigen des Bürgermeisters zur Entfernung eines Verkehrsschildes

panel 2091805 6401.2 BA 48/2017 – Überdachung Tektur; Gegg Markus Bieswang

Eingangs erklärte Amtsleiter Eberle den zahlreichen Zuhörern warum dieses Thema erneut auf der Tagesordnung steht. In der Dezembersitzung (7.12.17) sei es bei diesem TOP zu einer Stimmengleichheit gekommen. Da der Beschluss negativ formuliert gewesen sei, war der Antrag somit abgelehnt. In der Geschäftsordnung sei aber geregelt, dass abgelehnte, negativ gefasste Beschlüsse bei Stimmengleichheit nicht automatisch als zugestimmt gelten. Somit musste dieses Thema erneut im Stadtrat behandelt werden, um der drohenden Genehmigungsfiktion, die am 19.01.18 wirksam geworden wäre, zuvorzukommen.

In der folgenden Diskussion wurde das Verhalten von Bgm. Sinn in der Dezembersitzung kritisiert, in der er dem in der Sitzung anwesenden Markus Gegg verwehrt hatte, das in Frage stehende Zufahrtsrecht seines Betriebes über die Rosengasse darzulegen und seine Existenz zu bestätigen. StR Satzinger und einige weitere Stadträte hatten nämlich bei der Behandlung seiner Angelegenheit damals vorgeschlagen, Herrn Gegg vor versammeltem Gremium dies zu ermöglichen, um damit die im Raum stehenden Zweifel auszuräumen. Darüber zu bestimmen wäre eigentlich Sache des Stadtrates gewesen, denn die Hoheit während der Sitzung hat laut GO das Stadtratsgremium. Einmal mehr hat sich der Stadtrat hier das Heft des Handelns aus der Hand nehmen lassen. Meines Erachtens hätte Bgm. Sinn über die Zulässigkeit des Satzinger'schen Vorschlags im Stadtrat abstimmen lassen müssen. Er hätte nicht das Recht gehabt, eigenmächtig die Diskussion abzuwürgen und auf eine Abstimmung des Tagesordnungspunktes zu bestehen. Ein Verfahrensfehler, der m. E. auch die Abstimmung ungültig macht.

Im weiteren Verlauf der Diskussion sorgte eine zunächst belanglos wirkende Frage von Stadtrat Satzinger an Bürgermeister Sinn für Konfliktstoff. Er wollte von Sinn wissen, warum seit ein paar Wochen das Schild "Lieferverkehr frei" vor Ort (Fl. 565) fehle. Nachdem Bgm. Sinn partout nicht antworten wollte und Karl Satzinger behauptete, Sinn habe das Schild entfernen lassen, wurde klar, dass hier mehr dahinter stecken musste. Selbst auf diese Anschuldigung ließ sich Bgm. Sinn keine Antwort entlocken. In die Enge getrieben, sprang ihm, wie bereits des Öfteren, SPD-Fraktionskollege Gronauer zur Seite. Mit seinen wohl bekannten Argumenten „das gehöre nicht zum Thema bzw. das stünde nicht auf der Tagesordnung“ versuchte er

die Diskussion abzubrechen, obwohl die Beschlussvorlage folgendermaßen formuliert war:

Verkehrsschild vorher

Auszug BeschlussvorlageVerkehrsschild nachher

Wie in den vorherigen Beschlussvorlagen schon erläutert, erfolgt die Erschließung des Vorhabens über das städtische Grundstück Fl.-Nr.: 565/0 Gemarkung Bieswang. Eine Prüfung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Pappenheim hat ergeben, dass dieser Weg nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist und damit nicht zur Erschließung des Bauvorhabens dienen kann.
Das Bauvorhaben ist somit nur über die Rosengasse erschlossen. Auf Grund der baulichen Verhältnisse des Betriebs kann die Zufahrt nur über ein Privatgrundstück eines Dritten erfolgen.
Die Aufforderung der Stadt, eine entspr. grundbuchrechtl. gesicherte Überfahrtsberechtigung für den jeweiligen Eigentümer des Betriebsgrundstücks vorzulegen wurde vom Antragsteller ignoriert.
Die Stadt Pappenheim kommt deshalb zum Ergebnis, dass das Bauvorhaben derzeit nicht erschlossen ist.
Die Feststellung der Erschließung ist aber zwingende Voraussetzung zur Erteilung des gdl. Einvernehmens.

 

Gegg hat kurz vor der Sitzung die notariell und grundbuchrechtlich gesicherten Dienstbarkeiten, die zu Lasten von Grundstück 564/1 und zu Gunsten seiner Betriebsfläche 564 bestehen, der Stadtverwaltung vorgelegt und damit die städtische Forderung bezüglich Nachweis einer gesicherten Zufahrt und Erschließung von der Rosengasse her erfüllt.

Damit ist der entsprechende Passus in der Sitzungsvorlage gegenstandslos!

 

Anschließende Wortmeldungen:

Stadtrat Otters (FW) fand das Vorgehen Sinns als befremdlich.

Zweiter Bgm. Dietz (FW) forderte eine Anfrage bei der Rechtsaufsicht, ob Sinn berechtigt sei einen bestehenden Stadtratsbeschluss aufzuheben.

Stadtrat Otters stellte an Amtsleiter Eberle die Frage ob die Halle ohne Tektur, Stand letzter Sitzung, rechtmäßig sei. Antwort Eberle: "JA".  Die unmittelbar darauf folgende Frage lautete: Ist der jetzige Zustand rechtmäßig? Antwort Eberle: "weiß nicht, bin kein Bausachverständiger". Daraufhin erinnerte Str. Otters, an eine gemeinsame Sitzung im Landratsamt, wobei der zuständige Mitarbeiter erklärte, dass eine nachträgliche Einhausung genehmigungsfrei sei.

Ohne weitere Einwände wurde relativ schnell auf eine Abstimmung gedrängt, welche mit 9:5 Stimmen der geplanten Tektur das gemeindliche Einvernehmen erteilte. Frau StRin. Pappler (SPD) forderte im Nachhinein eine namentliche Abstimmung im Protokoll. Herr Bgm. Sinn legte, mit Blick auf die Zuhörerschaft, Wert auf die Feststellung hierfür nicht zugestimmt zu haben. Dem schloss sich die anwesende SPD-Fraktion an.

 

Was unsere mittlerweile begonnene Recherche bisher ergab:

- Es gibt einen Stadtratsbeschluss vom 25.07.2002 zur Beschilderung des Anwandweges zwischen Rosengasse 28 / 30 mit einem Zusatzschild "Lieferverkehr frei" und zur Verpflichtung des Abschlusses einer Vereinbarung über die Nutzung und den Unterhalt des Weges durch die Firma Gegg. Auch diese Nutzungs- und Unterhaltsvereinbarung wurde im Jahr 2002 mit unbefristeter Laufzeit, abgeschlossen.

- Über die Jahre wurde das entsprechende Wegstück stets von der Firma Gegg kostenfrei in Ordnung gehalten.

- Ende November 2017 erging eine von Bgm. Uwe Sinn unterzeichnete Arbeitsanweisung an den Städtischen Bauhof zur Entfernung des Zusatz-Schildes „Lieferverkehr frei“.

- Anfang Dezember 2017 war das Schild entfernt.

 

Aus diesen Fakten ergeben sich folgende Fragen:

1. Warum hat der Bürgermeister noch im Dezember 2017 das Schild "Lieferverkehr frei" entfernen lassen?

2. Darf der Bürgermeister im Alleingang einen bestehenden Stadtratsbeschluss aushebeln?

3. Warum wollte man diese Diskussion um das Wegerecht nicht, sollten hier Fakten geschaffen werden?