Freie Waehler Landtagsfraktion

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

die FREIEN WÄHLER wollen die Straßenausbaubeiträge in Bayern abschaffen – ohne Mehrbelastung der Kommunen! 

Hierzu haben wir seit Anfang November 2017 mehrere parlamentarische Initiativen in den Bayerischen Landtag eingebracht – darunter einen eigenen Gesetzentwurf. Dieser wurde von der CSU in der ersten Aussprache im Plenum ebenso abgelehnt wie ein Dringlichkeitsantrag, in dem wir uns vergangene Woche gegen die von der CSU ersatzweise vorgeschlagene „Kann-Regelung“ aussprechen. Nachdem die FREIEN WÄHLER am vergangenen Wochenende ein Volksbegehren zur Abschaffung der bei unseren Bürgerinnen und Bürgern höchst umstrittenen Abgabe auf den Weg gebracht haben, möchten wir Ihnen auf diesem Wege noch einmal die wichtigsten Informationen kurz zusammenfassen.

  1. Die FREIEN WÄHLER planen keine Steuererhöhungen und keine zusätzliche Belastung der Kommunen: Unser Gesetzentwurf sieht vor, das Kommunalabgabengesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz zu ändern. Der Wegfall der Anliegerbeiträge kann durch eine Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs vollständig aufgefangen werden. Bisher wurden jährlich bayernweit gut 60 Millionen Euro von den Anliegern aufgebracht. Wir streben jedoch zum Einstieg bereits eine jährliche Summe von 150 Millionen Euro an, die über einen Fördertopf von den Kommunen abgerufen werden kann – da wir aufgrund der jetzigen Rechtslage von einem Sanierungsstau ausgehen. Lesen Sie bitte hierzu unseren am 29.11.2017 vorlegten Gesetzentwurf (Klick!)
  2. Der Landesgesetzgeber hat es versäumt darzulegen, worin die vermeintlichen besonderen Vorteile für Anlieger beim Straßenausbau liegen. Richtig ist, dass Anlieger von der Erschließung einer Straße profitieren – hierbei steigert sich der Wert ihres Grundstücks. Die Sanierung einer Straße sorgt jedoch lediglich für einen Werterhalt. Ebenso fehlt eine überzeugende Begründung, warum die Sanierung kommunaler Straßen allein auf die Anlieger umgelegt werden soll – ein ausschließlicher Vorteil ist bei ihnen nicht mehr erkennbar. Trotzdem werden Grundstückseigentümer durch diese Regelung systematisch benachteiligt. 
  3. Die von der CSU vorgeschlagene „Kann-Regelung“ funktioniert nicht – und wurde von den Christsozialen noch im vergangenen Jahr selbst abgelehnt: Nach aktueller Gesetzeslage müssen erst „besondere Entgelte – dazu zählen auch die Straßenausbaubeiträge – erhoben werden, ehe eine andere Finanzierung möglich ist (Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Wie Gerichtsurteile in Hessen und Rheinland-Pfalz zeigen, wird so bei knappen Gemeindehaushalten aus der „Kann“- schnell eine „Soll“- (also: „Muss“-) Regelung. Die „Kann“-Regelung setzt Bürgermeister massiv unter Druck, denn dadurch wird die Frage nach der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung zulässig. Juristische Auseinandersetzungen, Bürgerproteste oder Bürgerbegehren können die Folge sein. Zurecht würde sich kein Bürgermeister mehr trauen, die Beiträge einzufordern – siehe hierzu auch unseren am 13.12.2017 in den Landtag eingebrachten und von der CSU abgelehnten Dringlichkeitsantrag sowie die wesentlichen Argumente gegen die „Kann“-Regelung im Überblick.
  1. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Benachteiligung finanzschwacher Kommunen und ihrer Bürger beenden: In dem Fall, dass Kommunen Stabilisierungshilfen des Staates erhalten, müssen sie bislang Straßenausbaubeitragssatzungen einführen und anwenden, während sich finanzstärkere Kommunen noch um diese brisante Angelegenheit herumwinden können – wenngleich möglicherweise nicht mehr lange.
  1. Klar ist, dass die für den kommunalen Straßenbau bereitzustellenden Steuermittel fair an Städte und Gemeinden verteilt werden müssen. Kommunen, die bereits Maßnahmen zur Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen begonnen haben, müssen davon ebenso profitieren wie jene, die aufgrund ihrer schlechten finanziellen Situation bereits Satzungen vollziehen mussten. Beitragspflichtige Maßnahmen, welche noch nicht abgeschlossen sind, sollen mit Stichtag des Inkrafttretens des Gesetzes schon von der Neuregelung erfasst sein.
  1. Wir FREIEN WÄHLER sind offen für entsprechende Regelungen und sehen noch weitere Stellschrauben, die für eine Verbesserung des Zustands unserer Kommunalstraßen betätigt werden müssen – beispielsweise die Unterhaltspauschale je Kilometer.

Letztlich ist das jetzige System ungerecht und verursacht in den Kommunen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie politischen und juristischen Ärger. Deshalb werden wir FREIEN WÄHLER die Straßenausbaubeiträge nun über ein Volksbegehren zu Fall bringen. Bitte unterstützen Sie uns und sorgen Sie auf diese Weise dafür, dass für Bürger und Kommunen wieder Rechtssicherheit und eine vernünftige Perspektive hergestellt werden.

Ihnen und Ihren Familien eine frohe Weihnachtszeit, einen guten Rutsch und ein glückliches neues Jahr 2018.

Hubert Aiwanger                                                                           Florian Streibl

Fraktionsvorsitzender                                Parlamentarischer  Geschäftsführer