Viele Bürger bezeichnen es als „Sauerei“, dass ein so finanzstarkes Land wie Bayern eine derartige gesetzliche Regelung trifft, das seine Kommunen zum Abschluss einer SABS zwingt, während andere Bundesländer, die größtenteils von dem von Bayern finanzierten Finanzausgleich profitieren, dies ablehnen.

Hierzu haben wir Ihnen einige aktuelle Pressemeldungen zusammengetragen:

Kommentar zur Straßenausbaubeitragssatzung von Reinhold Eckert

Landrat Gerhard Wägemann: "SABS kommt 2018 nicht"

C. Nestler009Aus dem Pappenheimer Rathaus war diesbezüglich während der letzten Wochen nichts zu hören. Das mag an der Grippewelle gelegen haben, die sogar eine geplante Stadtratssitzung ausfallen ließ, oder man sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, da ja eine Straßenausbaubeitragssatzung bereits seit 2004 eingeführt ist.

Im Hintergrund jedoch glühen die Drähte, eifrig werden Informationen und Ideen ausgetauscht. Besonderen Zeitdruck verursacht die Dorferneuerungsmaßnahme Ochsenhart, bei welcher die Bürger mit ca. 100.000 € beteiligt werden sollen. Auch beim SEK-Teilprojekt "Deisingerstraße" wurden die Anlieger bereits über die voraussichtlichen Kostenbeteiligungen informiert.

Am gestrigen Freitag, den 24.11.2017 hat Karl Satzinger (Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste) gemeinsam mit Walter Otters (Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler) einen Antrag zur Tagesordnung für die nächste Ratssitzung am 07.12.2017 eingereicht. Das Aussetzen der seit 2004 bestehenden Pappenheimer Straßenausbausatzung ist laut Rechtsaufsicht des LRA Weißenburg rechtlich nicht möglich. Deshalb schlagen beide Fraktionen vor, den zeitlichen Rahmen von vier Jahren zur Abrechnung zu nutzen. Das heißt es sollen keine Abrechnungen an die Anlieger vor einer eventuellen Gesetzesanpassung ergehen.

Hier der Wortlaut im Detail:

Zur Stadtratssitzung am 07.12.2017 stelle ich einen Antrag zur Umlage und Durchführung der Straßenausbaubeitragssatzung für folgende Fraktionen: Fraktion der Freien Wähler und Fraktion der Bürgerliste vertreten durch Walter Otters und Karl Satzinger.

Die aktuelle politische Diskussion und Berichterstattung lässt ein Umdenken bzw. eine Veränderung in der Durchführung und Umlegung der SABS erkennen.

Nach Rückfrage beim Landratsamt ob eine Aussetzung der SABS bis zu einer möglichen Entscheidung der Landesregierung möglich sei, wurde mir folgender Weg aufgezeigt:

Eine Aussetzung der Vorschrift würde der Stadt nur Nachteile bringen und nicht Rechtens sein.

Auch der Entstehung einer Beitragspflicht können wir nicht entgegenwirken.

Eine Ausschöpfung der zeitlichen Schiene (keine Abrechnungen vor eventueller Gesetzesanpassung) sei aber Rechtskonform.

Dadurch schafft sich der Stadtrat die nötige Luft abzuwarten, was in diesem Thema passiert. Er kann dann die aktuelle Fassung an die zu erwartende Gesetzesänderung anpassen und schafft damit keine weiteren Fakten einer Veränderung eventuell entgegenzuwirken.

Auch sehen die Bürger dass sich die Stadt Pappenheim Gedanken um das Thema macht.

Diverse Medien und auch das Landratsamt erwarten bereits 2018 eine Entscheidung in der Sache.

Beschlussvorschläge:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim schöpft den ihr vom Gesetzgeber gegebenen Zeitraum für die Berechnung einer möglichen Umlagehöhe und den Erlass der entsprechenden Bescheide

der SABS für Ochsenhart bzw. die Deisinger Straße und auch für ev. kommende Projekte größtmöglich aus, zumindest so lange, bis eine ausdrückliche Äußerung des Landesgesetzgebers über die weitere Entwicklung im Straßenausbaubeitragsrecht erfolgt ist.

Auch soll auf Vorausleistungen verzichtet werden, um einer Veränderung der SABS nicht entgegenzuwirken und diese nach einer Entscheidung der Landesregierung anzupassen.

Oder

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim sieht keinen Handlungsbedarf.

Es ist davon auszugehen, dass in der nächsten Pappenheimer Stadtratssitzung das Thema SABS ähnlich kontrovers diskutiert werden wird, wie in anderen Gemeinden.