Im Streit um das eigenmächtige Entfernen des "Lieferverkehr frei"-Schildes in Bieswang bei der Firma Gegg, hat nach 9-monatiger Prüfung die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Weißenburg ihre Stellungnahme abgegeben.

Verkehrsschild vorherWas war geschehen:  In der Stadtratssitzung vom 18.01.2018 ging es darum, der geplanten Betriebserweiterung der Firma Gegg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Auf der Suche nach Gründen dieses Einvernehmen verweigern zu können, stieß die Stadtverwaltung auf einen Stadtratsbeschluss vom 10.05.2001 in welchem festgelegt wurde, dass der städtische land- und forstwirtschaftliche Weg (Fl.-Nr. 565) nicht mit gewerblichen Fahrzeugen befahren werden darf. In einer weiteren Sitzung, rund 14 Monate später, am 25.07.2002, wurde einstimmig beschlossen das Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" zu ergänzen. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat eine Vereinbarung zwischen Stadt Pappenheim, Jagdgenossenschaft Bieswang und der Firma Markus Gegg zu schließen. In dieser wurde die Nutzung und Pflege eines Teils des Weges auf unbefristete Zeit geregelt.

Wie wir vor fast genau einem Jahr berichteten, hat der 2. Bürgermeister Claus Dietz, wie angekündigt, einen Antrag auf rechtliche Prüfung hinsichtlich der Entfernung eines Verkehrsschildes in Bieswang gestellt. Zu klären galt, ob ein Bürgermeister berechtigt sei, einen vom Stadtratsgremium gefassten Beschluss eigenständig aufzuheben.

Die Rechtaufsicht stellte fest, dass hier das von Art. 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgegebene Verfahren zwingend hätte eingehalten werden müssen. Mit anderen Worten, der Bürgermeister hätte zur Aufhebung eines bestehenden, einen erneuten Stadtratsbeschluss benötigt.

panel 2091805 640In Vorbereitung zur Genehmigung bzw. Ablehnung der Betriebserweiterung der Firma Gegg, stellte die Stadtverwaltung fest, dass nach der Flurbereinigung in den 60er Jahren versäumt wurde den Anwandweg (Fl.-Nr. 565) zu widmen. Daraus ergibt sich aber, gemäß Artikel 3 der ZustGVerk, eine Zuständigkeit der "örtlichen Straßenverkehrsbehörde", also der Stadtverwaltung Pappenheim. Deswegen sind auch die eingangs erwähnten Beschlüsse der Jahre 2001 und 2002 zustande gekommen. Jedliche Änderung hätte also einen weiteren Stadtratsbeschluss benötigt.

Da die Firma Gegg bis zum Zeitpunkt der Entfernung des Schildes noch keine Belege zum Zufahrtsrecht über das elterliche Grundstück zum Betriebsgelände der Zimmerei erbracht hatte, wäre damit eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur geplanten Betriebserweiterung nicht möglich gewesen. Spätestens hier zeigte sich die wahre Absicht der Stadt Pappenheim.

Laut Rechtsaufsicht hat die Stadtverwaltung versäumt auf den bereits Eingangs beschriebenen Stadtratsbeschluss vom 25.07.2002 hinzuweisen. (Anm. der Redaktion: ebenso auf die Existenz der Vereinbarung zwischen Stadt, Jagdgenossenschaft und Firma Gegg) Im Zuge unserer Recherche mussten wir feststellen, dass die beiden Vereinbarungs-Exemplare der Stadtverwaltung und Jagdgenossenschaft auf wunderliche Art und Weise verschwunden und nicht mehr auffindbar sind. Zudem ist nach unserer Information mittlerweile die Vorstandsschaft der Jagdgenossenschaft an Bgm. Sinn übergegangen und alle Unterlagen wurden ins Rathaus nach Pappenheim verbracht.

Die Rechtsaufsicht ging Aufgrund von seinerzeit existierenden Informationslücken nicht von einem bewussten Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften des Bgm. Sinn aus, weswegen von weiteren rechtsaufsichtlichen Maßnahmen abgesehen wurde. Unwissenheit, schludriges Recherchieren und eigenmächtige Anordnungen können also doch vor Strafe schützen.

Zur straßenrechtlichen Situation schreibt Herr Eischer von der Rechtsaufsicht:

Da die straßenrechtliche bzw. straßenverkehrsrechtiche Situation an dem in Rede stehenden Weg nicht ausdrücklicher Gegenstand Ihres Antrags war und diese Thematik nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Pappenheim in einer der nächsten Stadtratssitzungen zur Sprache kommen soll, wurde unsererseits auf eine diesbezügliche rechtliche Überprüfung verzichtet."

Obwohl der Stadtratsbeschluss vom 25.07.2002 nach wie vor Bestand hat, ist bis zum 24.01.2019 das Schild noch nicht wieder angebracht. Ebenso ist das Thema auch drei Monate nach der Antwort der Rechtsaufsicht noch nicht, wie der Rechtsaufsicht zugesagt, als Tagesordnungspunkt in einer Stadtratssitzung aufgetaucht.

14 Monate sind seit der Entfernung des Schildes inzwischen vergangen, 14 eindrucksvolle Monate, in denen das Thema immer noch nicht abgeschlossen wurde.