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Eine umfassende Faktensammlung zum Thema PFISTER-ERBE

Möchte man ein ganzheitliches Bild zum Thema „Pfister-Erbe“ erlangen, ist wichtig auch die Zeit vor Entstehung des Testaments zugunsten der Stadt Pappenheim zu betrachten.
Wie es dazu kam, dass Bgm. Krauß zum  Vertrauten der Erblasserin und anschließend zum selbsternannten Testamentsverwalter wurde.

Als Maria wieder einmal stationär ins Treuchtlinger Krankenhaus musste, nahm sie aus Sorge, während ihrer Abwesenheit könne Zuhause etwas gestohlen werden, wie gewohnt ihr schwarzes „Vermächtnis-Köfferchen“ mit. Einen ihrer Besucher beauftragte sie Fotos vom Haus, insbesondere vom Inneren, zu erstellen. Damit wollte sie eventuelle Diebstähle feststellen. (Die entstandenen DIA’s liegen noch vor). Besucht wurde sie nur noch von wenigen Personen. Enttäuscht beklagte sie sich über die geringe Besucherfrequenz. Auf die Frage wen man ihr denn schicken solle, antwortete sie: „dann schick mir doch den Bürgermeister“. Dieser Wunsch wurde entsprechend weitergeleitet.

Fuchs 2Als neue Person ihres Vertrauens schien ihr Bgm. Krauß kraft seines Amtes bestens geeignet. Das fiel ihr insofern leicht, war sie doch aufgrund schlechter Erfahrungen im Laufe ihres Lebens ohnehin nicht gut auf die Bieswanger insgesamt zu sprechen. In diese Gefühlslage stieß Krauß und bot sich als Problemlöser an, mit dem Ergebnis, dass sie zu ihrem früheren Umfeld immer misstrauischer wurde und dieses mehr und mehr verprellte.

Im Jahr 2001 ließ Frau Pfister einen Plan erstellen, der die Möglichkeiten aufzeigen sollte wie das Anwesen der Meiergasse 3 für spätere Wohnzwecke (Vermietung) genutzt werden könnte. Eine weitere Verfolgung dieser Idee fand bis Ende 2017 nicht statt. Bis zu ihrem Tod im Jahr 2008 war der ehemalige Bürgermeister Peter Krauß einer der letzten Vertrauten. Er besuchte Maria ca. 2-3 mal die Woche, können sich Beobachter erinnern.

Mit der Zusage eines langjährigen Rechts des Familiengrabes hatte Bgm. Peter Kraus weniger Probleme, wie er nach Maria Pfisters Tod bei einer Bieswanger Bürgerversammlung selbst erläuterte. Augenzwinkernd ließ er die Zuhörer diesbezüglich wissen: „wer weiß schon was in 50 Jahren ist“. Hiermit setzte sich Peter Krauß über die damalige kirchliche Friedhofsordnung hinweg. In einem Brief an Bgm. Sinn und die Stadträte vom 16.10.2008 teilt er dazu folgendes mit:

…………..Kurz vor Ablauf der Ruhefrist muß das Grab mindestens 2 mal verlängert werden. Hier kann ein Teil des Geldes (z.B. 10.000 €) festgelegt werden. Die Zinserträge zur dreijährigen Säuberung der Grabstätte und zum Kapitalerhalt (Inflationsausgleich) verwendet werden.  …………….

Sollte diese Rücklage womöglich als „Argumentationshilfe“ für einen weiteren Versuch genutzt werden, die kirchliche Friedhofsordnung auszuhebeln? Geld hat eben bestechende Eigenschaften. Ob die Stadt Pappenheim dem Wunsch der Erblasserin (das Familiengrab alle 2-3 Jahre zu reinigen) nachkam, konnte von exponierter Stelle der Stadtverwaltung nicht in Erfahrung gebracht werden.

Je mehr die Beziehungen zur Nachbarschaft und anderen Personen nachließen, wuchs der Einfluss von Bgm. Krauß auf die Erblasserin. Enttäuscht von den Absagen des Kirchenvorstandes bezüglich Seniorenheim, Gemeindehaus und Dauer Familiengrab, ließ sie sich relativ schnell überzeugen, das Testament von 1985 zugunsten der Kirchenstiftung Bieswang zu widerrufen. Stattdessen setzte sie am 27.04.2000 die Stadt Pappenheim als Erben ein. Das ging so weit, dass Peter Krauß es schaffte, Formulierungen in ihrem Testament vom 27.04.2000 zu beeinflussen.

Hierzu ein Auszug des Pappenheimer Skribenten vom 15.12.2015:

Entscheidend in diesem Testament ist das Wörtchen „soll“. Es gab nämlich schon ein Testament vom 19.02.1985, in dem ausgeführt war, „ Mein Anwesen Pappenheim/ Bieswang, Maiergasse 3 samt landwirtschaftlichen Grundstücken darf nicht veräußert werden. …….“. Der damalige Bürgermeister Peter Krauß hat, wie er uns erklärt, Marie Pfister damals davon überzeugen können die Formulierung „darf nicht“ in „soll nicht“ abzuändern.

Auffallend im Testament vom 27.04.2000 sind drei undatierte, handschriftliche Ergänzungen. Inwieweit hiervon die juristische Gültigkeit beeinflusst wird, wäre ggf. zu prüfen.

Peter Kraus ließ sich selbst als „Nachlassverwalter“ bestimmen, obwohl nirgends ein schriftlicher Hinweis in dieser Hinsicht existiert. In seiner Eigenschaft als „Verwalter“ hat Peter Krauss einige Inventarstücke entfernt bzw. entfernen lassen. (historischer Kachelofen, Dreschmaschine, Möbel, Porzellan ……) Den Zeitzeugen zufolge wurden diese Dinge verkauft. Wie wurde der Erlös bei der Stadt verbucht? Wie wird die Nutzung der Scheune durch den Bauhof vergütet? Wie kommt es, dass ein gleichartiges Porzellan-Service im Wohnzimmer von Peter Krauß gesehen wurde? .etc........................Viele Fragen sind noch immer offen!!!

Was ist mit dem Barvermögen in Höhe von über 700.000 € geschehen?

profit 593753 1280Alle Wünsche und Ideen zur Verwendung ihres Nachlasses hatten eines gemeinsam: Er sollte in Bieswang bleiben.

Um jede Begehrlichkeit der Stadt Pappenheim einzugrenzen, formulierten die Stadträte Gerhard Gronauer, Werner Hüttinger, Dieter Reitlinger und Friedrich Hönig einen gemeinsamen Antrag zur Stadtratssitzung am 13.11.2008, mit folgendem Inhalt:

1. Das Erbe der Marie Pfister, Meiergasse 3, wird im vollen Umfang angenommen.

2. Mit Übernahme der Erbschaft wird über den gesamten Nachlass ein Sonderfond eingerichtet, über den sämtliche Zu- und Abgänge zu verwalten sind, d.h. das ererbte Vermögen darf nicht dem regulären Haushalt zugeführt werden.

3. Die Verfügungsbefugnis hat ausschließlich der Stadtrat.

4. Um dem Wunsch der Erblasserin ihr Anwesen zukünftig „Feierabendhaus“ zu nennen, nachzukommen, soll es zu einer Tagespflegestätte für Senioren umgebaut werden.

5. Das nach Abzug der darauf entfallenen Kosten verbleibende Restvermögen (einschließlich der Immobilien) bleibt zweckgebunden im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bieswang / Ochsenhart für kommunale Investitionen (z.B. in künftige Baumaßnahmen wie Sanierung des Kanalnetzes und der Wasserversorgung; Dorferneuerung u.a.) sowie zur Unterstützung kultureller und kirchlicher Belange.

Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist, dass der Bieswanger SPD-Stadtrat Gronauer diesen Antrag kurz vor Einreichung nicht mit unterschrieben und diesen auch bei der Abstimmung am 13.11.2008 nicht unterstützt hat.

Der Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunktes 9 besagter Sitzung lautete: Die Stadt Pappenheim nimmt das Erbe von Frau Maria Babette Pfister, zuletzt wohnhaft Meiergasse 3, Pappenheim-Bieswang an. Über die Verwendung der Erbmasse wird der Finanzausschuss und der ehem. 1.Bgm. Peter Krauß dem Stadtrat Vorschläge unterbreiten.

Ein exaktes Abstimmungsergebnis liegt uns leider nicht vor. Es ist aber festzuhalten, dass dem Antrag der Bieswanger Stadträte Werner Hüttinger, Dieter Reitlinger und Friedrich Hönig nicht zugestimmt wurde.

Alles weitere Vorgehen erscheint sehr nebulös, viele Fragen sind für die Bürger und Stadträte unbeantwortet.

Nach dem Tod von Maria Pfister im Jahr 2008, wurde die Bausubstanz des Anwesens in der Meiergasse mehrfach von Fachleuten untersucht. Hierbei wurde stets auf die Unwirtschaftlichkeit einer Renovierung hingewiesen. Da das Gebäude nicht unterkellert ist, war bereits 2008 eine hohe Salpeter-Belastung des Mauerwerkes festgestellt worden. Dieser Zustand dürfte sich bis heute nicht verbessert haben.