Urteil 640In dem Streitfall um die Rückforderung von städtischen Fördergeldern zur Renovierung des Neuen Schlosses in Pappenheim gab es am 23.01.2020, im Verwaltungsgericht Ansbach einen Verhandlungstermin. (Wir berichteten)

In einer insgesamt 26-seitigen Abhandlung zum Tatbestand und der Entscheidungsgründe liegt nun eine detaillierte Dokumentation der Klageabweisung vor.

In Summe ging es um einen Streitwert von 42.060 €. Nun hat die Stadt Pappenheim zusätzlich die kompletten Verfahrenskosten zu tragen. Wie bereits in unserem ersten Beitrag festgestellt, vom Geld der Bürger!